Spionage-Affäre: 104 Fragen an die Bundesregierung

 Gestern reichten Christian Ströbele, Mitglied des „Parlamentarischen Kontrollgremiums“ der Geheimdienste, und Konstantin von Notz, Mitglied im Innenausschuss, zusammen mit ihrer Bundestagsfraktion eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung ein. In Erwägung, dass ungenannte Partei und Fraktion uns zwar diesen ganzen Mist elementar mit eingebrockt hat, sowie jedoch in überwiegender Schwerwiegung, dass umfangreiches Nachfragen von Leuten die das alles eigentlich wissen müssten nicht ohne die wohlwollende öffentliche Begleitung der Redaktion von Radio Utopie stattfinden möge, dokumentieren wir diese &€&%$§!-PDF nun in lesbarer Textform und wuppen hiermit dem einzig tauglichen Jagdhund-Träger (die winzige Klientel politikfähiger Individuen in unserer geliebten Republik) wieder einmal die übliche Last auf.

Überwachung der Internet- und Telekommunikation
durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in
Deutschland

Aus den Aussagen und Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden, Verlautbarungen der US-Regierung und anders bekannt gewordenen Informationen ergibt sich, dass Internet- und Telekommunikation auch von, nach oder innerhalb von Deutschland durch Geheimdienste Großbritanniens, der USA und anderer „befreundeter“ Staaten massiv überwacht wird (jeweils durch Anzapfen von Telekommunikationsleitungen, Inpflichtnahme von Unternehmen, Satellitenüberwachung und auf anderen im einzelnen nicht bekannten Wegen, im folgenden zusammenfassend „Vorgänge“ genannt) und dass der Bundesnachrichtendienst (BND) zudem viele Erkenntnisse über auslandsbezogene Kommunikation an ausländische Nachrichtendienste insbesondere der USA und Großbritanniens übermittelt. Wegen der unzureichenden, zögerlichen, widersprüchlichen und Presseberichten stets
hinterher hinkenden Information und Aufklärung durch die Bundesregierung konnten die Details dieser massenhaften Ausspähung nicht geklärt werden.

Ebenso wenig konnte der Verdacht ausgeräumt werden, dass deutsche Geheimdienste an einem deutschem Recht und deutschen Grundrechten widersprechenden weltweiten Ringtausch von Daten beteiligt sind.

Mit dieser Anfrage sucht die Fraktion aufzuklären, welche Kenntnisse die Bundesregierung und Bundesbehörden wann von den Überwachungsvorgängen durch die USA und Großbritannien erhalten haben und ob sie dabei Unterstützung geleistet haben. Zudem soll aufgeklärt werden, inwieweit deutsche Behörden ähnliche Praktiken pflegen, Daten ausländischer Nachrichtendienste nutzen, die nach deutschem (Verfassungs-)recht nicht hätten erhoben oder genutzt werden dürfen oder unrechtmäßig bzw. ohne die erforderlichen Genehmigungen Daten an andere Nachrichtendienste übermittelt haben.

Außerdem möchte die Fraktion mit dieser Anfrage weitere Klarheit darüber gewinnen, welche Schritte die Bundesregierung unternimmt, um nach den Berichten, Interviews und Dokumentenveröffentlichungen verschiedener Whistleblower und der Medien die notwendige Sachaufklärung voranzutreiben sowie ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verletzung ihrer Grundrechte durch fremde Nachrichtendienste nachzukommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Aufklärung und Koordination durch die Bundesregierung

1. Wann und in welcher Weise haben Bundesregierung, Bundeskanzlerin, Bundeskanzleramt, die jeweiligen Bundesministerien sowie die ihnen nachgeordneten Behörden und Institutionen (z. B. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Cyber-Abwehrzentrum) jeweils
a) von den eingangs genannten Vorgängen erfahren?
b) hieran mitgewirkt ?
c) insbesondere mitgewirkt an der Praxis von Sammlung,
Verarbeitung, Analyse, Speicherung und Übermittlung von Inhalts- und Verbindungsdaten durch deutsche und ausländische Nachrichtendienste?
d) bereits frühere substantielle Hinweise auf NSA-Überwachung deutscher Telekommunikation zur Kenntnis genommen, etwa in der Aktuellen Stunde des Bundestags am 24.2.1989 (129. Sitzung, Sten. Prot. 9517 ff) nach vorangegangener Spiegel-Titelgeschichte dazu?

2. a) Haben die deutschen Botschaften in Washington und London sowie die dort tätigen BND-Beamten in den zurückliegenden acht Jahren jeweils das Auswärtige Amt und – über hiesige BND-Leitung – das Bundeskanzleramt in Deutschland informiert durch Berichte und Bewertungen
aa) zu den in diesem Zeitraum verabschiedeten gesetzlichen
Ermächtigungen dieser Länder für die Überwachung des
ausländischen Internet- und Telekommunikationsverkehrs (z.B. sog. RIPA-Act; PATRIOT Act; FISA Act) ?
bb) zu aus den Medien und aus anderen Quellen zur Kenntnis gelangten Praxis der Auslandsüberwachung durch diese beiden Staaten?
b) Wenn nein: warum nicht ?
c) Wird die Bundesregierung diese Berichte, soweit vorhanden, den Abgeordneten des deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?
d) Wenn nein, warum nicht?

3. Wurden angesichts der im Zusammenhang mit den Vorgängen erhobenen Hacking-bzw. Ausspäh-Vorwürfen gegen die USA bereits
a) das Cyberabwehrzentrum mit Abwehrmaßnahmen beauftragt?
b) der Cybersicherheitsrat einberufen?
c) der Generalbundesanwalt zur Einleitung förmlicher
Strafermittlungsverfahren angewiesen?
d) Soweit nein, warum jeweils nicht?

