„Er ist völlig unschuldig und kennt seine Rechte. Er weiss, was die Verfassung sagt.“
„But he’s perfectly innocent and he knows his rights. He knows what the Constitution says“ U.S.-Polizist am 4.Juli 2013, dem Unabhängigkeitstag der Vereinigten Staaten von Amerika
Ein 21-jähriger Mann filmte am Abend des 4.Juli 2013 seine „Driving under the influence“-Polizeikontrolle (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) und lud das Video auf Youtube hoch, wo es bereits mehrfach dupliziert und bis zum jetzigen Zeitpunkt von fast zweieinhalb Millionen Personen aufgerufen und mit fünfunddreissigtausend Kommentaren versehen wurde. Das Video legt ganz offensichtlich den Finger auf die Wunde und erregt die Gemüter.
Es ist nur ein harmloses Beispiel über den Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit den Bürgern im Vergleich zu den sich immer mehr häufenden anderen Meldungen mit tödlichem Ausgang.
Aber es demonstriert auf anschauliche Weise, dass die Menschen mündige und informierte Staatsbürger sein müssen, um Verstösse gegen ihre Grundrechte einzudämmen, die auf allen Ebenen immer mehr ausufern.
Der junge Mann öffnete „verfassungskonform“ sein Fenster nur soweit als nötig, um eine Konversation führen zu können. Das reichte dem Polizisten, um angepisst über dieses rebellische Verhalten eine Reihe von ungesetzlichen Handlungen zu begehen, die nun als schönes Paradebeispiel dokumentiert und auf offene Augen und Ohren gestossen sind:
Happy 4th July, America:
Nach Anhalten durch die Polizeikontrolle wurde der Autofahrer nicht gefragt, ob er getrunken hatte. Er wusste, dass er andere Fragen nicht zu beantworten brauchte. Der Polizist beantwortete nicht die wiederholt gestellte Frage des Mannes, ob er jetzt verhaftet sei. Verdachtslose Verhaftungen ohne Grund und richterliche Anordnung sind ausgeschlossen. Ebenfalls ist es nicht legal, dass der Polizist die Autotür öffnen und den Fahrer willkürlich herausholen wollte.
Alle anwesenden Beamten umzingelten den Wagen, als ob sie einen Verbrecher gefunden hätten. Der Fahrer legte beide Hände auf das Lenkrad um zu zeigen, dass er keine Gefahr für die Beamten ist.
Schliesslich stieg der Mann freiwillig nach Aufforderung aus seinem Auto. Der Beamte sagte, dass die Grundrechte am Checkpoint aufgehoben sind. Und dass das so Okay ist wegen Gründen der Sicherheit.
Der Polizist fragte ihn:
„Sind Sie ein Rechtsanwalt oder so was? Sie kennen Ihre Rechte?“
Fahrer: „Ja, Sir. Das tu ich.“
Polizist: „Ok. Was ist das Gesetz?“
Fahrer: „Das Gesetz sagt, das ich an einem Kontrollpunkt zu halten habe. Und das tat ich.“
Polizist: „Ok. Was noch?“
Fahrer: „Das ist alles. Ich bin nicht verpflichtet, irgendeine Frage zu beantworten. Ich habe die durch die Verfassung garantierte Freiheit, zu reisen ohne willkürlich angehalten und befragt zu werden.“
Der Polizist forderte den Mann auf, ihm seine ID-Kennzahl zu geben, was illegal ist, da der Fahrer nicht gegen Strassenverkehrsvorschriften verstossen oder ein anderes Gesetz gebrochen hatte.
Anschliessend wurde der Fahrer gefragt, ob sein Wagen durchsucht werden kann, dem stimmte der Mann nicht zu. Ohne Einverständnis kann eine Durchsuchung der Person oder des Autos nicht stattfinden. Daraufhin teilte der Beamte dem Fahrer mit, dass er einen Drogen-Spürhund holen und das Auto von aussen mit diesem inspizieren wird. Wenn der Hund anschlägt, darf die Polizei das Auto ohne Durchsuchungsbefehl kontrollieren.
Einige Minuten lang umrundeten die Polizisten den Wagen, ohne dass der Hund Alarm schlug. Dann gab der Beamte mit erhobener Hand dem Hund mehrmals an der Fahrertür den Befehl „Check here“. Der Hund folgte der Hand und der Stimme ohne an der Seite nach Drogen zu schnüffeln.
Die Polizei behauptete nun, der Hund hätte Drogen gerochen und sie begannen mit der Durchsuchung des Autos. Dabei entdeckten sie die eingeschaltete Kamera und drehten sie um, die Tonaufnahme lief weiter.
Sie durchwühlten das Auto sehr lange. Illegale Drogen wurden nicht gefunden. Den Namen nannte der Polizist erst nach mehrmaligen Nachfragen.