Terror-Kriegs-Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen? „Diesbezüglicher Auftrag der Kommission erledigt“
Die Bundesrepublik Deutschland ist nun auch staatsoffiziell ein Polizeistaat, eine Digitale Diktatur im Normalzustand.
Heute drückten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich verschämt und unter dem Schutzschirm des seit nunmehr fast 12 Jahren andauernden Terror-Kriegs-Gewitters den Abschlussbericht ihrer Kommission in die Öffentlichkeit. Diese hatten sie Anfang 2013 – mit bloß über elf Jahren Verspätung – zur ersten „Überprüfung“ der seit Kriegsausbruch in 2001 nach Vorbild des „Patriot Acts“ der U.S.A. erlassenen „Anti-Terror-Gesetze“ bzw „Sicherheitsgesetze“eingesetzt. (Deutscher Patriot Act: Regierungskommission vor Abschlussbericht von “Evaluierung” der Terror-Gesetze seit 2001)
Im Abschlussbericht der Kommission heißt es unter der Rubrik „4.2.2 Gemeinsame Dateien“, „4.2.2.1 Sachdarstellung/Bestandsaufnahme“:
„Die Gemeinsamen Dateien für ausgewählte Bereiche besitzen eine gesetzliche Grundlage (ATDG, RED-G) und sind für die Bekämpfung des Terrorismus grundsätzlich geeignete Instrumente. Die Kommission hatte ursprünglich geplant, sich auch mit diesem rechtlichen Bereich auseinanderzusetzen. Das BVerfG hat mit Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei umfangreiche verfassungsrechtliche Ausführungen gemacht, wodurch sich der diesbezügliche Auftrag der Kommission erledigt hat. Das BVerfG hat die grundsätzliche Struktur der Antiterrordatei gebilligt und bei einzelnen Aspekten aus dem Gedanken der Normbestimmtheit und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Nachbesserungen verlangt sowie dem Gesetzgeber konkrete Weg aufgezeigt, wie er sein Ziel in verfassungskonformer Weise erreichen könne.“
Das Bundesverfassungsgericht, auf dass sich diese Kommission hier heraus redet, hat im erwähnten, offensichtlich in Zuarbeit zur bereits tagenden Regierungskommission erfolgten Urteil vom April dieses Jahres mit sechseinhalb Jahren Verspätung als Verfassungsrecht erkannt, dass Militär, Geheimdiensten und Polizei selbst die Definition von “rechtswidriger Gewalt” als Terrorismus treffen und somit sich natürlich auch die Zielobjekte ihrer Spionage selbst aussuchen dürfen. Z.B. Stuttgarter Klavierlehrer, die mal eine Sitzblockade unterstützt haben, potentiell unterstützt haben, unterstützt haben könnten, verbal unterstützen könnten in der Zukunft. (24. April 2013, Bundesverfassungsgericht: Sitzblockierer weiter in “Antiterrordatei”, entspricht dem Grundgesetz)
Das ist kein Rechtsstaat, das ist ein Haufen Scheiße.
Regierung, Spione, Richter, Parlament, Parteien, das macht alles keinen Unterschied mehr. Die Gewaltenteilung ist offiziell aufgehoben, der Staat hat die Gewaltensammlung ausgerufen, das Grundgesetz zählt dem Staat nichts.
Und um das, in Zeiten kollektiven Schwachsinns, noch einmal festzustellen: bei der Verfassung ist es wie bei tot, schwanger oder Krieg. Da gibt´s kein bisschen. Entweder alles, oder nichts. Entweder Ja, oder Nein.
Eine Möglichkeit sich legal gegen Willkür dieses Staates zur Wehr zu setzen gibt es offensichtlich nicht (von der Willkür anderer Staaten, der sich die hiesigen Staatsorgane vor die Füße werfen ganz zu schweigen, oder gar von internationalen Konzernen).
Schade. Ich hab´s versucht.
Nun, jetzt müssen sich die Menschen in der Republik eben andere Abhilfe beschaffen. Der Staat jedenfalls hat sie verraten und verkauft, mit Haut und Haaren.