Stuttgart 21: Keine oberflächliche Abhandlung der geologischen Risiken!
Anwohner fordern fundierte und verständliche geotechnische Gutachten
Im Rahmen der 7. Planänderung hat die Bahn eine gutachterliche Stellungnahme zur Hangstabilität vorgelegt, die gerade mal 4 Seiten umfasst. Die betroffenen Hausbesitzer wollen sich mit einer solch oberflächlichen Abhandlung nicht abspeisen lassen. Die in den Bürgerinitiativen „Netzwerk Kernerviertel“ und „Netzwerk Killesberg“ organisierten Anwohner fordern fundierte und verständliche geotechnischen Gutachten für die Abklärung der Risiken für ihre Häuser.
Die 7. Planänderung hat die Bahn beantragt, weil sie entgegen der früheren Planung nunmehr 6,8 Millionen cbm Grundwasser statt lediglich 3,2 Millionen cbm abpumpen und teilweise wieder infiltrieren möchte. Die Stadt Stuttgart hat bereits vor einem Jahr gefordert, dass alle Risiken, die sich aus dem Grundwasser-Management ergeben, durch ein unabhängiges geotechnische Gutachten überprüft und bewertet werden. Diese Forderung der Stadt Stuttgart hat die Bahn mit den jetzt vorgelegten Planunterlagen nicht erfüllt.
Die Verantwortung für die knappe Abhandlung der städtischen Forderung trägt die Wittke Grundbau und Felsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aachen.
Die kurzgefasste Stellungnahme enthält weder Hinweise auf detaillierte Bodenuntersuchungen noch auf die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Berechnungen. Chemische und mechanische Auswirkungen des geplanten jahrelangen künstlichen Wasserkreislaufes im geologisch schwierigen Untergrund werden nur unzureichend angesprochen. Diese gutachterliche Stellungnahme ist nicht geeignet, die bestehenden Risiken (Hangrutschungen, Hohlraumbildungen, Gebäudesetzungen) überzeugend auszuschließen.
Die Überprüfung der Beweissicherungsgrenzen, die sich aus der veränderten Grundwasserabsenkung ergeben, wird auch mit einer nur 4-seitigen gutachterlichen Stellungnahme abgehandelt. Im Ergebnis stellt der Gutachter fest, dass keine weiteren Gebäude in das Beweissicherungsverfahren miteinbezogen werden müssen.
Die Anwohner erwarten von der Stadt und den zuständigen Landesbehörden, dass sie ihrer häufig geäußerten Fürsorge für alle Betroffen, auch über das Kernerviertel und den Killesberg hinaus, mit geeigneten Eingriffen in das Verfahren nachkommen.
Die betroffenen Anwohner werden die fehlenden Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einfordern. Die fehlenden Informationen wird die Bahn dann spätestens beim Erörterungstermin präsentieren müssen.
Die 7. Planänderung wurde von der Bahn beantragt, um die ursprünglich fehlerhaften Planungen zum Grundwassermanagement zu korrigieren. Damit legt die Bahn dar, dass ihr Baurecht für die Abschnitte 1.1, 1.5 und 1.6 rechtlich noch nicht endgültig gesichert ist. Für den Abschnitt 1.3 am Flughafen wurde das Planfeststellungsverfahren noch nicht einmal beantragt.