DER SUMPF: Im Nebel des Oktoberfest-Attentats
DER SUMPF: Gab es 1980 eine konservative Verschwörung?
Johannes K. Kramer, der Vater des Duisburger Historikers Andreas Kramer, gehörte nach meinen Informationen zu den hauptamtlich Beschäftigten der deutschen Stay Behind Organisation (SBO), welche nach einem Zwischenfall 1952 dem Bundesnachrichtendienst unterstellt wurde.
Johannes (Hans) Kramer unterstand damit den Weisungen des BND. Er war nach meinen Informationen in Pullach auch kein Unbekannter. Ob er als Mitarbeiter des BND geführt und bezahlt wurde, entzieht sich meinen Kenntnissen. Den Rest der Aussage des Andreas Kramer kann und will ich nicht beurteilen.
Lediglich in Bezug auf den Anschlag von Bologna muss ich seine Ausführungen in das Reich der Märchen verweisen.
Zur Klarstellung:
In dieser Artikelserie interessiert mich weder der Wahrheitsgehalt der Kramer Aussage vor dem Luxemburger Kriminalgericht, noch der seines Interviews. Aussage und Interview sind Anlass für diese Artikel, nicht deren Grundlage, zumal ich an der Aussage so meine Zweifel habe.
Deutlicher: Für mich will der Mann viel zu viel Detailwissen von seinem Vater erfahren haben. Ich habe den Verdacht, das sich bei Andreas Kramer das Gehörte mit nachträglich erworbenem Wissen und mit eigenen Schlussfolgerungen vermischte.
ND (Anm. d. Red.: Nachrichtendienst) ist Berichtspflicht. Wenn der Vater so viel berichtete, wie er angeblich seinem Sohn erzählte, dann muss seinem Vorgesetzten der Kopf nach jedem Kramer Bericht geraucht haben.
Zweifel erscheinen mir daher angebracht. Vorsicht mit schnellen Urteilen.
In Sachen „Beurteilung des Falles“ kämen wir auch nicht weiter, wenn wir definitiv wüssten, das Johannes Klaus Kramer tatsächlich BND Mitarbeiter war, da wir mit Hilfe dieses Wissens nicht in der Lage sind festzustellen, ob auch der Rest der Aussage oder des Interviews wahr ist.
Halten wir uns im Teil II deshalb an die bekannten Fakten und versuchen diese im Lichte der „Offenbarungen“ von Andreas Kramer selbst zu beurteilen. Werden Merkwürdigkeiten des Falles in diesem Licht plötzlich verständlich oder machen Sinn, dann – erst dann – muss jeder für sich seine eigene Schlussfolgerung ziehen.
Dieser zweite Teil beschäftigt sich mit den technischen Details der Bombe des Oktoberfestanschlages und einigen wenigen ausgesuchten Fakten des Ermittlungsverfahrens, die mir schon immer merkwürdig vorgekommen sind und die ich im Lichte der „Kramer Offenbarung“ ausleuchte.
Zur weiteren Klarstellung:
· Der BND, dem tatsächlich die deutsche SBO unterstand, war unter der Leitung von Dr. Klaus Kinkel (Anm. d. Red.: später für die F.D.P. Justiz-, sowie Außenminister) sicherlich nicht an diesem Anschlag beteiligt.
· Diese Feststellung entbindet die Behörde nicht von ihrer rechtlichen und politischen Haftung, wenn Johannes Klaus Kramer tatsächlich einer ihrer Mitarbeiter war und am Bau der Bombe mitwirkte. Dies gilt auch dann, wenn der Bundeswehroffizier lediglich eine „Nachrichtendienstliche Verbindung“ ist.
Zur Bombe:
Über diese Bombe ist fast nichts bekannt. Vermutlich handelte es sich um eine Doppelwandige Rohrbombe, mit einem hoch effizienten, bis heute unbekannten Sprengstoff und einem unbekannten Zünder.
