Fall Edathy +++ B.K.A. seit 2012 von Strafverfahren in Kanada informiert +++ Bereits vor oder im Oktober 2013 „Hunderte, Tausende Datensätze“ über das Bundeskriminalamt „flächendeckend über Deutschland“ versendet +++ Staatsanwaltschaft Hannover bekam erst am 5. November 2013 Verfahrensakte +++ Edathy-Anwalt Noll meldete sich bereits am 28. November bei Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verfahren bezüglich Kinderpornografie, meldete sich schon vorher bei der Staatsanwaltschaft Berlin +++ Edathy-Anwalt Noll am 22. Januar 2014: Filme seines Mandanten seien keine Kinderpornografie, „sein Mandant besitze sie auch nicht mehr“ +++ Zwei Tage nach Versendung der Anzeige der Staatsanwaltschaft zum Bundestagspräsidenten melden „Medien“, Edathy sei am Vortag zurückgetreten, Schriftstück trifft erst nach über fünf Tagen beim Bundestagspräsidenten ein +++
In der Staatsaffäre um den ehemaligen langjährigen Bundestagsabgeordneten der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ Sebastian Edathy, von 2005-2009 Vorsitzender vom Bundestagsausschuss für Inneres, danach im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, sowie Mitglied der 2008 von Frank-Walter Steinmeier und Peer Steinbrück gegründeten „Netzwerker“ in der S.P.D., gab die Staatsanwaltschaft Hannover gestern eine Pressekonferenz, deren Inhalt in der berühmten „breiten Öffentlichkeit“ und ihrer superbreiten Presse ganz offensichtlich noch nicht vollständig eingeschlagen hat.
Da wird Ihnen doch glatt geholfen, meine Damen und Herren.
Zuerst die vollständige Aufzeichnung der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover, vorgetragen durch Staatsanwalt Jörg Fröhlich, dem ich hier ausdrücklich meinen Dank und meinen Respekt zolle.
Die aus meiner Sicht brisantesten Inhalte der Aussagen von Staatsanwalt Fröhlich, Zeitangabe hinzugefügt, Reihenfolge nach meinem Ermessen:
2.02 min
„Es macht uns auch relativ fassungslos, dass offenbar breite Teile der Polizei und der Innenministerien sich mit dem Fall Edathy bereits beschäftigt haben und strafrechtliche Bewertungen hierzu abgegeben haben, bevor die Justiz überhaupt in den Besitz der entsprechenden Strafakte kam. Welche strafrechtlichen Konsequenzen das hat, wird zur Zeit geprüft.“
ab 03.37 min
Strafverfahren in Kanada 2010 aufgenommen. Bundeskriminalamt wurde 2012 informiert. Im Oktober 2012 ging das Verfahren zuerst an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und von da an ihre auf IuK-Kriminalität („Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechniken“) spezialisierte Zentralstelle in Gießen. Von dort aus ging die Verfahrensakte erst „Ende Oktober 2013“ an die Generalstaatsanwaltschaft Celle, „hochvertraulich auf Ebene der Generalstaatsanwälte“. Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich:
„Ebenso hochvertraulich habe ich persönlich..Ende Oktober von diesem Verfahren Kenntnis erlangt. Die Verfahrensakte selber ist im verschlossenen Umschlag am 5. November bei mir direkt persönlich eingegangen.“
Kommentar:
Wenn das kein Hammer ist.
Der Innenminister und Vorgesetzte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts, Hans-Peter Friedrichs, hat also „im Oktober“ 2013, wie es heißt, angeblich über seinen Staatssekretär von der Affäre vom Bundeskriminalamt erfahren – aber erst dann, nicht etwa schon 2012, als das B.K.A. von den kanadischen Behörden über das Verfahren informiert wurde.
C.S.U.-Amigo Friedrich geht also, heißt es, ohne irgendwann mal seine zu diesem Zeitpunkt nur noch geschäftsführende vorgesetzte Kanzlerin Angela Merkel zu informieren (die natürlich üüüüüberhaupt kein Interesse daran hat zu erfahren wer sie wann wie im Bundestag wiederwählen soll, damit sie danach z.B. passende Minister ernennen darf) zum Vorsitzenden der von einem Mitgliedervotum gequälten „Sozialdemokratischen Partei Deutschland“.
Sigmar Gabriel, heißt es, informiert daraufhin Frank-Walter Steinmeier und Thomas Oppermann. Irgendwie soll dann im Dezember auch noch Christine Lambrecht als neue 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der S.P.D.-Fraktion alles erfahren haben, was im Widerspruch zu auch ihren späteren üblichen Berliner Regierungsparteierklärungen steht, man habe von allem in der Regierung nichts gewusst und nur „aus den Medien“ alles erfahren.
Das sind die Parteien, Funktionäre und ihre Haus- und Hofberichterstatter zu Berlin: „in den Medien“…“es ist zu hören“.. „wie verlautbart wird…““… und sich dann kichernd in die Rippen stoßen und dem Pöbel das Entziffern ihrer Stillen Post überlassen.