4. a) Inwieweit treffen Medienberichte zu, wonach mehrere Bundesministerien völlig unabhängig voneinander Fragenkataloge an die US-Regierung versandt haben?
b) Wenn ja, weshalb wurden die Fragenkataloge unabhängig voneinander versandt?
c) Welche Antworten liegen bislang auf diese Fragenkataloge vor ?
d) Wann wird die Bundesregierung sämtliche Antworten vollständig veröffentlichen?

5. a) Welche Antworten liegen inzwischen auf die Fragen von BMI-Staatssekretärin Rogall-Grothe vor, die sie am 11. Juni 2013 an von den Vorgängen unter Umständen betroffene Unternehmen übersandte?
b)Wann werden diese Antworten veröffentlicht werden?
c) Falls keine Veröffentlichung geplant ist, weshalb nicht?

6. Warum zählte das Bundesinnenministerium des Innern als federführend zuständiges Ministerium für Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit nicht zu den Mitausrichtern des am 14.06.2013 veranstalteten sogenannten Krisengesprächs des Bundeswirtschafts- und des Bundesjustizministeriums?

7. Welche Maßnahmen hat die Bundeskanzlerin ergriffen, um künftig zu vermeiden, dass – wie im Zusammenhang mit dem Bericht der BILD-Zeitung vom 17.7.2013 bezüglich Kenntnisse der Bundeswehr über das Überwachungsprogramm „Prism“ in Afghanistan geschehen – den Abgeordneten sowie der Öffentlichkeit durch Vertreter von Bundesoberbehörden im Beisein eines Bundesministers Informationen gegeben werden, denen am nächsten Tag durch ein anderes Bundesministerium widersprochen wird?

8. a) Wie bewertet die Bundesregierung, dass der BND-Präsident im Bundestags-Innenausschuss am 17.7.2013 über ein neues NSA-Abhörzentrum in Wiesbaden-Erbenheim berichtete (FR 18.7.2013), der BND dies tags darauf dementierte, aber das US-Militär prompt den Neubau des „Consolidated Intelligence Centers“ bestätigte, wohin Teile der 66th US-Military Intelligence Brigade von Griesheim umziehen sollen (Focus-Online 18.7.2013)?
b) Welche Maßnahme hat die Bundesregierung getroffen, um künftig derartige Widersprüchlichkeiten in den Informationen der Bundesregierung zu vermeiden?

9. In welcher Art und Weise hat sich die Bundeskanzlerin
a) fortlaufend über die Details der laufenden Aufklärung und die aktuellen Presseberichte bezüglich der fraglichen Vorgänge informiert?
b) seit Amtsantritt über die in Rede stehenden Vorgänge sowie allgemein über die Überwachung Deutscher durch ausländische Geheimdienste und die Übermittlung von Telekommunikationsdaten an ausländische Geheimdienste durch den BND unterrichten lassen?

10. Wie bewertet die Bundeskanzlerin die aufgedeckten Vorgänge rechtlich und politisch?

11. Wie kann und wird die Bundeskanzlerin über die notwendigen politischen Konsequenzen entscheiden, obwohl sie sich bezüglich der Details für unzuständig hält, wie sie im Sommerinterview in der Bundespressekonferenz vom 19. Juli 2013 mehrfach betont hat?

Heimliche Überwachung von Kommunikationsdaten durch US-amerikanische und britische Geheimdienste

12. Inwieweit treffen die Berichte der Medien und des Edward Snowden nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass
a) die NSA monatlich rund eine halbe Milliarde Kommunikationsverbindungen in oder aus Deutschland oder deutscher TeilnehmerInnen überwacht (z.B. Telefonate, Mails, SMS, Chatbeiträge), tagesdurchschnittlich bis zu 20 Millionen Telefonverbindungen und um die 10 Millionen Internetdatensätze (vgl. SPON 30.6.2013)?
b) die von der Bundesregierung zunächst unterschiedenen zwei (bzw. nach Minister Pofallas Korrektur am 25.7.2013 sogar drei) PRISM-Programme, die durch NSA und Bundeswehr genutzt werden, jeweils mit den NSA-Datenbanken namens „Marina“ und „Mainway“ verbunden sind?
c) die NSA außerdem
• „Nucleon“ für Sprachaufzeichnungen, die aus dem Internet-Dienst Skype abgefangen werden,
• „Pinwale“ für Inhalte von Emails und Chats,
• „Dishfire“ für Inhalte aus sozialen Netzwerken nutze (vgl. FOCUS.de 19.7.2013)?
d) der britische Geheimdienst GCHQ das transatlantische Telekommunikationskabel TAT 14, über das auch Deutsche bzw. Menschen in Deutschland kommunizieren, zwischen dem deutschem Ort Norden und dem britischen Ort Bude anzapfe und überwache (vgl. SZ 29.6.2013)?
e) auch die NSA Telekommunikationskabel in bzw. mit Bezug zu Deutschland anzapfe und dass deutsche Behörden dabei unterstützen (FAZ 27.6.2013)?

13. Auf welche Weise und in welchem Umfang erlauschen ausländische Geheimdienste durch eigene direkte Maßnahmen und mit etwaiger Hilfe von Unternehmen Kommunikationsdaten deutscher TeilnehmerInnen?