Der Hohlraum zwischen Innen- und Außenwand war mit Nägeln, Schrauben, Muttern und anderen Metallteilen verfüllt. Eingefeilte oder eingefräste Sollbruchstellen in Innen- und Außenwand erhöhten die Wirkung. Ähnliche Bomben verwendeten die Braunschweiger Jünger des Wehrsportes. Die Innenwand bestand aus einer britischen Granate. Die Außenwand aus einem Feuerlöscher.
Bei dem Zünder der Bombe gibt es noch nicht einmal eine Idee, wie dieser ausgesehen haben könnte.
Theoretisch konnte es ein Zeitzünder sein. Teile einer Uhr oder einer Feder wurden nicht gefunden. War ein Profi am Werk, dann könnte dieser Zeitzünder auch ein Säurezünder gewesen sein.
Es könnte aber auch ein Abziehzünder gewesen sein, ähnlich wie bei einer Handgranate. Wenn ja, stünde dies im krassen Widerspruch zu den heutigen Erkenntnissen, dass Köhler eine paramilitärische Ausbildung absolviert hatte. Jeder, der das Werfen von Handgranaten üben musste , weiß, wie gefährlich ein Abzugszünder ist.
Möglich ist aber auch ein Fernzünder. Wenn ja, dann stellt sich die Frage, ob ein Dritter „den nützlichen Idioten Köhler“ entsorgte oder ob ein technischer Defekt vorlag.
Auch beim verwendeten Sprengstoff standen und stehen die Ermittler vor einem Rätsel. Klar war nur, das es kein militärischer Sprengstoff war, da man diesen unschwer hätte analysieren können. Die Effizienz des Sprengstoffes lässt die Vermutung zu, das wahrscheinlich ein gegossener Sprengstoff verwendet wurde. Ein solcher kann ein Laie, mit einem Crash Kurs in Sabotage und Sprengstofftechnik, definitiv nicht herstellen. Dazu benötigt der Bombenbastler viel Erfahrung, Wissen und spezielle Gerätschaften.
Die Wirkung einer solchen Bombe:
Die glühenden Metallteile fliegen unkontrolliert in die Gegend. Wer von ihnen getroffen wird, der wird nicht nur verletzt. Er wird von dem glühenden Metall regelrecht gegrillt. Aus den Wunden steigt der Rauch des verbrannten Fleisches. Die Druckwelle lässt Trommelfelle platzen und schleudert Menschen wie Puppen durch die Luft.
Fazit:
Wer immer einen solchen Anschlag begeht, kann diesen nicht mit politischen oder religiösen Motiven rechtfertigen. Er ist ein Mörder, ohne jegliches menschliches Mitgefühl, der neben seiner gerechten Strafe nur Verachtung verdient. Unsere Gesellschaft und unser politisches System haben andere Möglichkeiten – um Realitäten zu verändern. Sprengstoffanschläge bedarf es dazu nicht.
Zur Täterschaft:
Bei einer gefunden Leiche waren beide Hände abgerissen, was dafür sprach, das diese Person ihre Hände unmittelbar an der Nähe der Bombe hatte. Diese Person war Gundolf Köhler, weshalb für seine Täterschaft ein dringender Anfangsverdacht unschwer unterstellt werden konnte.
Weitere, belastbare Beweise gab es nicht. Nur einige sehr schwache Indizien. Dazu gehörten Aussagen von Kontaktpersonen, aber auch der Fund von Metallspänen im Keller des elterlichen Wohnhauses, die von den Sollbruchstellen der beiden Rohre stammen könnten.
Weitere Spuren:
· Es wurde eine dritte, abgerissene Hand gefunden, die nie einer Person zugeordnet werden konnte, weshalb der begründete Verdacht, ein weiterer Täter habe seine Finger ebenfalls in der Nähe der Bombe gehabt, als diese explodierte, sich aufdrängt.
