CDU-Verfassungsrichter Müller: Geltende Verfassung Grundgesetz garantiert „eigene Staatlichkeit“ Deutschlands

Der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes Peter Müller (CDU), als ex-Vorsitzender des Bundesrates von diesem im November 2011 einstimmig zum Verfassungsrichter gewählt, gibt das Bundesverfassungsgericht ungewollt der Lächerlichkeit preis.

Peter Müller in einem heute vor Weihnachten 2012 veröffentlichten Interview mit der „Welt am Sonntag“:

„Ich halte die Möglichkeiten des Grundgesetzes, Souveränitätsrechte auf die europäische Ebene zu verlagern, noch nicht für ausgeschöpft. Die Aufgabe der eigenen Staatlichkeit und die Gründung eines europäischen Bundesstaates wären allerdings nicht mehr von der derzeit geltenden Verfassung gedeckt. Das ist eine Frage, über die der Souverän, das Volk, entscheiden müsste. Ebenso wenig dürfte die Identität der Verfassung angetastet werden. Der in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschriebene Kernbestand der Verfassung ist nicht disponibel – auch nicht aus Gründen der europäischen Integration.“

Nach drei Diktaturen und zwei Weltkriegen in 141 Jahren hat das (Staats)Volk der Deutschen einen Hang zu Defäitismus und Fatalismus. Daher für das Staatsvolk noch einmal in Zeitlupe, was hier gerade passiert ist:

Die All-Parteien-Koalition in Bundesrat und Bundestag von Deutschland steht nach zwei gescheiterten Regierungsratsgipfeln des Staatenbundes „Europäischen Union“ – einen zum 7-Jahres-Budget am 22./23. November (peinlich) und einen bezüglich vorher pompös heraus geblasener Pläne für die weitere Entstaatlichung der Mitgliedsstaaten am 13./14. Dezember (extrem peinlich) – vor dem Nichts. Kanzlerin Merkel ist blamiert, ihren ex-Finanzminister Steinbrück nimmt keiner ernst, Finanzminister Schäuble geht allen nur noch auf die Nerven, Alternativen an Garderobenständern (Kandidaten) und/oder Regierungsfunktionären in des Kapitalismus neuen Kleidern sind nicht in Sicht oder bereits verbraucht und Verstärkung für die Anti-Grundgesetz-Parteien bei der Bundestagswahl 2013 kommt auch keine, weil die Piratenpartei absäuft. Zudem wäre kein einziges Land auf dem Kontinent so bescheuert in einer Volksabstimmung seine Souveränität für die imperialen Kreise Deutschlands aufzugeben und die wissen das. Und haben Angst.

Was machen sie also?

Sie schicken einen abgetakelten ex-Ministerpräsidenten (der für sein jetziges Amt nicht geeignet ist und es den „Richtermachern“ der etablierten Parteien verdankt) zu einer Zeitung des Springer-Verlages (der das Existenzrecht von Staaten immer gern in Frage stellt, zumindest wenn sie in Europa liegen), damit der konstatiert was bereits im Urteil zum Lissabon-Vertrag steht („Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch“), wieder einmal von der Volksabstimmung redet (von der ich die ganze Zeit rede) und der ansonsten blufft und das schlecht.

War´s das? Na dann…

Fröhliche Weihnachten 2012 in der souveränen Republik Deutschland wünsche ich.

(…)

Artikel zum Thema:

22.06.2012 Analyse: Der Staatsstreich kommt zum Stehen, Volksabstimmung über das Grundgesetz als letzte Option
Zum “kalten Putsch gegen das Grundgesetz” durch ESM und Fiskalpakt-Gesetze strategische Hintergründe, Chronologie, Analyse und Prognose.

01.07.2009 Wir sind souverän
Die Bedeutung des Urteils zum Lissabon-Vertrag durch das Bundesverfassungsgericht wird der neuen Berliner Republik erst langsam bewusst werden.