14. a) Welche Daten lieferten der BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an ausländische Geheimdienste wie die NSA jeweils aus der Überwachung satellitengestützter Internet- und Telekommunikation (bitte seit 2001 nach Jahren, Absender- und Empfänger-Diensten auflisten)?
b) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die an ausländische Geheimdienste weitergeleiteten Daten jeweils erhoben?
c) Für welche Dauer wurden die Daten beim BND und BfV je gespeichert?
d) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Daten an ausländische Geheimdienste übermittelt?
e) Zu welchen Zwecken wurden die Daten je übermittelt?
f) Wann wurden die für Datenerhebungen und Datenübermittlungen gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, z. B. des Bundeskanzleramtes oder des Bundesinnenministeriums, jeweils eingeholt?
g) Falls keine Genehmigungen eingeholt wurden, warum nicht?
h) Wann wurden jeweils das Parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommission um Zustimmung ersucht bzw. informiert?
i) Falls keine Information bzw. Zustimmung dieser Gremien über die Datenerhebung und die Übermittlung von Daten erfolgte, warum nicht?

15. Wie lauten die Antworten auf die Fragen entsprechend 14 a – i, jedoch bezogen auf Daten aus der BND-Überwachung leitungsgebundener Internet- und Telekommunikation?

16. Inwieweit und wie unterstützen der BND oder andere deutsche Sicherheitsbehörden ausländische Dienste auch beim Anzapfen von Telekommunikationskabeln v.a. in Deutschland?

17. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von den Diensten Frankreichs betriebene Internet- und Telekommunikationsüberwachung und die mögliche Betroffenheit deutscher Internet- und Telekommunikation dadurch (vgl. Süddeutsche-online vom 5. Juli 2013)?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um den Sachverhalt aufzuklären sowie gegenüber Frankreich auf die Einhaltung deutscher als auch europäischer Grundrechte zu dringen?

Aufnahme von Edward Snowden, Whistleblower-Schutz und Nutzung von Whistleblower-Informationen zur Aufklärung

18. a) Welche Informationen hat die Bundeskanzlerin zur Rechtslage beim Whistleblowerschutz in den USA und in Deutschland, wenn sie u.a. im Sommerinterview vor der Bundespressekonferenz vom 19. Juli 2013 davon ausging, dass Whistleblower sich in jedem demokratischen Staat vertrauensvoll an irgendjemanden wenden können?
b) Ist der Bundeskanzlerin bekannt, dass ein Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Whistleblowerschutz (BT-Drs. 17/9782) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP im Bundestag am 14.6.2013 abgelehnt wurde?

19. a) Hat die Bundesregierung, eine Bundesbehörde oder ein Beauftragter sich seit den ersten Medienberichten am 6. Juni 2013 über die Vorgänge mit Edward Snowden oder einem anderen pressebekannten Whistleblower in Verbindung gesetzt, um die Fakten über die Ausspähung durch ausländische Geheimdienste weiter aufzuklären?
b) Wenn nein, warum nicht?

20. Wieso machte das Bundesministerium des Innern bisher nicht von § 22 Aufenthaltsgesetz Gebrauch, wonach dem Whistleblower Edward Snowden eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland angeboten und erteilt werden könnte, auch um ihn hier als Zeugen zu den mutmaßlich strafbaren Vorgängen vernehmen zu können?

21. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Deutschland, falls nach etwaiger Aufnahme Snowdens hier die USA seine Auslieferung verlangten, um die Auslieferung etwa aus politischen Gründen zu verweigern?

Strategische Fernmeldeüberwachung durch den BND

22. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gesetzgeber mit der Änderung des Artikel 10-Gesetzes im Jahre 2001 den Umfang der bisherigen Kontrolldichte bei der „Strategischen Beschränkung“ nicht erhöhen wollte (vgl. BT-Drs. 14/5655 S. 17)?

23. Teilt die Bundesregierung dieses damalige Ziel des Gesetzgebers noch?

24. Wie hoch waren die in diesem Bereich zunächst erfassten (vor Beginn der Auswertungs- und Aussonderungsvorgänge) Datenmengen jeweils in den letzten beiden Jahren vor der Rechtsänderung (22)?

25. Wie hoch waren diese (Definition unter 24) Datenmengen in den Jahren nach dem Inkrafttreten der Rechtsänderung (22) bis heute jeweils?

26. Wie hoch war die Übertragungskapazität der im genannten Zeitraum (25) überwachten Übertragungswege insgesamt jeweils jährlich?

27. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die 20%-Begrenzung des § 10 Absatz 4 Satz 4 G10-Gesetz auch die Überwachung des e-mail-Verkehrs bis zu 100% erlaubt, sofern dadurch nicht mehr als 20% der auf dem Übertragungsweg zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität betroffen ist?

28. Stimmt die Bundesregierung zu, dass unter den Begriff „internationale Telekommunikationsbeziehungen“ in § 5 Artikel 10-Gesetz nur Kommunikationsvorgänge aus dem Bundesgebiet ins Ausland und umgekehrt fallen?

29. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zu den Gebieten, über die Informationen gesammelt werden sollen (§ 10 Abs. 4 Art. 10-Gesetz) in der Praxis nicht verbündete Staaten (z.B. USA) oder gar Mitgliedstaaten der Europäischen Union gezählt wurden und werden?

30. Inwieweit trifft es zu, dass über die überwachten Übertragungswege heute technisch zwangsläufig auch folgende Kommunikationsvorgänge abgewickelt werden können (die nicht unter den sich aus den beiden vorstehenden Fragen ergebenden Anwendungsbereich fallen):
a) rein innerdeutsche Verkehre,
b) Verkehre mit dem europäischen oder verbündeten Ausland und
c) rein innerausländische Verkehre?