· Zwei Monate nach dem Anschlag erschoss Uwe Behrendt den Verleger und Ex-Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg Shlomo Levin und seine Lebensgefährtin.
· 23 Monate nach dem Anschlag lief ein Stefan Wagner Amok, nahm Geiseln und erschoss sich vor seiner Festnahme. Zuvor hatte er gegenüber den Geiseln seine Mittäterschaft beim Anschlag auf das Oktoberfest eingestanden.
Köhler, Behrendt und Wagner sollen sich gekannt haben. Sie standen angeblich dem HTS (Hochschulring Tübinger Studenten) von Axel Heinzmann nahe und der Wehrsportgruppe des Karl-Heinz Hoffmann, welche der Bundesinnenminister im August 1980 verbot.
· Am Tage des Anschlages auf das Oktoberfest pausierte ein Konvoi ausgemusterter Bundeswehrfahrzeuge in München, welche Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann in den Nahen Osten überführten, wohin sich Karl-Heinz Hoffmann geflüchtet hatte, um seiner Festnahme zu entgehen. Einer der Fahrzeugüberführer prahlte in einer Hotelbar im Libanon mit der Täterschaft.
Zum Ermittlungsverfahren:
· Noch bevor die polizeilichen Ermittler Donaueschingen, den Wohnsitz des mutmaßlichen Oktoberfest-Attentäters Gundolf Köhler erreichten, schwärmten dort die Reporter der Illustrierten Quick aus und zertrampelten alle Ansätze für eine behutsame, sachdienliche Umfeldaufklärung. Hans Langemann, Präsident des bayerischen Verfassungsschutzes, hatte umgehend, nachdem er von dem Tatverdacht gegen Köhler erfuhr, sein Wissen an die Illustrierte Quick verkauft.
· Die Aussage einer Zeugin wird als nicht glaubhaft eingestuft, da Köhler für den besagten Tag ein Alibi von seinen Eltern hat. Dieses Alibi erweist sich als falsch. Trotzdem bleibt die Aussage unbeachtet, da ein anderer Zeuge Köhler an diesem Tag in Donaueschingen gesehen haben will. Gerade so, als könnte von Donaueschingen keiner am selben Tag nach München und zurück fahren. Der Routenplaner „google map“ stand den Ermittlern damals noch nicht zur Verfügung.
· Ein wichtiger Zeuge des Anschlages, ein Homophiler, starb an Herzversagen im Polizeigewahrsam. Wie auf Kommando stürzten sich alle „Verschwörungstheoretiker“ auf diesen angeblich mysteriösen Tod, als bestünde gegen deutsche Polizisten ein Generalverdacht, wenn ein Festgenommener einen Herzinfarkt erleidet.
· 1997 wird angeblich der Platz in der Asservatenkammer der Bundesanwaltschaft knapp, weshalb der (noch) zuständige Bundesanwalt die Anweisung erteilt, alle Asservaten dieses Falles zu vernichten. Kurze Zeit später übergibt er sein Referat an seinen Nachfolger.
Andreas Kramer sagte im Luxemburger “Bommelleeer-Prozess“ aus und gab der Zeitschrift „Jungen Welt“ ein Interview, in dem er den eigenen Vater als BND Mitarbeiter und Mittäter des Anschlages auf das Oktoberfest outete.
Betrachten wir doch einmal die vorgestellten Fakten im Licht dieser „Offenbarung“.
Der Buchautor Ulrich Chaussy („Oktoberfest. Ein Attentat“. Luchterhand Verlag) hat in einer Nach-Recherche untersucht, welche Folgen die Indiskretionen von Hans Langemann hatten und kam zum Ergebnis, das eine vernünftige Umfeldaufklärung nicht mehr möglich war.
