Der Fall Gustl Mollath: Schatten über der Justiz
Zur Klarstellung: Der Fall Mollath hat, soweit ich ihn bisher beurteilen kann, nichts mit der Serie „Organisierte Kriminalität: Spurensuche“ zu tun und doch wirft er die Frage auf:
„Liegt ein Versagen der Justiz vor, dessen Ursachen in der alltäglichen ´Arroganz und Überheblichkeit´ der Justiz zu suchen ist oder offenbart der Fall einen lokalen Filz?“
Diese Frage kann sich nur beantworten wer ärztliche Diagnose, mag sie falsch oder richtig sein, von dem Justizverfahren trennt.
Kurz zum Sachverhalt:
Der ehemalige Geschäftsmann Gustl Mollath wurde 2006 – als Gefahr für die Allgemeinheit wegen einer paranoiden Wahnvorstellung – vom Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 in die Psychiatrie eingewiesen, wo er auch heute noch sitzt.
Er soll seine getrennt lebende Ehefrau anderthalb Stunden lang bei einem Besuch festgehalten, geschlagen und gewürgt haben und soll Jahre später Autoreifen so zerstochen haben, dass diese erst während der Fahrt platt wurden, was sicherlich keine reine Sachbeschädigung mehr ist, da der plötzliche Luftverlust eine Gefahr für die Fahrzeuginsassen darstellen kann, je nach Verkehrssituation.
Vorausgegangen war ein Streit zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau, welche nach seinen Behauptungen zusammen mit anderen Kollegen der HypoVereinsbank / Nürnberg Schwarzgelder von Kunden – gegen fette Provisionen – in die Schweiz verbrachte.
Diese Geldwaschgeschäfte wurden von der Nürnberger Justiz als Wahnvorstellungen abgetan. Einige Journalisten, welche offenbar ebenfalls unter dieser „Wahnvorstellung“ litten, gelang es nachzuweisen dass es diese Geschäfte gab. Sie stießen auf einen internen Bericht der HypoVereinsbank vom März 2003, welcher diesen „Wahn“ bestätigte und erst 2011 der Steuerfahndung zuging. Fast alle Delikte aus diesen Vorgängen waren zwischenzeitlich verjährt.
Wer in diesem Fall unter Wahnvorstellungen litt, die in den Fall involvierten Juristen oder der Proband, möchte ich ausdrücklich offen lassen, da es durchaus denkbar ist, dass der Proband, da ihm keiner glaubte, tatsächlich in den Teufelskreis eines paranoiden Wahns geriet, etwa nach dem Motto: „Alle haben sich gegen mich verschworen.“
Die bayerische Justizministerin will den Fall nun in einem Wiederaufnahmeverfahren erneut prüfen lassen. Doch reicht dies?
Da soll es nach Pressemeldungen einen heute pensionierter Richter beim Landgericht Nürnberg gegeben haben, der 2004 mittels Telefonanruf rechtzeitige Ermittlungen der Steuerfahndung verhinderte und der laut Aussage eines Schöffen 2005/06 verhinderte, dass im Prozess Gustl Mollath die Chance hatte, diesen seinen Verdacht oder seine gesammelten Beweise vorzutragen bzw. vorzulegen. Der Richter will oder kann sich an diesen Anruf nicht mehr erinnern, die Steuerfahndung bestätigte ihn.
Zum Zeitpunkt des Anrufes war, nach meinen Informationen, das Landgericht für den Fall noch nicht zuständig. Der wurde erst später vom Amtsgericht an das LG verwiesen.
In früheren Zeiten hätte ich dieses Verhalten auf die alltägliche Arroganz und Überheblichkeit des Richters zurückgeführt. Nach meiner Recherche in Sachen „Spurensuche“ bin ich dazu nicht mehr bereit. Ich fand einfach zu viele Verdachtsmomente auf kollusives Zusammenwirken (verdeckte Zusammenarbeit mit der Absicht eine Person zu schädigen oder ein illegales Ziel zu erreichen) zwischen Richtern und der organisierten Kriminalität.
Mich würde die Vermögensverhältnisse dieses Richters interessieren, insbesondere seine „Ehrenämter“ und seine „Nebeneinkünfte“ oder die seiner nahen Angehörigen, denn nach meinen Erkenntnissen werden derartige „Gefälligkeiten“ fürstlich auf die eine oder andere Art honoriert und mich würde interessieren, welchen Organisationen er angehört. Erfolgreiche Geschäftsmodelle bleiben in der Regel nicht lange unkopiert und in der CDU/CSU war keiner über die Serie „Spurensuche“ überrascht. Warum auch, die ersten Hinweise auf die ASJ erhielt ich von Kollegen, die sich auf mir namentlich bekannte Politiker der CDU/CSU beriefen.
Vielleicht wird der Fall Gustl Mollath zu einem bayerischen Justizskandal, insbesondere deshalb weil die Justizministerin wissentlich das Parlament belog, in dem sie Informationen zurückhielt.
Zu einem Klärungsprozess wird der Fall nicht, denn natürlich wird kein Richter auf Beziehungen zu der Bank, den Steuerflüchtlingen oder den Schwarzgeld-Spediteuren überprüft. Mit einem R 3 Gehalt ist ein Richter offenbar über jeden Verdacht erhaben. Er hat halt in seinem Übereifer die Arbeit des Amtsgerichtes gemacht, wird es heißen.
Bundespräsidenten haben es da schwerer, in einem solchen Fall. Bei denen wird jeder Kredit, jede Urlaubsreise und jeder Autokauf peinlichst genau überprüft und mit der Wortschöpfung „wulffen“ wird der Kübel des Spottes auf den Betroffenen gekippt.
Viel von diesem Übereifer habe ich auf der „Spurensuche“ gefunden und verdeckte Vermögen in Firmenketten, die im dreistelligen Millionenbereich angesiedelt sind.
Bereits 2002 soll die damalige Frau Mollath laut einem Zeugen sinngemäß gesagt haben: „Sie werde ihren Mann einweisen lassen, wenn er versuchen sollte die Schwarzgeldgeschäfte aufzudecken. Schweigen brächten ihm 500.000 €.“
Sicher hat sich die Dame dabei nur etwas zu wichtig genommen und nicht gewusst, das es „nützliche Idioten“ in der Justiz gibt, die aus ihrem Bestreiten eine Wahnvorstellung ihres Mannes machen. Sicher? Oder will dies wieder einmal keiner so genau wissen?