31. Falls das (Frage 29) zutrifft:
a) Ist – ggf. beschreiben auf welchem Wege – gesichert, dass zu den vorgenannten Verkehren (Punktation unter 29) weder eine Erfassung, noch eine Speicherung oder gar eine Auswertung erfolgt?
b) Ist es richtig, dass die „de“-Endung einer e-mail-Adresse und die IP-Adresse in den Ergebnissen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10-Gesetz nicht sicher Aufschluss darüber geben, ob es sich um reinen Inlandsverkehr handelt?
c) Wie und wann genau erfolgt die Aussonderung der unter Frage 30 a)-c) beschriebenen Internet- und Telekommunikationsverkehre?
(Bitte um genaue technische Beschreibung)
d) Falls eine Erfassung erfolgt, ist zumindest sicher gestellt, dass die Daten ausgesondert und vernichtet werden?
e) Wird ggf. hinsichtlich der vorstehenden Fragen (a und c) nach den unterschiedlichen Verkehren differenziert und wenn ja wie?

32. Falls aus den Antworten auf die vorstehende Frage folgt, dass nicht vollständig gesichert ist, dass die genannten Verkehre nicht erfasst oder/und gespeichert werden:
a) Wie rechtfertigt die Bundesregierung dies?
b) Vertritt sie die Auffassung, dass das Artikel 10-Gesetz für derartige Vorgänge nicht greift und die Daten der „Aufgabenzuweisung des § 1 BNDG zugeordnet“ (BVerfGE 100, S. 313, 318) werden können?
c) Was heißt dies (Frage 32b) ggf. im Einzelnen?
d) Können die Daten insbesondere vom BND gespeichert und ausgewertet oder gar an Dritte (z.B. die amerikanische Seite) weitergegeben werden (bitte jeweils mit Angabe der Rechtsgrundlage)?

33. Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass eine Weiterleitung der Ergebnisse der strategischen Fernmeldeüberwachung dann nicht rechtmäßig wäre, wenn die Aussonderung des rein innerdeutschen Verkehrs nicht gelingt?

34. Hielte es die Bundesregierung für rechtmäßig, personenbezogene Daten, die der BND zulässigerweise gewonnen hat, an US-amerikanische Stellen zu übermitteln, damit diese dort – zur Informationsgewinnung auch für die deutsche Seite – mit den etwa durch PRISM erlangten US-Datenbeständen abgeglichen werden?

35. Wie stellt sich der ansonsten gleiche Sachverhalt für deutsche Truppen im Ausland wegen dortiger Erkenntnisse dar, die sie der amerikanischen Seite zum entsprechenden Zweck übermitteln?

36. Erfolgt die Weiterleitung von Internet- und Telekommunikationsdaten aus der strategischen Fernmeldeaufklärung gemäß § 5 G10 G nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung aufgrund des § 7a G10-Gesetz oder, wie in der Pressemitteilung des BND vom 4. 8. 2013 angedeutet, nach den Vorschriften des BNDG (Bitte um differenzierte und ausführliche Begründung)?

37. Gibt es bezüglich der Kommunikationsdaten-Sammlung und – Verarbeitung im Rahmen gemeinsamer internationaler Einsätze) Regeln z.B. der Nato? Wenn ja: welche Regeln welcher Instanzen?

Geltung des deutschen Rechts auf deutschem Boden

38. Gehört es nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung zur verfassungsrechtlich verankerten Schutzpflicht des Staates, die in Deutschland befindlichen Menschen durch rechtliche und politische Maßnahmen vor der Verletzung ihrer Grundrechte durch Dritte zu schützen?

39. Ist es nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung für das Bestehen einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht entscheidend, welcher Rechtsordnung die Handlung, von der die Verletzung der Grundrechte einer in Deutschland befindlichen Person ausgeht, unterliegt?

40. Mit welchen Ergebnissen kontrolliert die Bundesregierung seit 2001, dass militärnahe Dienststellen ehemaliger v.a. US-amerikanischer und britischer Stationierungsstreitkräfte sowie diesen verbundene Unternehmen (z.B. der weltgrößte Datennetzbetreiber Level 3 Services Inc.) in Deutschland ihrer Verpflichtung zur strikten Beachtung deutschen (auch Datenschutz-) Rechts hierzulande gemäß Art. 2 NATO-Truppenstatut (NTS) nachkommen und nicht, wie mehrfach berichtet, auf Internetknotenpunkte in Deutschland zugreifen oder auf andere Art und Weise deutschen Telekommunikations- und Internetverkehr überwachen bzw. überwachen helfen? (siehe z. B. ZDF, Frontal 21 am 30. Juli 2013 und golem.de, 2. Juli 2013)

41. a) Ist die Bunderegierung dem Verdacht nachgegangen, dass private Firmen – unter Umständen unter Berufung auf ausländisches Recht oder die Anforderung ausländischer Sicherheitsbehörden – an ausländische Sicherheitsbehörden Daten von Datenknotenpunkten oder aus Leitungen auf deutschem Boden weiterleiten? (siehe z. B. sueddeutsche.de, 2. August 2013)
b) Welche strafrechtlichen Ermittlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung deswegen eingeleitet?
c) Falls die Bundesregierung oder eine Staatsanwaltschaft dem nachging: mit welchen Ergebnissen?
d) Falls nicht (b): warum nicht ?

42. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicher, dass Unternehmen wie etwa die Deutsche Telekom AG (vgl. FOCUS-online vom 24.7.2013), die in den USA verbundene (Tochter-) Unternehmen unterhalten oder deutsche Kundendaten mithilfe US-amerikanischer Netzbetreiber oder anderer Datendienstleister bearbeiten, Daten nicht an US-amerikanische Sicherheitsbehörden weiterleiten?

43. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesnetzagentur geprüft, ob diesen Unternehmen (vgl. Fragen 39 bis 41) ihre Tätigkeit als Betreiber von Telekommunikationsnetzen oder Anbieter von Telekommunikationsdiensten gemäß § 126 Telekommunikationsgesetz zu versagen ist?

44. a) Wird die Einhaltung deutschen Rechts auf US-amerikanischen Militärbasen, Überwachungsstationen und anderen Liegenschaften in Deutschland sowie hier tätigen Unternehmen regelmäßig überwacht?
b) Wenn ja, wie?

45. a) Welche BND-Abhöreinrichtungen (bzw. getarnt, etwa als „Bundesstelle für Fernmeldestatistik“) bestehen in Schöningen?
b) Welche Internet- und Telekommunikationsdaten erfasst der BND dort und auf welchem technische Wege?
c) Welche und wie viele der dort erfassten Internet- und Telekommunikationsdaten Daten werden seit wann auf welcher Rechtsgrundlage an die NSA übermittelt?

Überwachungszentrum der NSA in Erbenheim bei Wiesbaden

46. Welche Funktionen soll das im Bau befindliche NSA-Überwachungszentrum Erbenheim haben (vgl. Focus-online u.a. Tagespresse am 18.7.2013)?

47. Welche Möglichkeiten zur Überwachung von leitungsgebundener oder Satelliten-gestützter Internet- und Telekommunikation sollen dort entstehen?

48. Welche Gebäudeteile und Anlagen sind für die Nutzung durch US-amerikanische Staatsbedienstete und Unternehmen vorgesehen?

49. Auf welcher Rechtgrundlage sollen US-amerikanische Staatsbedienstete oder Unternehmen von dort aus welche Überwachungstätigkeit oder sonstige ausüben? (bitte möglichst präzise ausführen).

Zusammenarbeit zwischen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und NSA

50. a) Welchen Inhalt und welchen Wortlaut hat die Kooperationsvereinbarung von 28.4.2002 zwischen BND und NSA u.a. bezüglich der Nutzung deutscher Überwachungseinrichtungen wie in Bad Aibling (vgl. TAZ 5.8.2013)?
b) Wann genau hat die Bundesregierung diese Vereinbarung – wie etwa auf der Bundespressekonferenz am 5.8.2013 behauptet,– der G10-Kommission und dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages vorgelegt?

51. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die informationelle Zusammenarbeit von NSA und BND v.a. beim Austausch von Internet- und Telekommunikationsdaten (z. B. Joint Analysis Center und Joint Sigint Activity) in Bad Aibling oder Schöningen (vgl. etwa Spiegel, 5. August 2013) und an anderen Orten in Deutschland oder im Ausland?

52. a) Welche Daten betrifft diese Zusammenarbeit (Frage 51)?
b) Welche Daten wurden und werden durch wen analysiert?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden und werden die Daten erhoben?
d) Welche Zugriffsmöglichkeiten des NSA auf Datenbestände oder Abhöreinrichtungen deutscher Behörden bzw. hierzulande bestanden oder bestehen in diesem Zusammenhang?
e) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden und werden welche Internet- und Telekommunikationsdaten an die NSA übermittelt?
f) Wann genau wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse für Datenerhebung und Datenübermittlung erfüllt (bitte im Detail ausführen)?
g) Wann wurden die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium jeweils informiert bzw. um Zustimmung ersucht?

53. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland oder einer deutschen Sicherheitsbehörde einerseits und den USA, einer US-amerikanischen Sicherheitsbehörde oder einem US-amerikanischen Unternehmen andererseits, worin US-amerikanischen Staatsbediensteten oder Unternehmen Sonderrechte in Deutschland je welchen Inhalts eingeräumt werden? (bitte mit Fundstellen abschließende Aufzählung aller Vereinbarungen jeglicher Rechtsqualität, auch Verbalnoten, politische Zusicherungen, soft law etc.)

54. Welche dieser Vereinbarungen sollen bis wann gekündigt werden?

55. (Wann) wurden das Bundeskanzleramt und die Bundeskanzlerin persönlich jeweils davon informiert, dass die NSA zur Aufklärung ausländischer Entführungen deutscher Staatsangehöriger bereits zuvor erhobene Verbindungsdaten deutscher Staatsangehöriger an
Deutschland übermittelt hat?

56. Wann hat die Bundesregierung hiervon jeweils die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages informiert?

57. Wie erklärten sich
a) die Kanzlerin,
b) der BND, und
c) der zuständige Krisenstab des Auswärtigen Amtes jeweils, dass diese Verbindungsdaten den USA bereits vor den Entführungen zur Verfügung standen?

58. a) Von wem erhielten der BND und das BfV jeweils wann das Analyse-Programm XKeyscore?
b) Auf welcher rechtlichen Grundlage? (bitte ggfs. vertragliche Grundlage zur Verfügung stellen).

59. Welche Informationen erhielten die Bediensteten des BfV und des BND bei ihren Arbeitstreffen und Schulungen bei der NSA über Art und Umfang der Nutzung von XKeyscore in den USA?

60. a) Mit welchem konkreten Ziel beschafften sich BND und BfV das Programm XKeyscore?
b) Zur Bearbeitung welcher Daten sollte es eingesetzt werden?

61. a) Wie verlief der Test von XKeyscore im BfV genau?
b) Welche Daten waren davon in welcher Weise betroffen?
62. a) Wofür genau nutzt der BND das Programm XKeyscore seit dessen Beschaffung (angeblich 2007)?
b) Welche Funktionen des Programms setzte der BND bisher praktisch ein?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage genau geschah dies jeweils?