War Geldgier wirklich der Grund für die Indiskretionen des Präsidenten des bayerischen Verfassungsschutzes oder wollte der Mann, das Spuren im Umfeld von Gundolf Köhler von den Quick Leuten zertrampelt werden? Denkbar, denn er gehörte einmal dem BND an, so wie angeblich auch Johannes Kramer. Beide dürften, glauben wir Andreas Kramer, in etwa die gleiche politische Richtung gehabt haben.
Hans Langemann ist Jurist. Seine Doktorarbeit gehört bis heute zur Standardliteratur eines jeden, der sich mit Terrorismus und dem Phänomen des Einzeltäters befasst. Auch wenn Geldgier im Spiel war, dieser Mann wusste was er tat. Er wusste, das er mit seiner Indiskretion jegliche ordentliche Umfeldaufklärung der Polizei sabotierte.
– Zufall?
Rechts- und Linksradikale begehen häufig Straftaten, dies ist bekannt. In der Regel finden diese Straftaten in der Presse wenig Beachtung. Verwunderlich, das die Straftaten von Behrendt und Wagner sofort bekannt wurden, ebenso der angebliche Fakt, das die beiden Straftäter Gundolf Köhler kannten. Verwunderlich deshalb, weil dieser Fakt für sich alleine steht, ohne jegliches, weitere Ermittlungsergebnis. So wurden laut Axel Heinzmann alle Ermittlungsverfahren gegen ihn in dieser Sache eingestellt. Auch ein Karl-Heinz Hoffmann wurde wegen diesem Anschlag nie belangt.
· Zufall?
Trittbrettfahrer, die sich mit fremden Federn schmücken und gerade zu um ihre Festnahme betteln, in dem sie sich mit fremden Straftaten rühmen, sind der Polizei hinreichend bekannt. Warum gelangten die aufgezeigten beiden Eingeständnisse an die Öffentlichkeit, ohne jegliches polizeiliches Ermittlungsergebnis?
· Zufall?
Auch wenn sich, wie aufgezeigt, die Zufälle häufen, so ist einer der vorstehenden Fakten sicherlich kein Zufall.
Um dies zu verdeutlichen, muss ich die Leser erneut auf eine kurze Zeitreise mitnehmen.
· 1985 gelang es einer Harvard-Professorin DNA-Zellen zu vermehren. Nun genügten kleinste Gewebereste oder einige wenige Haare mit Wurzeln um die DNA zu analysieren. Dies veränderte die Welt der Kriminaltechniker völlig.
· Ende der Neunziger hatten sich diese Möglichkeiten so verbessert und verfeinert, dass die Polizei in vielen Ländern begann Altfälle mit Hilfe der Genanalyse aufzuklären oder zu überprüfen.
· Heute genügt der Schweißabdruck unserer Hand auf einem Stück Papier, welches wir unterschreiben, um unsere DNA zu ermitteln.
· Parallel zu dieser Entwicklung wurde es möglich mit Hilfe der digitalen Technik aus kleinsten Einzelteilen wieder den ganzen Gegenstand digital sichtbar zu machen. Die Grundmauern von Bauwerken genügen, um alte Paläste neu entstehen zu lassen und auch die Bruchstücke eines Wandfreskos, welches bei einem Erdbeben in Zehntausend Einzelteile zerbrach oder die einer Bombe lassen sich heute mit Hilfe der digitalen Technik wieder zu einem Ganzen zusammensetzen.
Und trotzdem hat der zuständige Bundesanwalt 1997 die Asservaten des Oktoberfest-Anschlages vernichten lassen. 13 Tote und 211 verletzte und verstümmelte Opfer scheinen kein Grund gewesen zu sein der Nachwelt die Asservaten des Verbrechens zu erhalten.
· Warum?
Wegen Platzmangel oder weil verhindert werden sollte, das die fortschreitenden Möglichkeiten der DNA-Analyse und der Kriminaltechnik eine spätere Aufklärung ermöglichen?
