U.S.-Staatsanwälte genehmigen verdeckte schwere Verbrechen des F.B.I.

Ausserhalb der parlamentarischen Kontrolle haben sich vor mehr als zehn Jahren das Justizministerium und der Inlandsgeheimdienst ein Ermächtigungsgesetz gegeben – angeblich wegen dem Bostoner Mafiaboss James „Whitey“ Bulger, der Informationen liefern sollte zum Ausgleich dafür, dass er von den Strafverfolgungsbehörden unbehelligt bleibt.

Im Rahmen einer Anfrage des Informationsfreiheitsgesetzes erhielt „USA Today“ vom F.B.I. eine Datei für das Jahr 2011 über verübte Verbrechen von eingesetzten Informanten im Land unter Anleitung und Aufsicht der Geheimdienstpolizei. Der Inhalt der staatlich subventionierten Aufträge wurde gelöscht, am Ende der vier Seiten langen PDF-Datei steht die Gesamtanzahl: 5658.

Andere jährliche Dokumente, die seit dem Jahr 2006 vorbereitet sein müssten, konnte das F.B.I. nicht mehr finden bis auf einen, der vor Weitergabe erst redaktionell bearbeitet werden muss.

Man kann davon ausgehen, dass diese in den Akten notierten staatlichen Vergehen nur ein kleiner Bruchteil der tatsächlichen Vorkommnisse sind.

Kleinere Delikte werden über Handgelder aus der „Portokasse“ des F.B.I.-Führers an den Informanten beglichen ohne gesondert bei der Behörde gelistet zu werden. Und gerade die höchstbrisanten Operationen werden mit Sicherheit nicht in einem allgmeinen Register der Behörde auftauchen, die in engsten Kreis vorbereitet werden.

Als Ausrede für diese ausserhalb der parlamentarischen Kontrolle agierenden Beamten und ihrer Helfershelfer kommen Allgemeinplätze wie „Verbrechen mit Verbrechern bekämpfen“ oder „Unterwanderung krimineller Organisationen“. Der Umfang der Straftaten reicht vom Kauf und Verkauf von Drogen, Waffen, die Bestechung von Regierungsbeamten und Planung von Raubüberfällen.

Im Jahr 2007 gab das F.B.I. bei der Beantragung des Budgets für das kommende Jahr an, 15000 Informanten zu führen.

Die F.B.I.-Agenten sind nicht autorisiert, von sich aus Gewaltverbrechen zuzulassen. In dem Fall müssen die schwersten Verbrechen durch einen Bundesstaatsanwalt des Justizministeriums genehmigt werden.

Im Jahr 2005 kam der Generalinspekteur der Behörde zu dem Schluss, dass die F.B.I.-Beamten routinemässig nicht diesen vorgeschriebenen Regeln folgen.

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Quelle: http://www.usatoday.com/story/news/nation/2013/08/04/fbi-informant-crimes-report/2613305/

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