Aber damit nicht genug. Thomas Oppermann – im Oktober 2013 immer noch offiziell Vorsitzender eines Parlamentarischen Kontrollgremiums was nach der Bundestagswahl vom Bundestag nicht gewählt wurde, weil es genau wie der Rest des Parlaments für ein halbes Jahr in einem Ausnahmezustand lahmgelegt ist, weil der Bundestag verfassungswidrig keine Ausschüsse bildet, auch das PKGr nicht, aber dafür einen im Grundgesetz nicht vorgesehenen „Hauptausschuss“ – Thomas Oppermann telefoniert nun (von Innenminister und B.K.A.-Vorgesetzten Friedrich informiert und inmitten laufender Regierungsverhandlungen, einer ausgesessenen Spionage-Affäre und dem Tauziehen um einen N.S.A.-Untersuchungsausschuss nicht etwa erpresst) mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, einem S.P.D.-Mitglied, über den Fall Edathy, einem bestens vernetzten S.P.D.-Mitglied und langjährigem offiziellem Innenausschuss-„Kontrolleur“ von Genosse Ziercke. Der sagt später, in einer selbst für das Bundeskriminalamt denkwürdigen Erklärung, er habe zwar mit Genosse Oppermann über die Causa Edathy telefoniert, aber nicht darüber.
Man stelle sich mal folgendes vor: Kommunist / Islamist / Zivilist / Kabarettist / Journalist A telefoniert mit B, der ihm dies und das erzählt. Nachher sagt das B.K.A. sich und all ihren Kumpels in den „Detekteien“:
„Naja, er hat zwar mit dem über dies und das telefoniert, aber nicht über dies und das. Er hat ja nur zugehört. Alles klar, Lauschangriff gegen Daniel Neun beenden.“
Kollege Kafka möchte posthum vor Freude platzen.
Weiter in der PK (Pressekonferenz) der Staatsanwaltschaft Hannover vom gestrigen 14. Februar 2014. Jetzt wird es erst richtig interessant, wir springen zum Ende der Pressekonferenz.
ab 59.30 min:
Ein Journalist fragt nach, wie der Name Edathy „in internen Lageberichten“ von mehreren Landeskriminalämtern „schon früher“ genannt werden und wie der Polizeipräsident von Göttingen (Robert Kruse, ehemals Vizepräsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Abteilungsleiter „Polizeilicher Staatsschutz“ im Landeskriminalamt Niedersachsen und Beamter des Bundeskriminalamtes) Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (S.P.D., immerhin Vorsitzender der Innenministerkonferenz) über den Fall Edathy informieren konnte (spätestens im Oktober 2013, auf jeden Fall bevor die Akte die Staatsanwaltschaft Hannover überhaupt erreichte).
Staatsanwalt Fröhlich:
„Nach meinen ersten Informationen, die aber auch noch nicht valide sind, gab es eine Datenabfrage von Hunderten, Tausenden Daten, die also Niedersachsen betreffen, über das Bundeskriminalamt und insoweit wurden also verschiedene Polizeidienststellen ersucht entsprechende Daten zu überprüfen – aus denen aber nicht zu entnehmen war, welche Personen sich dort hinter verbergen. Und so, nach dem was ich gehört habe, ist auch eine entsprechende Information, in den Bereich der Polizeidirektion Göttingen gelangt.
Nachfrage: ..
„wenn man jemanden überprüft, dann muss man…“
Staatsanwalt Fröhlich:
„Es gab Datensätze, ja? Bestellungen, Emailadressen und dergleichen. Das sind reine Datensätze die ausgewertet werden müssen und insoweit wurde also letztendlich flächendeckend über Deutschland darum gebeten bei der Identifizierung der sich hinter den Datensätzen verbergenden Personen zu helfen. Und wie mir heute gesagt wurde, scheint es so zu sein – wie gesagt, ich geb das hier nur mittelbar wieder, wenn da Fehler entstehen bitte ich mich dafür nicht haftbar zu machen – aber nach dem, was man mir eben ganz kurz noch gesagt hat, scheint es so gewesen zu sein, dass entsprechende Daten auf diese Art und Weise dann letztendlich auch in Nienburg aufschlugen und den dort Verantwortlichen zur Kenntnis gelangten, die dann entsprechende Informationswege gewählt haben.“
Auf Nachfrage bestätigt Staatsanwalt Fröhlich, dass nach seinem Verständnis der Sachlage durch die „Abfrage von Hunderten, Tausenden Datensätzen“ (über das B.K.A., siehe oben) auch die Kenntnisnahme aller Landeskriminalämter in Deutschland von dem Fall Edathy zustande kam – wohlgemerkt: spätestens im Oktober 2013.