Ich bin gerne bereit alles zu glauben. Doch immer dann, wenn ein solches Bubenstück kurz vor dem Wechsel der Verantwortung erfolgt besteht Grund die offizielle Einlassung zu überprüfen. Von jedem kleinen Brandanschlag auf ein Auto der Bundeswehr werden die Asservaten bis in alle Ewigkeit aufbewahrt, wenn der Fall nicht geklärt ist. Nicht aber bei einem Bombenanschlag mit derart schrecklichen Folgen.
Wenn Köhlers beide abgerissene Hände ein Beweis sind, dann war auch die dritte Hand ein Beweis für einen möglichen Mittäter. Der Bundesanwalt kann sich nicht damit herausreden, das der Fall aufgeklärt gewesen sei und es keine belastbare Beweise für den Anfangsverdacht der Beteiligung einer dritten Person gab.
Die Körper der Opfer sind teilweise meterweit durch die Luft geflogen und lagen häufig weit entfernt von den abgerissenen Gliedmaßen. Die Angehörigen eines Opfers, bei dem eine Hand fehlte, hatten sicherlich kein Interesse dies zu melden, nachdem der Fakt mit den beiden abgerissenen Händen des mutmaßlichen Täters und die Schlussfolgerung daraus bereits am nächsten Tag den Medien zu entnehmen war.
Fazit:
Bedurfte es tatsächlich eines Andreas Kramer um diese längst bekannten Fakten einer neuen, kritischen Betrachtung zu unterziehen? Hätte nicht bereits das „Hochspielen“ des Herzinfarktes des in einer anderen (eigenen) Sache festgenommenen Zeugen uns klar mach müssen, das da einer mit Nebelbomben wirft, indem er derartige Fakten in die Öffentlichkeit bringt?
Wer Zweifel an diesem Ergebnis hat, der sollte sich die weiteren, bekannten Fakten unter dem Aspekt – Johannes Kramer war BND Mitarbeiter – anschauen.
Was wurde aus Dr. Hans Langemann?
Der blieb bis 1982 Präsident des bayerischen Verfassungsschutzes, wurde 1982 suspendiert und 1984 zu 8 Monaten Haft verurteilt. Mit anderen Worten: Sein Ruhegehalt, sein Beamtenstatus und seine spätere Pension blieben ihm erhalten. Ich habe seinen weiteren Werdegang nach der Suspendierung nicht überprüft, wäre aber nicht überrascht, wenn der Herr danach an Geld gekommen wäre. Die Muster dieser Fälle sind fast immer gleich. Es ist der Werdegang des typischen „Bauernopfers“.
FJS exkulpierte sich mit einem Kraftausdruck. Gundolf Köhler war für ihn „der Herr mit dem Dachschaden“. Damit machte er klar, das er nichts dafür konnte, das ein solch „Verrückter“ ihm auf diese Art hatte helfen wollen.
Bei mir entstand das Gefühl, dass gezielt versucht wurde zu vernebeln und die polizeilichen Ermittlungen gezielt sabotiert wurden.
Warum auch immer.
Vielleicht wussten einige oder ahnten, das Köhler kein Einzeltäter ist und der eigentliche Hintermann des Anschlages (Anstifter) kein Feind von FJS und nur dessen Wahlsieg wollte.
Vielleicht auch deshalb, weil man ahnte, wie die Bombe gezündet wurde und dass diese Art der Zündung zwangsläufig das Ende des Bombenlegers war. Gegossener Sprengstoff und keine gefunden Zünderteile drängen einen bestimmten Verdacht regelrecht auf. Vergleichbare Zünder wurden bei Waffen verwendet, die den Käufern bei Gebrauch um die Ohren fliegen sollten. Ich möchte hier keine Nachhilfe in Sachen Bombenbau geben, weshalb ich zu diesem Punkt schweige.
Wir können den Fall – auch nach dem Kramer Interview – nicht aufklären. Wir können nur versuchen, uns unsere eigene Meinung zu bilden.