Morgen verkündet das Bundesverfassungsgericht, schon sechseinhalb Jahren nach Inkrafttreten der beklagten Vollmachten von Militär, Polizei und Geheimdiensten, sein Urteil zur am 1. Dezember 2006 durch den Bundestag beschlossenen gemeinsamen „Antiterrordatei“ von Bundeskriminalamt B.K.A., Bundespolizeipräsidium, den 16 Landeskriminalämtern, den 16 Landesämtern des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärgeheimdienst Militärischer Abschirmdienst M.A.D., dem Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst B.N.D., dem Finanzgeheimdienst Zollkriminalamt Z.K.A., sowie weiterer Polizeivollzugsbehörden.
Das am 1. Dezember 2006 durch den Bundestag, maßgeblich nach Vorgabe des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble und seines damaligen Staatssekretärs und ex-B.N.D.-Präsidenten August Hanning, beschlossene „Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)“ hatte gleiche mehrere Wirkungen. Erstens beinhaltete es das heute gültige und am 26. Februar 2008 hinsichtlich der Polizei ergänzte „Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern“. Zweitens, drittens und viertens änderte es außerdem noch das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst („BND-Gesetz“) und das Bundeskriminalamtgesetz. Es schränkt zwei Grundrechte ein, Artikel 10 und Artikel 13 des Grundgesetzes. „„Antiterrordatei“: Morgen verlieren Militärs, Spione und Polizei weltweit eine Daten-Tauschbörse“ weiterlesen