DER MOBILE TELEVISOR (III): „Boden durchdringender Radar“ aus Luftraum und Orbit

Artikelserie DER MOBILE TELEVISOR III - System des “Boden durchdringenden Radar” von Mars Express
Bild: Europäische Weltraumagentur E.S.A.

Dritter Teil der Artikelserie über die verschwiegene Praxis der Spionage mittels elektromagnetischer Strahlung bzw Abstrahlung
16.Februar 2013, Teil I: DER MOBILE TELEVISOR
17.Februar 2013, Teil II: “Hinter Mauern versteckte menschliche Wesen visualisieren”

In Teil I der Artikelserie DER MOBILE TELEVISOR legten wir im Groben die physikalischen und technischen Grundlagen der Spionage mittels elektromagnetischer Strahlung bzw. Abstrahlung dar. In Teil II zeigten wir Beispiele portabler Systeme zur visuellen Materialdurchdringung und beleuchteten, wie in der zurückliegenden Dekade des Krieges entsprechende Technologien durch staatliche und internationale Behörden massiv befördert und durch den in elf Jahren weltweitem Krieg verschmolzenen informationstechnisch-spionagetechnologischen und militärisch-industriellen Komplex voran getrieben wurde.

Wie nun diesem Papier des U.S. Army Weltraum- und Raketenabwehrkommandos zu entnehmen ist, spricht man im Spektrum elektromagnetischer Strahlung mit der Wellenlänge von 1 Zentimeter (30 GHz) und 0,1 Zentimeter / 1 Millimeter (300 GHz) von Millimeterwellen und von 1 mm zu 0,3 mm (1 THz) von Sub-Millimeterwellen (Umrechner für Leserin und Leser).

Die optische Auflösung von Bildern mobiler „Televisoren“ (durch Materialien sehender visueller Erfassungsapparaturen) hängt grundsätzlich von der Wellenlänge / Frequenz ab und nimmt mit zunehmender Wellenlänge (d.h.: abnehmender Frequenz) ab.

Für potentiell flächendeckende Durchleuchtung von Metropolen mit ihren tausenden Gebäuden und Kellerräumen bietet sich –  wenn auch nicht mit gleicher optischer Auflösung wie bei unmittelbarer Nähe des Zielobjekts und Verwendung von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung – der Einsatz von etwas niedriger frequenten Millimeterwellen aus der Luft an, etwa durch Drohnen. Bereits im September 2008 hatte das U.S.-Militär, nach jahrelanger und in Zeiten des „Antiterrorismus“ massiv finanziell geförderter Forschung, an die Presse dringen lassen, man setze in Kriegsgebieten Drohnen mit Überwachungstechnologien ein, die „das Verfolgen von menschlichen Zielen erlauben, selbst wenn sie in Gebäuden oder auf andere Art versteckt sind“.

Im Zuge des Wahlkampfs zu den Berliner Abgeordnetenhauswahlen im September 2011 und einer Reihe anonymer Brandstiftungen, die durch die Polizei nicht aufgeklärt wurden, forderte nun die „Deutsche Polizeigewerkschaft“ in der „Bild“-Zeitung den Einsatz „modernster Überwachungstechnik“ in „Zeppelinen und Drohnen“ über Berlin. Die Piratenpartei weigerte sich auf Anfrage von Radio Utopie vor der Landtagswahl sich mit der Thematik auch nur zu beschäftigen. Monate später winkte dann der Bundestag am 15. Dezember 2011 in erster Lesung (30 Sekunden) und am 26. Januar in zweiter und dritter Lesung (60 Sekunden) die Legalisierung des Einsatzes von Drohnen u.a. „zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung” über der Republik durch und definierte z.B. auf anderen Kontinenten befindliche Drohnen-Kontrollstationen als Luftfahrzeuge in deutschem Luftraum („unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation“). Alle Parteien und Abgeordneten des Parlaments der Republik kollaborierten aktiv oder passiv.

Für die Durchleuchtung von Materialien aus größerer Entfernung, etwa aus dem Weltraum, wird niedrig frequente elektromagnetische Strahlung im Spektrum der Kurzwelle angewendet. Bereits seit 2004 wird zumindest durch eine Agency mittels von Satelliten ausgesendeter Strahlung mit einer Wellenlänge von 50 Metern (6 MHz) bis 100 Metern (3 MHz) offiziell nicht nur durch sämtliche Materialien auf der Oberfläche, sondern kilometertief ins Innere des Planeten vorgedrungen. Bei der Agency handelte es sich um die „European Space Agency“ E.S.A. und beim Planeten um den Mars.

Verwendet wurde das vor dem Start der Mars Express Sonde in 2003 entwickelte M.A.R.S.I.S.-System („Mars Advanced Radar for Subsurface and Ionosphere Sounding“), welches für seinen Boden durchdringenden Radar („ground-penetrating radar„, G.P.R.) Techniken des „synthetic aperture radar“ („künstliche Schlitze Radar“, S.A.R.) verwendet. Das offiziell unter Kontrolle der Bundeswehr mit ihrem „Kommando Strategische Aufklärung“ stehende, aber ebenfalls vom Bundesnachrichtendienst B.N.D. genutzte Satellitensystem „SAR-Lupe“, welches diese Technik verwendet und offiziell seine volle Leistungsfähigkeit 2008 erreichte, sollte allen ein Begriff sein, was es nicht ist. Diesbezüglich gilt es darauf hinzuweisen, dass verfassungsrechtlich der Militäreinsatz im Inneren entsprechend neu definiert und effektiv überprüft werden müsste, was er nicht wird.

Schnittstelle für flächendeckende, internationale Spionage gegen Telekommunikation durch staatliche Stellen und Konzerne spielt das 1988 durch die damalige westeuropäische „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ gegründete und heute als gemeinnützig (!) anerkannte „Europäische Institut für Telekommunikationsnormen“ („European Telecommunications Standards Institute“) E.T.S.I., das mit seinem technischen Gremium für „lawful interception“ in allen Kommunikationsnormen Überwachungsstandards einbaut und diese dann Geheimdiensten zur Verfügung stellt. In 2005 gab diese „private“ Organisation, die mittelbar oder unmittelbar die Kommunikation von Milliarden von Menschen auf verschiedenen Kontinenten beeinflusst bzw kontrollieren kann, die Norm ETSI EG 202 730 V1.1.1 zur Nutzung elektromagnetischer Strahlung zwecks G.P.R. (Boden durchdringenden Radar) heraus und gründete die „European GPR association“. Diese sieht sich bemüht um „die Rechte unserer Mitglieder, ihnen eine Stimme auf pan-europäischer Ebene gebend“. Konzerne des informationstechnisch-spionagetechnologischen Komplex, die die G.P.R.-Technik nutzen, bewerben diese als z.B. unerlässlich zum Auffinden unterirdischer Kabelstränge und Gasleitungen.

Vollmitglied von E.T.S.I. mit „Zugriff auf die aktuellsten Standards und Vorschriften“: die mittlerweile leidlich bekannte Firma, DigiTask, u.a. Geschäftspartner des Bundeskriminalamtes B.K.A.

Teil IV: “Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht”

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