Sebastian Edathy: Rufmord?

Fakt ist, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist seit einigen Wochen krank gemeldet und hat am Freitag (7.2.2014) sein Bundestagsmandat niedergelegt, angeblich aus gesundheitlichen Gründen. Am Montag, den 10.2.2014, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hannover die Büros und die Wohnung des Sebastian Edathy, ohne sich zu einem Tatvorwurf zu äußern.

Die örtliche Zeitung – informiert durch einen SPD Genossen – berichtete über diese Durchsuchung und sofort kam der publizierte Verdacht auf, es ginge um den Besitz von Kinderpornographie, den der Betroffene bestreitet, ohne die wahren Gründe der Durchsuchung zu nennen.

Diese Fakten nähren den Verdacht, dass für Sebastian Edathy die Durchsuchung nicht überraschend kam. Vermutlich wollte er durch einen Verzicht auf sein Bundestagsmandat die Öffentlichkeit meiden, da die Vertraulichkeit des Immunitätsausschusses in der Regel keinen Pfifferling wert ist. Bei einem gewarnten Verdächtigen ein logisches Handeln, denn wer gewarnt ist kann Belastendes unschwer und rechtzeitig beseitigen, die Sache aussitzen und nach einigen Jahren wieder politisch aktiv werden.

Was wird ihm eigentlich wirklich vorgeworfen?

Seine Kreditkartendaten wurden angeblich bei einem kanadischen Anbieter sichergestellt, der unter anderem im großen Stil kinderpornografisches Material verbreitete. Ob er bei diesem Anbieter derartiges Material erworben hat, ist im Moment eine offene Frage und da er – warum auch immer – gewarnt war, kaum zu beweisen.

Unabhängig davon steht keineswegs fest, dass nur er – via Internet – mit dieser Kreditkarte bezahlte.

Die jetzige Berichterstattung ist ein schlichter Skandal. Es wird rein auf Verdacht mit Schmutz geworfen und irgendwie riecht mir dies viel zu sehr nach den Nachrichtendiensten, die sicherlich mit dem Untersuchungs-Ausschuss-Vorsitzenden Sebastian Edathy noch eine offene Rechnung haben, denn er hat dafür gesorgt, das ihr Versagen in Sachen des rechten Terrors publik und offenkundig wurde.

Nach Nachrichtendienst riecht auch die vorzeitige Information des Verdächtigen, wenn unterstellt wird, das ohnehin nichts zu finden gewesen wäre. Mit Hilfe der vorzeitigen Information bleibt auch in diesem Fall am Verdächtigen noch etwas hängen. Verstärkt wird mein Verdacht durch das Nachfolgende:

Das „Auffliegen“ des kanadischen Anbieters war in jeder Zeitung zu lesen und selbst das Fernsehen berichtete darüber, weshalb eigentlich zu unterstellen ist, dass sämtliche Kunden dieses Anbieters rechtzeitig gewarnt waren, weshalb die Betroffenen ohnehin mit einem Besuch der Obrigkeit rechnen mussten und vermutlich längst direkte Beweise vernichtet haben.

Einziges Beweismittel in solchen Fällen ist in der Regel die Kreditkartenrechnung, aus der hervorgeht, das bei dem Anbieter tatsächlich bezahlt wurde. Diese Rechnung beweist in der Regel einen Kauf, sagt aber wenig über die Kaufsache aus oder über die Person des Käufers. Finden sich keine weiteren belastbaren Indizien, so wird ein solches Ermittlungsverfahren eingestellt.

Vorstehendes, als richtig unterstellt, macht klar, das eine Warnung oder das Verhalten des Sebastian Edathy, welches eine Warnung vermuten lässt, kein wirklicher Freundschaftsdienst war oder ein reines Eigentor ist. Den Satz: „Der war ja gewarnt und hat seine Festplatten bereinigt“, wird er nie mehr aus der Welt schaffen können.

Wir sollten uns von den Nachrichtendienste keinen Ring durch die Nase ziehen lassen. Die Vorfeldaufklärung der NSU in Bezug auf ihre möglichen Opfer riecht nach Nachrichtendienst oder Bundeswehr, in Form der Aufklärung. Sicherlich reiner Zufall, das viele Jahre ein ehemaliger KSK Kämpfer der Dreh- und Angelpunkt des zwischenzeitlich verbotenen „Freie Netz Süd“ war, dem über Unterstrukturen auch Polizeibeamte und Verfassungsschützer angehörten. Die ehemalige V- Frau „Franka“ sagte vor laufender Kamera über die Combat 18 aus: „Wenn die Polizisten dabei waren, wurde mit scharfen Waffen geübt und geschossen.“

In Thüringen nannte sich das „Freie Netz Süd“ Heimatschutztruppe.

Nicht ohne Häme nehme ich den Rufmord an Sebastian Edathy zur Kenntnis.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie dieser „Tiefflieger“ zusammen mit seinen Ausschusskollegen das Recht von Online-Journalisten auf Informantenschutz in Frage stellte.

Betroffener dieser Überlegung war damals nur ein Online-Journalist und der ist zum Leidwesen von Sebastian Edathy und Kollegen Autor einer Vielzahl von Artikeln in Printmedien, also ein Journalist, weshalb versucht wurde den Betroffenen durch Schikanen des Sicherheitsdienstes des Deutschen Bundestages von den Ausschuss-Sitzungen fernzuhalten, was zu einer Beschwerde beim Pressesprecher des Bundestagspräsidenten führte.

Als ich hörte das Sebastian Edathy den NSU Untersuchungsausschuss leiten werde, habe ich aus diesem Grund auf meine Präsenz in den öffentlichen Sitzungen verzichtet. Ich persönlich habe diesem „Priestersohn“ nie über den Weg getraut.

Trotz allem:

Sebastian Edathy hat in der Öffentlichkeit einen Anspruch auf eine faire Behandlung in der Berichterstattung. Fair Play und die Achtung des Grundgesetzes sind die beiden wichtigsten Anliegen von Radio Utopie.

Kommentare sind geschlossen.