Jena. Es war einer der letzten Punkte im Jenaer Stadtrat am 17. April 2013. Stadtrat Häkanson-Hall von den Bürgern für Jena brachte eine Beschlussvorlage in den Stadtrat ein, welche teilweise sogar schon seit Jahren umgesetzt werden müsste.
Häkanson-Hall wörtlich in seinem Antrag:
“Die letzte Berichterstattung des Jenaer Antikorruptionsbeauftragten, der mittels Stadtratsbeschlusses erfolgte, fand am 06.06.2007 statt, umfasste die Jahre ab 1999 in einem Umfang von fünf A4-Seiten. Insbesondere die Ausführungen zur prophylaktischen Arbeit, d. h. die ergriffenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention, lassen den Stellenwert dieses Themas in der Stadt Jena erkennen.”
Immer mehr Kommunen in Deutschland haben in den letzten Jahren Antikorruptionsregeln für die Verwaltung im Rahmen eines Antikorruptionskonzeptes bzw. sogar eines Gesetzes geschaffen. Jenas OB machte in der Aussprache klar, dass sich in Jena die Tatbestände in Grenzen halten, so dass diese faktisch nicht existieren. Auf welcher Basis er dies begründete ließ er offen, immerhin gibt es seit 2007 keinen Bericht mehr.
In Jena ist Rechtsamtsleiter Martin Pfeiffer der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Jena. Schröter wörtlich: “Herr Pfeiffer hat eine hohe Verantwortung als Fachberechsleiter Recht und Personal, als Chefjurist der Stadtverwaltung Jena auch noch zuständig für das Personal, den Fachdienst und nimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe wahr.” Unerwähnt ließ der OB, das Pfeiffer auch der Geschäftsführer der 100%igen Tochter der Stadt Jena Jena4 GmbH ebenso wie auch der Chef der Jenaer Datenschutzbeauftragten Frau Pesch ist.
Weiterhin machte Schröter gegenüber dem Antragsteller Häkanson-Hall klar, wenn man das umsetzen würde, bräuchte man eine Personalstelle mehr, wobei er das Anliegen ein Antikorruptionskonzept für Jena zu entwickeln für absolut berechtigt halte. Er appellierte an die Stadträte eine Möglichkeit zu finden, die für die Verwaltung keinen Mehraufwand bedeuten würde.
Der Antikorruptionsbeauftragte ist die zentrale Anlaufstelle für alle präventiven Maßnahmen. Im Fall der Fälle stellt er eigene Ermittlungen an und unterstützt die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit. Überführt man die wesentlichen Kennzeichen der Korruption – so weit diese in den §§ 331 ff. StGB enthalten sind – in eine Definition, so lässt sich diese wie folgt formulieren:
Korruption ist
• ein Handeln oder Unterlassen, das strafrechtlich verboten ist,
• währenddessen eine amtliche Funktion missbraucht wird,
• zu dem es in Eigeninitiative oder auf Veranlassung kommt,
• welches auf die Gewährung oder Erlangung eines materiellen oder immateriellen Vorteils für sich oder einen Dritten gerichtet ist,
• wobei ein unmittelbarer oder mittelbarer Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit eintritt.
An dieser Stelle sei Jena OB Schröter nochmal in Erinnerung gebracht:
“Niemand scheut ein Antikorruptionskonzept, niemand, das gehört auch zu den Standarts einer modernen Verwaltung.”
Solch eine Einladung sollte man nicht einfach ausschlagen. Also ran, bei der derzeitigen Vertrauenslage in der Stadt könnte solch eine Satzung nur helfen, Vertrauen in die Verwaltung und die Politik zurück zu gewinnen. Noch besser wäre es, wenn dies nicht die Verwaltung, sondern gleich die Bürger oder Gruppierungen tun, denen dies selber ein wichtiges Anliegen ist.
Es macht Sinn, wenn sich zu dem Punkt die Bürger für Jena mit den Linken, den Piraten und der Bürgerbewegung Unser Jena zusammentun. Dann könnte man in einigen Monaten einen ganz konkreten und gemeinsamen Vorschlag zur Diskussion stellen. Am Besten gleich noch in Verbindung mit einer kommunalen Informatiosnfreiheitssatzung. Die anderen Fraktionen zeigten daran im Stadtrat kein spürbares Interesse.
Diese Debatte zum Thema Antikorruptionskonzept im Jenaer Stadtrat ist sicherlich nicht das Ende, sondern erst der Anfang! Man muss ja nicht darauf warten, bis die Verwaltung ihre Vorschläge konkretisiert. Sonst kommt vielleicht noch solch ein schlechtes Gesetz wie das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz dabei raus.
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28.05.2013 Die Verwaltung wie sie derzeit funktioniert, wirkt auf unser Gemeinwesen zerstörerisch
Jena. ”Der Kern der kommunalen Selbstverwaltung ist die Daseinsvorsorge und -fürsorge für die Bürger. Die Kommune hat sich darum zu kümmern, das Bürger mit Wohnraum, Energie, Wasser oder auch einer vernünftigen Infrastruktur versorgt werden. Die Stadtverwaltung existiert nur, damit dieses Gemeinwesen zum Wohle der Bürger in einer Stadt funktioniert.” So äußert sich der Jenaer Rechtsanwalt für Sozialrecht in Jena Kai-Uwe Haase im Gespräch mit Jenapolis.
Wenn der Bürger zum Bittsteller bei der Verwaltung wird, läuft einfach was schief. Die Verwaltung verwaltet eigentlich nur und dient dem funktionieren des Gemeinwesens. Das Gemeinwesen an sich sind aber die Bürger. Haase sieht die Verwaltung wie sie derzeit funktioniert, als für das Gemeinwesen zerstörerisch an. Weshalb sollen sich da die Bürger noch engagieren, wo sie doch nur noch als “Objekt aber nicht mehr als Subjektt” angesehen werden.