63. Welche Gegenleistungen wurden auf deutscher Seite für die Ausstattung mit XKeyscore erbracht? (bitte ggfs. haushaltsrelevante Grundlagen zur Verfügung stellen).

64. a) Wofür plant das BfV das nach eigenen Angaben derzeit nur zu Testzwecken vorhandene Programm XKeyscore einzusetzen?
b) auf welche konkreten Programme welcher Behörde bezieht sich die Bundesregierung bei ihrem Verweis auf Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung durch Polizeibehörden des Bundes (schriftl. Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz vom 22. Juli 2013),
c) Was bedeutet „Lesbarmachung des Rohdatenstroms“ konkret in Bezug auf welche Übertragungsmedien (siehe Antwort auf die schriftl. Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz vom 22. Juli 2013, bitte entsprechend aufschlüsseln)?

65. Gibt es irgendwelche Vereinbarungen über die Übermittlung und den gegenseitigen Zugriff auf gesammelte Daten zwischen NSA und BND oder NSA und BfV?(Bitte um Nennung von Vereinbarungen jeglicher Rechtsqualität (konkludentes Handeln, mündliche Absprachen, Verwaltungsvereinbarungen)?

66. Bezieht sich der verschiedentliche Hinweis der Präsidenten von BND und BfV auf die mangelnden technischen Kapazitäten ihrer Dienste auch auf eine mangelnde Speicherkapazität für die effektive Nutzung von XKeyscore?

67. Haben BfV und BND je das Bundeskanzleramt über die geplante Ausstattung mit XKeyscore informiert
a) wenn ja, wann?
b) wenn nein, warum nicht?

68. Wann hat die Bundesregierung die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages über die Ausstattung von BfV und BND mit XKeyscore informiert?

69. Inwiefern dient das neue NSA-Überwachungszentrum in Wiesbaden auch der effektiveren Nutzung von XKeyscore bei deutschen und US-amerikanischen Anwendern?

70. Wie lauten die Antworten auf o.g. Fragen 58 – 69 entsprechend, jedoch bezogen auf die vom BND verwendeten Auswertungsprogramme MIRA4 und VEGAS, welche teils wirksamer als entsprechende NSA-Programme sein sollen (vgl. Spiegel 5.8.2013)?

71. a) Wurden oder werden der BND und das BfV durch die USA finanziell oder durch Sach- und Dienstleistungen unterstützt?
b) Wenn ja, in welchem Umfang und wodurch genau?

72. An welchen Orten in Deutschland bestehen Militärbasen und Überwachungsstationen in Deutschland, zu denen amerikanische Staatsbedienstete oder amerikanische Firmen Zugang haben (bitte im Einzelnen auflisten)?

73. Wie viele US-amerikanische Staatsbedienstete, MitarbeiterInnen welcher privater US-Firmen, deutscher Bundesbehörden und Firmen üben dort (siehe vorstehende Frage) eine Tätigkeit aus, die auf Verarbeitung und Analyse von Telekommunikationsdaten gerichtet ist?

74. Welche deutsche Stelle hat die dort tätigen MitarbeiterInnen privater US-Firmen mit ihrem Aufgaben und ihrem Tätigkeitsbereich zentral erfasst?

75. a) Wie viele Angehörige der US-Streitkräfte arbeiten in den in Deutschland bestehenden Überwachungseinrichtungen insgesamt (bitte ab 2001 auflisten)?
b) Auf welche Weise wird ihr Aufenthalt und die Art ihrer Beschäftigung und ihres Aufgabenbereichs erfasst und kontrolliert?

76. a) Über wie viele Beschäftigte verfügt das Generalkonsulat der USA in Frankfurt insgesamt (bitte ab 2001 auflisten!)?
b) Wie viele der Beschäftigten verfügen über einen diplomatischen oder konsularischen Status?
c) Welche Aufgabenbeschreibungen liegen der Zuordnung zugrunde (bitte Übersicht mit aussagekräftigen Sammelbezeichnungen)?

77. Inwieweit treffen die Informationen der langjährigen NSA-Mitarbeiter Binney, Wiebe und Drake zu (Stern-online 24.7.2013), wonach
a) die Zusammenarbeit von BND und NSA bezüglich Späh-Software bereits Anfang der 90er Jahre begonnen habe?
b) die NSA dem BND schon 1999 den Quellcode für das effiziente
Spähprogramm „Thin Thread“ überlassen habe zur Erfassung und Analyse von Verbindungsdaten wie Telefondaten, E-Mails oder Kreditkartenrechnungen weltweit?
c) auch der BND aus „Thin Thread“ viele weitere Abhör- und Spähprogrammen mit entwickelte, u.a. das wichtige und bis mindestens 2009 genutzte Dachprogramm „Stellar Wind“, dem mindestens 50 Spähprogramme Daten zugeliefert haben, u.a. das vorgenannte Programm PRISM?
d) die NSA derzeit 40 und 50 Billionen Verbindungs- und Inhaltsdaten von Telekommunikation und E-Mails weltweit speichere, jedoch im neuen NSA- Datenzentrum in Bluffdale /Utah aufgrund dortiger Speicherkapazitäten „mindestens 100 Jahre der globalen Kommunikation“ gespeichert werden können?
e) die NSA mit dem Programm „Ragtime“ zur Überwachung von Regierungsdaten auch die Kommunikation der Bundeskanzlerin erfassen könne?

