Folgender Offener Brief aus der Bürgerbewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21) wird am morgigen Mittwoch, dem 15. Januar 2014, um 09.00 Uhr im Rathaus Stuttgart Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) übergeben. Die Bürgerbewegung lädt dazu herzlich ein.
Sehr geehrter Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
am 10. November 2012 haben wir uns im großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses versammelt, um das BürgerInnen-Parlament am folgenden Tag vorzubereiten. Die Stadt Stuttgart hat gegen uns einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt, der am Dienstag, 21. Januar 2014, vor dem Amtsgericht Stuttgart verhandelt werden soll. Wir fordern Sie hiermit auf, diesen Strafantrag zurückzuziehen.
Die Versammlung am 10./11.11.2012 ist die logische Folge aus hunderten Demonstrationen und Protestaktionen und dem brutalen Vorgehen der Polizei am 30.09.2010: „Stuttgart 21“-GegnerInnen haben sich wiederholt gewaltfrei und mit unglaublicher Zivilcourage gegen illegale Baumfällungen eingesetzt. Doch weder Proteste, noch Gutachten über mangelhaften Brandschutz und die massive Gefährdung der Mineralquellen, noch die verfassungswidrige Finanzierung des Projekts haben Sie und Ihren Vorgänger beeindrucken können. Entsprechend sahen wir uns als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt gezwungen, den Ort der politischen Entscheidungen zu besetzen, und Sie als angehenden Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart aufzufordern, im Lenkungskreis von Ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen und die Baumfällungen, die kurz vor der Rathausnutzung für den Rosensteinpark angekündigt waren, zu stoppen.
Bis heute ist die 12. Planänderung zum Planfeststellungsabschnitt 1.5 nicht genehmigt. Die Bahn hat also bis heute nicht alle notwendigen Genehmigungen für den Weiterbau von „Stuttgart 21“. Trotzdem haben Sie bisher im Lenkungskreis kein Gebrauch von Ihrem Vetorecht gemacht.
Was Sie jedoch regelmäßig tun, Herr Kuhn, und was wir sehr begrüßen: Sie fordern mehr Bürgernähe und Bürgerbeteiligung. In Ihrem Sinne laden wir deshalb am Samstag, 25. Januar 2014, ins Stuttgarter Rathaus zum Dritten Konvent zur Gründung eines BürgerInnen-Parlaments ein, in dem die BürgerInnen dieser Stadt ihre Interessen vertreten können.
Wir begrüßen, dass Sie die Institution Bürgerhaushalt vorantreiben, für einen Bürgerhaushalt braucht es jedoch auch ein BürgerInnen-Parlament, in dem unter anderem die Vorschläge für den Bürgerhaushalt diskutiert werden. Die Stadt Stuttgart hat Bezirksbeiräte und Jugendräte. Diese werden von den dort Aktiven selbst seit Jahren kritisiert, da ihre Vorschläge im Gemeinderat in der Regel ignoriert werden. So spricht der jetzt scheidende Bezirksvorsteher von Bad Cannstatt im aktuellen Stuttgarter Wochenblatt in Bezug auf die Bezirksbeiräte von einem Systemfehler, der zu überdenken sei.
Für eine funktionierende Bürgerbeteiligung müssen wir also gemeinsam neue Regeln ausarbeiten. Mit unseren Konventen zur Gründung eines BürgerInnen-Parlaments im Stuttgarter Rathaus haben wir damit begonnen.
Wir wissen, dass auch der Ort unserer Wahl in Ihrem Sinne ist, denn die Stadt Stuttgart rühmt sich mit einem offenen Rathaus. Indem Sie uns jedoch Kosten in Höhe von inzwischen um die 6000 Euro in Rechnung gestellt haben, erschweren Sie den für mehr Bürgerbeteiligung und Bürgernähe sorgenden Prozess.
Nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass die FDP für einen geringen Obolus seit Jahrzehnten das Opernhaus der Stadt Stuttgart für ihre Dreikönigstreffen nutzen durfte, fordern wir Sie auf, die uns in Rechnung gestellten Kosten für die Nutzung des Stuttgarter Sitzungssaales zu stornieren. Während Parteien ins Rathaus und Opernhaus dürfen, müssen BürgerInnen das Rathaus anmieten wie ein Privatunternehmen. Damit wird die von Ihnen selbst gewünschte Demokratisierung der Stadt gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag der Initiative BürgerInnen-Parlament,
Andrea Schmidt