U.S.-Gericht weist Urheberrechts-Klage von Hollywood-Produzenten zurück: IP nicht ausreichend
Urteil könnte auch relevant für die immer noch ungeklärte Beschaffung von IP-Adressen durch Unbekannte im Redtube-Skandal in Deutschland sein.
Richter Robert Lasnik vom United States District Court for the Western District of Washington hat Anfang dieser Woche ein Urteil zugunsten von vier Angeklagten gefällt, die wegen „illegalen Raubes und Teilen von bewegten Bildern“ (also der Anfertigung einer Kopie) unter Verletzung des Urheberrechts von den Filmproduzenten Elf-Man LLC des Weihnachtsfilms „Elf Man“ vor Gericht standen.
Robert Lasnik entschied, dass allein nur der Beweis einer ermittelten IP-Adresse nicht ausreichen würde um unbefugtes Kopieren nachzuweisen. Verdächtige sollten nicht allein deshalb strafrechtlich verfolgt werden, weil die IP-Adresse ihres Computers (mittels ominöser und auch in Deutschland im Zuge des Redtube-Skandals zunehmend hinterfragter) Methoden von einem Filmstudio identifiziert wurde.
Die Filmproduzenten hatten eine Klage gegen Hunderte von Menschen eingereicht, nachdem sie sich bestimmte IP-Adressen besorgt hatten.
In der Begründung des Urteils hiess es, dass allein die
„Annahme der Schuld nicht ausreichend ist und nicht als Beweis genügt. Nur die Identifizierung der Kontoinhaber, die einer IP-Adresse zugeordnet ist, sagt uns sehr wenig darüber, ob diese ‚Elf Man‘ tatsächlich persönlich heruntergeladen haben. Zwar ist es vielleicht möglich, dass der Teilnehmer derjenige ist, der im BitTorrent-Schwarm teilgenommen hat, es ist auch möglich, dass ein Familienmitglied, Gäste oder Nutznießer an den rechtsverletzenden Handlungen beteiligt waren. Es ist auch möglich, dass sie es einfach versäumt haben ihre Verbindung gegen das Eindringen Dritter zu sichern.“
In einem Büro oder zu Hause, wo ein WiFi-Anschluss vorhanden ist, wird eine IP-Adresse dieser WLAN-Verbindung zugeordnet. Dies bedeutet, dass jeder Benutzer von jedem Gerät (Computer, iPad, iPhone, usw.), der zu dieser WiFi-Verbindung Zugang findet, dieselbe IP-Adresse verwenden wird. Auch zufällige Passanten können per WiFi-Netzwerk mit der gleichen IP-Adresse zu diesen Personenkreis zählen.
Richter Lasnik erklärte, die Hollywood-Produzenten „Elf-Man“ müssen zusätzliche Informationen über die Angeklagten beibringen um ihre Tatsachenbehauptungen zu stärken und können danach eine zweite geänderte Klage einreichen.