Strafbarkeit der Ausspähung

78. Wurde beim Generalbundesanwalt (GBA) ein ARP-Prüfvorgang, welcher einem formellen (Staatsschutz-)Strafermittlungsverfahren vorangehen kann, gegen irgendeine Person oder gegen Unbekannt angelegt, um den Verdacht der Spionage oder anderer Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der Ausspähung deutscher Internetkommunikation zu ermitteln?

79. Hat der GBA in diesem Rahmen ein Rechtshilfeersuchen an einen anderen Staat initiiert? Wenn ja: an welchen Staat und welchen Inhalts?

80. Welche „Auskunft- bzw. Erkenntnisanfragen“ hat der GBA hierzu (Frage 78) an welche Behörden gerichtet?
a) Wie wurden diese Anfragen je beschieden?
b) Wer antwortete mit Verweis auf Geheimhaltung nicht?

Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen gegen Überwachung von Menschen und Unternehmen in Deutschland

81. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie vor der Bundestagswahl ergreifen, um Menschen in Deutschland vor der andauernden Erfassung und Ausspähung insbesondere durch Großbritannien und die USA zu schützen?

Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen gegen Überwachung der deutschen Bundesverwaltung

82. In welchem Umfang nutzen öffentliche Stellen des Bundes (Bundeskanzlerin, Minister, Behörden) oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder Software und / oder Diensteangebote von Unternehmen, die an den eingangs genannten Vorgängen, insbesondere der Überwachung durch PRISM und TEMPORA
a) unterstützend mitwirkten?
b) hiervon direkt betroffen oder angreifbar waren bzw. sind?

83. a) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung kurzfristig für diese Nutzung getroffen?
b) Welche Konsequenzen wird sie etwa im Hinblick auf Einkauf und Vergabe zu ziehen, um eine Überwachung bundesdeutscher Infrastrukturen zu vermeiden?

84. Wie begründet die Bundesregierung – denn sonst wäre ein von der Bundesregierung gefordertes Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) zum Datenschutz (vgl. z.B. SZ online „Mühsamer Kampf gegen die heimlichen Schnüffler“ vom 17.07.2013) überflüssig–, dass die Komplettüberwachung der Kommunikation und die Datenabschöpfungspraktiken der Geheimdienste der USA und Großbritanniens keine Verletzung des Artikels 17 des Zivilpaktes (Schutz des Privatlebens, des Briefverkehrs u.a.) darstellen?

85. a) Wird die Bundesregierung – ebenso wie die Regierung Brasiliens vgl. SPON 8.7.2013) – die Vereinten Nationen anrufen, um die eingangs genannten Vorgänge v.a. seitens der NSA förmlich verurteilen und unterbinden zu lassen?
b) wenn nein: warum nicht?

86. a) Wie lange wird es nach Einschätzung der Bundesregierung dauern, bis das von ihr angestrebte internationalen Datenschutzabkommen in Kraft treten kann?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass dies etwa zehn Jahre dauern könnte?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bunderegierung aus dieser Erkenntnis?

87. a) Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung innerhalb der Vereinten Nationen und ihren Gremien und gegenüber europäischen wie außereuropäischen Staaten unternommen, um für die Aushandlung eines internationalen Datenschutzabkommens zu werben?
e) Sollten bislang keine Bemühungen unternommen worden sein: Warum nicht?
f) in welchem Verfahrensstadium befinden sich die Verhandlungen derzeit?
g) Welche Reaktionen auf etwaige Bemühungen der Bundesregierung gab es seitens der Vereinten Nationen und anderer Staaten?
h) Haben die USA ihre Bereitschaft zugesagt, sich an der Aushandlung eines internationalen Datenschutzabkommens zu beteiligen?

88. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an ihrem Vorschlag der Stärkung der Initiative „Deutschland sicher im Netz“ im Hinblick darauf, dass diese insgesamt und mehrheitlich von US-Unternehmen getragen werde, die selbst den Überwachungsanordnungen der NSA unterliegen (vgl. Süddeutsche-online vom 15. Juli 2013 „Merkel gibt die Datenschutzkanzlerin“)?

89. Welche konkreten Vorschläge zur Stärkung der Unabhängigkeit der IT-Infrastruktur macht die Bundesregierung mit jeweils welchem konkreten Regelungsziel?

90. a) Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass Geheimdienste der USA oder Großbritanniens die Kommunikation in deutschen diplomatischen Vertretungen ebenso wie in EU-Botschaften überwachen (vgl. SPON 29.6.2013)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine etwaige Überwachung der Kommunikation der EU-Einrichtungen oder diplomatischen Vertretungen in Brüssel durch die NSA, die von einem besonderes gesicherten Teil des NATO-Hauptquartiers im Brüsseler Vorort Evere aus durchgeführt werden soll? (vgl. SPON 29.6.2013)?

Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen durch Aussetzung von Abkommen

91. a) Wird die Bundesregierung innerhalb der EU darauf drängen, das EU-Fluggastdatenabkommen mit den USA zu kündigen, um den politischen Druck auf die USA zu erhöhen, die Massenausspähung deutscher Kommunikation zu beenden und die Daten der Betroffenen zu schützen?
b) Wenn nein, warum nicht?

92. a) Wird die Bundesregierung innerhalb der EU darauf drängen, das SWIFT-Abkommen mit den USA zu kündigen, um den politischen Druck auf die USA zu erhöhen, die Massenausspähung
deutscher Kommunikation zu beenden und die Daten der Betroffenen zu schützen?
b) Wenn nein, warum nicht?

93. a) Wird die Bundesregierung innerhalb der EU darauf drängen, die Safe Harbor-Vereinbarung zu kündigen, um den politischen Druck auf die USA zu erhöhen, die Massenausspähung deutscher Kommunikation zu beenden und die Daten der Betroffenen zu schützen?
b) Wenn nein, warum nicht?

