Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Stadt hält Zusage aus Kooperationsgespräch nicht ein!
Ordnungsamt sträubt sich weiterhin gegen langfristige Demo-Planung
Stuttgart: Schon beim Kooperationsgespräch Mitte letzter Woche sträubte sich die Stadt gegen jede langfristig realistische und stabile Lösung für die Montagsdemos gegen S21 (siehe Presseerklärung auf Bei Abriss Aufstand). Immerhin versprach die Leiterin des Ordnungsamts Dorothea Koller aber bis Anfang, spätestens Mitte dieser Woche, für Planungssicherheit zu sorgen, indem Vesammlungsbescheide für die angemeldeten Montagsdemo-Kundgebungen für die nächsten Monate ausgestellt würden. Dies ist bis heute nicht geschehen und wurde auf Anfrage der Demoorganisatoren vom Amt auf nächste Woche vertagt. Damit hält die Stadt sich nicht an ihre Zusage aus dem Kooperationsgespräch vom 8.1. und sogt weiterhin für Unklarheit.
„Das Verhalten der Stadt ist sehr enttäuschend“, sagt Dr. Carola Eckstein, die im Namen der Widerstandbewegung gegen S21 die Montagsdemos anmeldet. „Nach dem eigentlich konstruktiven Gespräch letzte Woche ist die Stadt nun komplett abgetaucht, meldet sich nicht, ist nicht erreichbar und hält die ausdrücklich gemachten Zusagen nicht ein. Nur auf anwaltliche Nachfrage deutet das Ordnungsamt an, dass es lieber weiter auf kurzfristig-chaotisches Hin-und-Her setzt, statt durch rechtzeitige Bescheidung eine langfristige, für alle Beteiligten verlässliche Planung zu ermöglichen. Wenn das Ordnungsamt hier taktische Verzögerungsspielchen spielt, dann fällt dies Ordnungsbürgermeister Schairer und OB Kuhn auf die Füße.“
Für die nächste Montagsdemo am 20.1. ist aus aktuellem Anlass der Versammlungsort umgemeldet, der Demozug zieht vom Hauptbahnhof ins Kernerviertel, wo durch die S21-Tunnelarbeiten das Haus der landeswasserversorgung weiter beschädigt wurde.
Hintergrund
Die Montagsdemos werden langfristig angemeldet, alle Betroffenen (inklusive der Stuttgarter Straßenbahnen AG SSB) werden bereits Monate im Voraus über die geplanten Kundgebungen informiert. Solange es vom Ordnungsamt keinen (abweichenden) Versammlungsbescheid gibt, gilt die Anmeldung ohne Einschränkungen oder Auflagen.
Bereits in der Vergangenheit erschwerte das Stuttgarter Ordnungsamt die Planung und den ordnungsgemäßen Ablauf von Kundgebungen immer wieder durch Versammlungsbescheide in letzter Sekunde; oft wurden Versammlungsbescheide so spät ausgestellt, dass sie erst am Tag nach der Kundgebung zugestellt werden konnten. Die Veranstalter erfuhren dann erst vor Ort von der Polizei von Auflagen und Änderungen – obwohl die Anmeldung jeweils Monate im Voraus erfolgt war. Für kleinere Änderungen ist das ärgerlich, aber handhabbar; bei großen Änderungen wie Ende letzten Jahres das plötzliche Verbot des Kundgebungsortes Arnulf-Klett-Platz führen solche kurzfristigen Aktionen des Ordnungsamtes direkt ins Chaos, verhindern einen ordnungsgemäßen Ablauf der Kundgebung und rauben der SSB jede Planungsmöglichkeit für die Umlenkung von Bussen.