Organisierte Kriminalität: Spurensuche – Teil IV

Organisierte Kriminalität: Spurensuche – Teil I
Organisierte Kriminalität: Spurensuche – Teil II
Organisierte Kriminalität: Spurensuche – Teil III

Es geht um das ehemalige Betriebsgrundstück der ehemaligen DDR-Milchkonservenfabrik in Wittenburg, derer Gesamtvollstrecker – wie könnte es anders sein – Hans-Jürgen L. war. Obwohl das Grundstück laut Grundbuch einer Frau Url gehört, zieht der Insolvenzverwalter das Grundstück zur Masse und verkauft es an den Bauunternehmer H.

Parallel dazu verschwindet im Grundbuchamt das alte Grundbuch und es taucht ein neues Grundbuch auf, welches diesen Vorgang legal erscheinen lässt.

Pustekuchen, das Bundesverwaltungsgericht und das Landgericht fallen auf das neue Grundbuch nicht herein. Urteile hin, Urteile her, das Grundbuchamt weigert sich das vorhandene Grundbuch zu berichtigen. Um einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuches eintragen zu können verlangte der Rechtspfleger die vorherige Säuberung der „Abteilung III“.

Dort finden sich häufig so Nettigkeiten wie uralte Hypotheken, deren Eigentümer verstorben sind und deren Erben nicht auffindbar, so das Keiner in der Lage ist diese Belastungen zu löschen, weshalb das Verlangen die Berechtigten „aushebelte“.

Nun tauchen notarielle Urkunden und Vollmachten auf. Ein Notar und Hamburger SPD Politiker hat Hellseherische Fähigkeiten. Er beurkundet unter einem Datum, zu dem es die in der Vollmacht verwendete Postleitzahl noch gar nicht gab.

Frau Url stirbt und hat ihr Bargeld und etwas Ackerland dem Hamburger Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes vermacht. Obwohl das Testament der Frau Url einen nicht unterzeichneten Zusatz enthält, also formungültig sein dürfte und dem Landesverband nur Bargeld und Ackerland vermacht wurde, wird – oh Wunder – dem DRK Landesverband Hamburg ein Erbschein als Alleinerbe der Frau Url ausgestellt.

Basis eines neuen Verwirrspiels, welches den oder die Berechtigten in Sachen verkauftes Betriebsgrundstück juristisch aushebeln soll.

Zwischenzeitlich ist der Bauunternehmer H. pleite. Noch kurz vor der Insolvenz verkaufte er das Grundstück an seine Frau und fünf weiteren Personen. Basis eines weiteren Verwirrspiels.

Rein zufällig, immer dann, wenn eine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Betriebsgrundstück anstehen, wechselt der zuständige Richter.

Richter werden befördert und versetzt, was innerhalb der Justiz ein ganz normaler Vorgang ist. Kommt dies in einem Verfahrenskomplex sehr häufig vor, dann darf ein Betroffener schon verwundert sein, denn der Anspruch auf den gesetzlichen Richter hat Verfassungsrang. Der gesetzliche Richter ergibt sich aus den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften und aus den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte.

Und eine weitere Merkwürdigkeit zwingt sich dem Beobachter regelrecht auf.

Obwohl das Opfer dieser Vorgänge mit Strafanzeigen nur so um sich wirft, scheinen alle im Ordner „Q“ (Querulant) der Staatsanwaltschaft zu verschwinden.

Warum?

Einmal abgesehen von dem überwiegend unqualifizierten Vortrag des Opfers in seinen Strafanzeigen ist die strafrechtliche Substanz einiger seiner Strafanzeigen erheblich und offenkundig.

Die Staatsanwaltschaften hätten zu ermitteln. Nicht die abwegige Rechtsmeinung des Opfers ist Grundlage eines Ermittlungsverfahrens, sondern der Lebenssachverhalt, wenn sich aus diesem die Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm ergeben.

Zusammen mit dem geschilderten ersten Fall lässt die Vielzahl der aufgezählten Möglichkeiten unschwer den Schluss auf eine aktiv operierende Juristenmafia zu, was auch der dritte überprüfte Fall bestätigt, welcher morgen zu lesen ist.