#Supergrundgesetz: Der Erfinder vom zynischen „Supergrundrecht auf Sicherheit“ war bereits S.P.D.-Innenminister Otto Schily
Wie berichtet, war heute Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zu Besuch im „Parlamentarischen Kontrollgremium“ der Geheimdienste des Deutschen Bundestages. Nach seinem Besuch äußerte sich Innenminister Friedrich, Berufskürzel neuerdings kurz IM, in einem jetzt schon legendären Auftritt gegenüber Reportern und berief sich zur Rechtfertigung der laufenden Totalspionage außerstaatlicher, innerstaatlicher und / oder nichtstaatlicher Geheimdienste gegen die gesamte Telekommunikation der 82 Millionen Menschen in der Republik auf ein „Supergrundrecht auf Sicherheit“, welches er irgendwo entdeckt zu haben glaubte.
Nun, offensichtlich hatte er es beim Erfinder des „Supergrundrechts“ gefunden: der „Sozialdemokratischen Partei Deutschland“ S.P.D. und ihrem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (1998-2005). Dieser hatte bereits nach den Attentaten des 11. Septembers 2001, mit denen bis heute der andauernde weltweite Krieg begründet wird, zynisch von einem „Supergrundrecht“ auf Sicherheit gesprochen.
Die vor Tatenlosigkeit bzw angeblicher Hilflosigkeit strotzende F.D.P.-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erwähnte dies kürzlich in ihrer Antwort auf Äußerungen vom S.P.D.-Vorsitzenden Sigmar Gabriel. Bereits 2003 war der Begriff seitens der Regierung in Umlauf gebracht worden. 2005 bekam S.P.D.-Innenminister Schily für seine Erfindung „Supergrundrecht auf Sicherheit“ den „Big Brother Award“ des damals noch existierenden (und ernstzunehmenden) FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V.).
Mit Hilfe der S.P.D. wurde im Zuge des „Großen Lauschangriffs“ bereits 1998 Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) durch eine später vom Bundesverfassungsgericht durchgewinkte Verfassungsänderung faktisch außer Kraft gesetzt. Nachfolgend setzte die Bundesregierung von S.P.D. und Bündnis nach Kriegsausbruch 2001 zusätzlich die erste Welle der äußerst umfangreichen „Anti-Terror“-Gesetze und Ermächtigungen der Geheimdienste in Gang, die bis heute weder durch das Parlament, noch durch das Bundesverfassungsgericht, noch nicht einmal durch das Bundesinnenministerium selbst, sondern ausschließlich durch die Polizei-, Militär- und Spionageämter selbst (!) „evaluiert“ wurden.
Im Januar dieses Jahres, über elf Jahre später, begann nun eine „Kommission“ unter Vorsitz von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans Friedrich die erste Überprüfung der Terror-Gesetze seit 2001.
Seitdem: kein Wort mehr, auch nicht von der Bundesjustizministerin.
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