U.S.-Urteil: GPS-Tracking ohne richterliche Anordnung generell verboten
Im allgemein um sich greifenden staatlichen Überwachungswahn werden durch die Gesetzgebung die rasenden Uhren tatsächlich auch wieder zurückgestellt:
Berufungsgericht stoppt die Praxis der Erstellung von Bewegungsprofilen durch satellitengestützte Verfolgung der Bürger ohne richterliche Anordnung
Am Dienstag, den 23.Oktober 2013 fällte das Dritte Bezirksberufungsgericht ein Urteil gegen die Selbstermächtigung der Polizeibehörden und der Geheimdienste wie dem F.B.I., ohne richterliche Anordnung den Aufenthalt von Personen mittels GPS-Verfolgung durch heimlich angebrachte Sender an ihren Fahrzeugen festzustellen.
Die Entscheidung gilt für das gesamte Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Polizeibehörden können auch nicht mehr auf blossem Verdacht das Tracking durchführen und nicht mehr im Nachhinein einen amtlichen Beschluss dazu erwirken. In jedem Fall ist zuvor ein richterlicher Beschluss mit einer ausführlichen Begründung zur Notwendigkeit von den Strafverfolgungsbehörden bei der Justiz einzuholen.
Das Urteil dürfte auch für ähnlich gelagerte Fälle wie das Verfolgen über Kommunikationsgeräte Folgen haben.