Stuttgart 21: Bahnvorstände Grube und Kefer wegen Untreue und Betrug angezeigt
Sprecher von Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und ex-Richter am Stuttgarter Landgericht zeigen Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer an.
Stuttgart: Weil sie wider besseres Wissens den Aufsichtsrat der Bahn AG nicht rechtzeitig über die Kostenexplosion bei S 21 informierten, weiter ohne Rechtsgrundlage Bauaufträge erteilten und weiter bauen ließen, haben Dr, Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, sowie der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart Dieter Reicherter die Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer angezeigt. Tatvorwurf der gestern bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangenen Anzeige: Betrug und Untreue. Von Loeper und Reicherter machen geltend, das Milliardendefizit und die damit weg gebrochene Finanzierung des Projekts seien dem Bahnvorstand nach verlässlichen Informationen seit Anfang Juli 2012 bekannt gewesen.
Diesen Sachverhalt nach dem Motto „Augen zu und durch“ zu verschweigen und daraus weder einen Vergabe- noch einen Baustopp für Stuttgart 21 abzuleiten, realisiere den Straftatbestand der Untreue. Denn der Vorstand habe nach Aktienrecht gegenüber dem Aufsichtsrat sowie nach dem Finanzierungsvertrag gegenüber der Deutschen Bahn sowie gegenüber den Projektpartnern fremde Vermögensinteressen zu wahren, die er durch Unterdrückung wahrer Tatsachen und durch Täuschungen grob verletzt habe, heißt es in der Anzeige.
Hinzu komme, so von Loeper und Reicherter, dass Grube und Kefer die gravierende Veränderung der Sachlage auch mit Bereicherungsabsicht für Volker Kefer verschwiegen hätten, um dessen Vertragsverlängerung zum 9.September 2012 nicht zu gefährden. Weiterhin stützt sich die Strafanzeige auf den Vorwurf, ein Jahr hindurch das kritische Rechtsgutachten von Professor Urs Kramer zur Unzulässigkeit des Verkaufs des Gleisvorfeldes an die Landeshauptstadt Stuttgart, dem Aufsichtsrat sowie den Vertragspartnern pflichtwidrig verschwiegen zu haben.
Die Strafanzeige entspricht einem Beschluss des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Schließlich sei mit Bekanntwerden zuletzt der Sitzungsvorlage der drei Staatssekretäre für den DB-Aufsichtsrat die Dimension des Vertrauensverlusts sichtbar geworden. Dies, so von Loeper, müsse jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Als ehemaliger Strafrichter und Staatsanwalt mit viel Berufserfahrung fügt Dieter Reicherter hinzu, es könne nicht angehen, dass Bürger/innen, die sich gegen ein Projekt wehren, das sich längst als sinnlos und unbezahlbar erwiesen habe, bis ins Kleinste strafrechtlich verfolgt werden, während hoch bezahlte Bahnvorstände „gesetzwidrig tricksen“. Der Rechtsstaat müsse die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, um nicht den Eindruck zu provozieren, es werde „mit zweierlei Maß gemessen, so Reicherter.
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