„Stuttgart 21“: Zehn Frauen und Männer wegen aktiver Bürgerbeteiligung auf der Anklagebank
Presseerklärung der Initiative BürgerInnen Parlament aus der Bürgerbewegung gegen das urbane und verkehrsindustrielle Programm „Stuttgart 21“ (S21)
Heute beginnt der politische Prozess gegen zehn Angeklagte im Amtsgericht Stuttgart. Um 9.30 Uhr und 13.30 Uhr wird das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eröffnet. Verhandelt wird die angebliche Besetzung des Rathauses vom 10.11. auf den 11.11.2012. Angeklagt sind zehn Frauen und Männer, die mit zehn weiteren Aktivistinnen und Aktivisten den großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses genutzt haben.
Zur juristischen Verteidigung sind bundesweit bekannte Anwälte und Rechtsbeistände aus der Anti-Atom- und Friedensbewegung angereist, u.a. Rechtsanwalt Trondje Döhmer aus Gießen, RA Ullrich Hahn aus Villingen-Schwenningen, Holger Isabelle Jänicke vom Rechtshilfebüro Hamburg, Cécile Lecomte aus Lüneburg und Jörg Bergstedt von der Projektwerkstatt Saasen.
Mit der Versammlung wurde das sofortige Ende der Stadtzerstörung und die Einrichtung eines Parlaments der Bürgerinnen und Bürgern gefordert.
,,Wir haben das Rathaus acht Stunden genutzt, nachdem Land, Stadt, Bahn und die Region Stuttgart angekündigt hatten, weitere hundert Bäume für Stuttgart 21 zu fällen“, erklärt die Angeklagte Doris Steidle. ,,Es wurden Baumfällungen angekündigt, obwohl dafür nicht alle notwendigen Genehmigungen vorlagen. Entsprechend sahen wir uns als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt gezwungen, den Ort der politischen Entscheidungen zu besetzen und den Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart aufzufordern, im Lenkungskreis von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen, um die aktuell anstehenden Baumfällungen zu stoppen.“
Partei- und Fraktionszwänge verhindern Entscheidungen, welche der Vernunft und dem Allgemeinwohl – und offensichtlich auch der Gesetzeslage – folgen. Interessens(schief)lagen entstehen überdies bei Amtsträgern durch ihre Mitgliedschaft in Gremien von Aktiengesellschaften, Banken und Medienkonzernen. ,,Daraus folgt die Notwendigkeit eines BürgerInnen-Parlaments, in dem die BürgerInnen ihre Interessen selbst vertreten können.“
„Wenn Bürgerinnen und Bürger Bäume schützen und Entscheidungsstrukturen in der Gesellschaft weiterentwickeln wollen, gehören sie nicht in den Gerichtssaal, sondern ins Rathaus,“ sagt Holger Isabelle Jänicke vom Rechtshilfebüro Hamburg.
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