94. a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Datenschutz und die Datensicherheit beim Cloud Computing und wird sie ihre Strategie aufgrund dieser Schlussfolgerungen konkret und kurzfristig verändern ?
b) Wenn nein, warum nicht?

95. a) Wird sich die Bundesregierung kurz- und mittelfristig bzw. im Rahmen eines Sofortprogramms angesichts der mutmaßlich andauernden umfänglichen Überwachung durch ausländische Geheimdienste für die Förderung bestehender, die Entwicklung neuer und die allgemeine Bereitstellung und Information zu Schutzmöglichkeiten durch Verschlüsselungsprodukte einsetzen?
b) Wenn ja, wie wird sie die Entwicklung und Verbreitung von Verschlüsselungsprodukte fördern?
c) Wenn nein, warum nicht?

96. a) Setzt sich die Bundesregierung für das Ruhen der Verhandlungen über ein EU-US-Freihandelsabkommen bis zur Aufklärung der Ausspäh-Affäre ein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sonstige Erkenntnisse und Bemühungen der Bundesregierung

97. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
die Verhandlungen über das geplante Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU voran zu bringen?

98. a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, in die EU-Datenschutzrichtlinie eine Vorschrift aufzunehmen, wonach es in der EU tätigen Telekommunikationsunternehmen bei Strafe verboten ist, Daten an Geheimdienste außerhalb der EU weiterzuleiten?
b) Wenn nein, warum nicht?

99. a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der anlässlich der Ausspäh -Affäre eingesetzten EU-US High-Level-Working Group on security and data protection und hat sie sich dafür eingesetzt, dass die Frage der Ausspähung von EU-Vertretungen durch US-Geheimdienste Gegenstand der Verhandlungen wird?
b) Wenn nein, warum nicht ?

100. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung gegen die vermutete Ausspähung von EU-Botschaften durch die NSA ergreifen (vgl. SPON 29.6.2013)?

101. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zwischenzeitlich zu der Ausspähung des G-20-Gipfels in London 2009 durch den britischen Geheimdienst GCHQ gewonnen?
b) Welche mutmaßliche Betroffenheit der deutschen Delegation konnte im Nachhinein festgestellt werden?
c) Welche Auskünfte gab die britische Regierung zu diesem Vorgang auf welche konkreten Nachfragen der Bundesregierung ?
d) Welche Sicherheits- und Datenschutzvorkehrungen hat die Bundesregierung als Konsequenz für künftige Teilnahmen deutscher Delegationen an entsprechenden Veranstaltungen angeordnet?
e) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei der Ausspähung der deutschen Delegation um einen „Cyberangriff“ auf deutsche Regierungsstellen gehandelt hat?
f) Sind unmittelbar nach Bekanntwerden das BSI sowie das Cyberabwehrzentrum informiert und entsprechend mit dem
Vorgang befasst worden?
g) Wenn nein, warum nicht?

Fragen nach der Erklärung von Kanzleramtsminister Pofalla vor dem PKGr am 12.8.2013

102. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Glaubhaftigkeit der mitgeteilten no-spy-Zusagen der NSA, angesichts des Umstandes, dass der (der NSA sogar vorgesetzte) Koordinator aller US-Geheimdienste James Clapper im März 2013 nachweislich US-Kongressabgeordnete über die NSA-Aktivitäten belog?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass Clapper
aa) damals im Senat sagte, die NSA sammele nicht Informationen über Millionen US-Bürger, dies jedoch nach den Snowden-Enthüllungen korrigierte?
bb) als herauskam, dass die NSA Metadaten über die Kommunikation von US-Bürgern auswertet, zunächst bemerkte, seine vorhergehende wahrheitswidrige Formulierung sei die „am wenigsten falsche“ gewesen?
cc) schließlich seine Lüge zugeben musste mit dem Hinweis, er habe dabei den Patriot Act vergessen, das wichtigste US-Sicherheitsgesetz der letzten 30 Jahre?

103. Steht die Behauptung von Minister Pofalla am 12.8.2013, NSA und GCHQ beachteten nach eigener Behauptung „in Deutschland“ bzw. „auf deutschem Boden“ deutsches Recht unter dem stillschweigenden Vorbehalt, dass es in Deutschland Orte gibt, an denen deutsches Recht nicht oder nur eingeschränkt gilt?
b) Welche Gebiete bzw. Einrichtungen bestehen nach der
Rechtsauffassung der Bundesregierung in Deutschland, die bei rechtlicher Betrachtung nicht „in Deutschland“ bzw. „auf deutschem Boden liegen“ (bitte um abschließende Aufzählung und eingehende rechtliche Begründung)?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Presseberichten bestehende Einschätzung des Ordnungsamtes Griesheim (echo-online, 14. 8. 2013), das so genannte „Dagger-Areal“ bei Griesheim sei amerikanisches Hoheitsgebiet?

104. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Grundrechtsschutz und die Datenschutzstandards in Deutschland
a) durch Überwachungsmaßnahmen verletzt werden können, die außerhalb des deutschen Staatsgebietes durch Geheimdienste oder Unternehmen (z. B. bei Providern, an Netzknoten, TK-Kabeln) vorgenommen werden?
b) etwa dadurch verletzt werden können, dass der gesamte e-mail-Verkehr von und nach USA seitens der NSA inhaltlich überprüft wird (vgl. New York Times 8.8.2013), also damit auch Mails von und nach Deutschland?

Berlin, den 19. August 2013

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