Stuttgart 21: Verantwortliche bestrafen statt Bürger überwachen
Presseerklärung zur heutigen 191. Stuttgarter Montagsdemo der Bürgerbewegung gegen das Industrieprogramm „Stuttgart 21“ (S21), sowie zum dritten Jahrestag des Schwarzen Donnerstags
Wer NSA-Überwachung kritisiert, muss Rahmenbefehl aufheben
Stuttgart, 29. September 2013: Mit einem erneuten offenen Brief wendet sich das Bürgertribunal zum 30.9.2010 an die Landesregierung: Drei Jahre nach dem verheerenden Polizeieinsatz gegen friedliche S21-Gegner drückt sich die grün-rote Landesregierung nach wie vor um Konsequenzen. Statt für Aufarbeitung und Entschädigung der Opfer zu sorgen, erklärt Innenminister Reinhold Gall die systematische Überwachung friedlicher Bürger zur Normalität.
Dazu Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht und Staatsanwalt a.D.: „Mit fehlender Aufarbeitung des Polizeieinsatzes und Bespitzelung wie durch die NSA untergraben die Verantwortliche das Vertrauen in die Demokratie und in einen funktionierenden Rechtsstaat. Es ist die Pflicht mündiger Bürgerinnen und Bürger, sich dagegen zur Wehr zu setzen.“
Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN und SPD zur Bildung der jetzigen Landesregierung wurde Bürgerinnen und Bürgern, eine „Politik des Gehörtwerdens“ versprochen. Darauf hatte sich auch das „Bürgertribunal zum 30.9.2010“ verlassen, welches sich um die Aufklärung des Polizeieinsatzes vom Schwarzen Donnerstag bemüht. Bereits am 5.12.2011 wurde eine Erklärung, der sich über 4.500 Menschen angeschlossen hatten, Ministerpräsident Winfried Kretschmann persönlich übergeben. Darin wurde unter anderem gefordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, den Einsatz für unrechtmäßig zu erklären und die Opfer zu entschädigen. Ferner wurde die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, wie sie auch der Koalitionsvertrag vorsieht, verlangt.
Bis heute hat die Landesregierung keinerlei Konsequenzen gezogen. Die Tragödie harrt weiter einer gründlichen Aufklärung. Statt die Kennzeichnungspflicht umzusetzen hat das Innenministerium unter Minister Reinhold Gall (SPD) den sogenannten „Rahmenbefehl Nr. 2“ erlassen, der die Erfassung, Überwachung und Ausforschung der S21-Gegner durch Polizei und Verfassungsschutz vorschreibt. Selbst vor Gottesdiensten im Park macht der Überwachungsstaat nicht Halt. Bürger werden wie Staatsfeinde behandelt, Offene Briefe nicht oder nur mit Floskeln beantwortet.
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat am 20.12.2011 einen Rahmenbefehl Nr. 2 zu Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Stuttgart 21“ herausgegeben und darin angeordnet:
„Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt „Stuttgart 21“, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte. Das Gefährdungslagebild soll – wie bisher – im dreiwöchigen Rhythmus weitergeführt werden und ist dem Innenministerium – Landespolizeipräsidium – sowie dem Polizeipräsidium Stuttgart, unter nachrichtlicher Beteiligung der Landespolizeidirektionen sowie des Bereitschaftspolizeipräsidiums, zu übermitteln.“
Dies stellt eine systematische Überwachung der Bewegung gegen Stuttgart 21 dar.