Grundgesetz schützt korrupten Bundestag?
Sogar die Konzerne fordern nun die Ratifzierung der U.N.-Konvention gegen Korruption in Deutschland. Doch die Abgeordneten des Bundestages, der nach seiner Wahl bislang ganze dreimal überhaupt tagte, berufen sich in ihrer Freiheit zur Korruption ausgerechnet auf die Verfassung.
Die Bundestagsabgeordneten kennen sich hervorragend in den Artikeln der Verfassung der deutschen Republik aus. Eine Gesetzgebung, die sie mit überwiegender Mehrheit ihrer Parteiführungen ständig versuchen loszuwerden zu Gunsten eines von Grossindustriellen diktierten Wolfsrachen „Vereinigtes Europa“ mit Abschaffung souveräner Staaten und ihrer nationalen Rechtsstaatlichkeit.
Geht es jedoch um das eigene Bankkonto und persönliche Zuwendungen, sitzen diese Oberparlamentarierer wie die Glucke auf ihren auszubrütenden Eiern und berufen sich auf das Grundgesetz.
Deutschland hat bis heute die United Nations Convention against Corruption (U.N.C.A.C.) nicht ratifiziert.
Der Grund dafür ist ganz einfach, wie es noch einmal in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 8.Dezember zu diesem Thema aufgezeigt wird: Sie fürchten, vor den deutschen Kadi gezogen zu werden, wenn sie bei Inkrafttreten der U.N.O.-Konvention nicht von ihren korrupten Handlungen absehen, die ihnen in Form von schmackhaften „giveaway“ für ihr lobbyhaftes Entgegenkommen bei abstimmender Einflussnahme in allen Grössenordnungen dargeboten werden. Als krönenden Abschluss ihrer politischen Laufbahn erwartet den einen oder anderen ein lukratives Pöstchen in der Wirtschaft.
Zynischer geht es nicht. Die Gewählten mit der Dünkelhaftigkeit „Auserwählter“ mit den „gekauften“ Entscheidungen über vorgelegte Gesetzesänderungen, die eben genau dieses Grundgesetz immer mehr beschneiden und letztendlich in die Auflösung des Staates münden sollen oder die demokratischen Rechte Einzelner in der Bevölkerung in den Boden trampeln – ausgerechnet da beruft sich dieser eigennützige Haufen Nichttagender auf das wichtigste Buch der gegenwärtigen deutschen Geschichte, das bedingungslos jeden einzelnen Menschen in diesem Land ein würdevolles, selbstbestimmtes Leben und Schutz vor aggressiver Willkür garantiert.