Organisierte Kriminalität: Spurensuche – Teil I
Organisierte Kriminalität: Spurensuche – Teil II
Mir zugespielte Unterlagen über Geldwaschaktivitäten mit Hilfe der Kosovo-Mafia belasten Firmen, hinter denen zum Teil angebliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen stehen. Der Verdacht, Landesverbände der ASJ werden von Kriminellen als Plattform missbraucht drängte sich auf.
Die bisher aufgefundenen Informanten (vgl. Teil II) lieferten „Stimmungsbilder aus alten Tagen und etwas (Hintergrund-) Farbe“. Nicht aber überprüfbare Fakten aus der Gegenwart. Trotzdem vermittelten sie mir eine Ahnung wie und wo ich suchen muss, um fündig zu werden, wenn es denn etwas zu finden gibt.
Wo es eine organisierte Kriminalität gibt, da muss es Opfer geben, weshalb ich meine „Altfälle“ mit Juristenbeteiligung einer erneuten Prüfung unterziehe und siehe da, in drei dieser Fälle finde ich belastbare Indizien auf die Existenz derartiger krimineller Juristen- Seilschaften.
Im Falle des vom Schweriner Landgericht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilten ehemaligen Hamburger Rechtsanwaltes und Insolvenzverwalter Hans-Jürgen L. gibt es Merkwürdigkeiten die mehr als auffällig sind.
Kurz vor der Urteilsverkündung erhielt der Angeklagte Hans-Jürgen L. Beistand von zwei teuer gekleideten Herren, die im Gerichtssaal erschienen um ihm demonstrativ die Hand zu schütteln und ihm aufmunternd auf die Schulter zu klopften.
Hätten die beiden Herren ihre Dienstfahrzeuge nicht auf den für die Angehörigen des Gerichtes reservierte Parkplätze des Innenhofes geparkt, dann wäre ihre Identität wohl ihr Geheimnis geblieben. So aber war es mit Hilfe der abfotografierten Kfz-Kennzeichen möglich festzustellen, das ein Richter und ein hoher Beamter des Schweriner Justizministeriums diese Besucher waren.
In der deutschen Justizgeschichte wohl ein einmaliger Vorgang.
Der ehemalige Anwalt L. ist Erfinder eines Schneeballsystems, mit dessen Hilfe er sich und Dritte bereicherte und etwa 200 Millionen Euro auf Null reduzierte, als Gesamtvollstrecker (Insolvenzverwalter) in etwa 200 Konkursverfahren. In Schwerin musste er nur in wenigen Fällen verantworten, mit einem Schaden von deutlich über 2 Millionen Euro. Die restlichen das Verfahren wurden im Rahmen eines Kuhhandels eingestellt.
Sein Trick war einfach und hoch effizient – in Sachen Bereicherung und Geldvernichtung. Er gründete mit den vorgefundenen, restlichen Geldern der insolventen Firmen Auffanggesellschaften, in denen er sich zum Geschäftsführer machte, natürlich mit einem entsprechenden Gehalt. Hatte die Auffanggesellschaft die Gelder und vorgefundenen Vermögenswerte der Masse „verjubelt“, welche sie als Kredit erhielt, dann nahm sie Kredite bei anderen Massen seiner ihm übertragenen Konkursverfahren auf.
Bis zu 60 Mitarbeiter beschäftigte der clevere Insolvenzverwalter in seinem Hamburger Büro und zu irgend einem Zeitpunkt ließen sich die aufgerissenen, finanziellen Löchern nicht mehr mit Hilfe immer neuer Kredite aus den Massen seiner neuen Insolvenzverfahren kaschieren, weshalb er von seinen Anderkonten weit mehr als eine Million Euro abhob und sich absetzte.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt mussten die verantwortlichen Richter der Insolvenzgerichte aufgewacht sein und tatsächlich erstatteten einige dieser Richter Strafanzeige. Zuständig die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg Vorpommern.
Unabhängig davon hatte eine Hamburger Bank Verdachtsanzeige gegen den Anwalt erstattet, bei der Hamburger Staatsanwaltschaft.
Obwohl schnell klar war, dass der Mann mehrere Millionen Euro veruntreut hatte, passiert zunächst nichts. Erst als der Buchautor Jürgen Roth insistiert erging Jahre später ein Haftbefehl gegen den Flüchtling, der zur Festnahme im fernen Kanada führte.
Merkwürdig, die durch die Insolvenzen geschädigten Gläubiger welche Druck machten, erhielten vor Erlass des Haftbefehls Besuch von zwei Zielfahndern des Landeskriminalamtes Mecklenburg Vorpommern.
Da stellt sich doch wirklich die Frage, auf Grund welcher Grundlage die beiden Herren angeblich fahndeten. Wollten sie dem Gesuchten, so sie ihn gefunden hätten, klar machen, dass es sinnvoll ist nach Deutschland zurück zu kehren? Der Verdacht, dass diese Zielfahndungsaktivitäten – ohne Haftbefehl – eine reine Alibifunktion hatten und der Abschöpfung der Geschädigten dienten, drängt sich auf.
Die Schlussfolgerung: Hans-Jürgen L. hatte in der Hamburger Justiz und in der des Landes Mecklenburg Vorpommern sehr gute Freunde, von denen zwei noch kurz vor Urteilsverkündung demonstrativ zu ihm standen, erscheint daher nicht abwegig.
Auch dem zweiten, überprüften Fall, welcher Morgen vorgestellt wird, sind vergleichbare Merkwürdigkeiten nicht fremd.