Kommentar:
Das Bundeskriminalamt haut also irgendwann vor Oktober 2013 „flächendeckend über Deutschland“ „Hunderte, Tausende Datensätze“ raus. Und im Oktober 2013 wissen sie alle – vom L.K.A. MeckPomm bis zum Bahnhofsversteher zu Stuttgart – Bescheid über den bis dahin designierten Innenminister Sebastian Edathy,
Aber Brutus und Cassius und Mutti in Berlin, die sind ehrenwerte Nichtswisser.
Das hat man nun vom „Neuen Rom“.
Und was waren das überhaupt für Daten, „Niedersachsen betreffend“, hmm? Gibt es in Niedersachsen Hunderte, Tausende, die sich mit Kreditkarte Bilder nackter Kinder auf kanadischen Webseiten kaufen? Oder wurde vielleicht durch die ehrenwerten antiterroristischen Geheimpolizisten eine kleine datentechnische Rasterfahndung Kategorie 2 gestartet, durch die digitalen Poesiealben und geklauten Personendaten der Wehr-, aber eben nicht Ehrlosen in der Republik? Nur um mal zu gucken, natürlich?! Zur Sicherheit?!
Aber weiter, ist noch lang nicht Schluss hier.
Im Oktober 2013 wissen sie also praktisch alle Bescheid, nur nicht die geschäftsführende Regierung, bloß in der geschäftsführenden Regierung, irgendwie.
Staatsanwalt Fröhlich schildert nun zu Anfang seiner gestrigen Pressekonferenz (ab 08.00 min) in einer Chronologie vom Ablauf der Ereignisse höchst befremdet, wie sich am 28. November ein Rechtsanwalt Noll, der sich später als von MdB Sebastian Edathy mandatiert herausstellt, an die Staatsanwaltschaft Hannover wendet und deren Leiter, also ihn, um ein „vertrauliches Gespräch“ bittet. Da Staatsanwalt Fröhlich zu diesem Zeitpunkt nicht im Hause ist, fragt seine damalige ständige Vertretung bei Edathys Anwalt Noll nach, worum es sich handelt. Wie Staatsanwalt Fröhlich nun weiter berichtet, kannte aufgrund der Bemühungen der Staatsanwaltschaft Hannover die mehreren laufenden Verfahren geheim zu halten nicht einmal seine ständige Vertreterin an diesem 28. November 2013 den Inhalt des laufenden Verfahrens gegen MdB Edathy.
Dafür erfuhr sie diesen nun ausgerechnet vom Anwalt des Verdächtigen.
08.55 min
„Herr Rechtsanwalt Noll fragte konkret nach einem Verfahren – nachdem er sich als mandatiert von Herrn Edathy ausgab – welches über das Bundeskriminalamt an die Generalstaatsanwaltschaft Celle abgegeben worden sei. Auf die Frage hin, um welchen Vorwurf es sich denn handele, sagte er ´irgendetwas mit Kinderpornografie´. Er wisse zudem, dass die Zentralstelle in Hannover derartige Verfahren bearbeite und gehe davon aus, dass wir dieses Verfahren haben.
Wir Herr Noll zu diesen Informationen gekommen ist, entzieht sich bis heute unserer Kenntnis.“
Wie Staatsanwalt Fröhlich weiter ausführt, hatte sich Edathys Anwalt bereits vor diesem 28. November bei der Staatsanwaltschaft Berlin nach einem Verfahren gegen seinen Mandaten wegen Kinderpornografie erkundigt. In Berlin. Und dann noch beim Landeskriminalamt Niedersachsen.
Nach mehrfachdem Drängen von Edathys Rechtsanwalt Noll kommt dieser am 22. Januar zu einem Gespräch in die Staatsanwaltschaft Hannover.
„Bei diesem Gespräch am 22. Januar betonte Herr Noll nunmehr, dass gerüchteweise sein Mandant mitbekommen habe, dass ermittelt werde in einem bestimmten Verfahrenskomplex und nunmehr befürchte, dass auch gegen ihn Ermittlungen eingeleitet werden könnten. Die Filme, um die es gehe, seien allerdings nicht pornografisch gewesen. Sein Mandant besitze sie auch nicht mehr.“
Kommentar:
Falls noch irgendjemand behaupten solle, MdB Edathy sei vor seinem Rücktritt als Abgeordneter des Deutschen Bundestages nicht gewarnt gewesen, oder gar vor der noch später erfolgten Hausdurchsuchung, so hat er entweder keine Ahnung oder versucht Edathy und dessen Informanten in Polizei, Justiz, Parteien oder Regierung in Schutz zu nehmen.
Es ist klar: spätestens an diesem 22. Januar hatte der damalige MdB Edathy ihn mutmaßlich belastendes Material verschwinden lassen.
Kommen wir nun dazu, was für Material das war.
18.18 min
„Das Material, um das es geht, es sind Bilder, Sequenzen, von unbekleideten Jugendlichen, Jungen, männlichen Jugendlichen, im geschätzten Alter zwischen neun und dreizehn, eventuell auch vierzehn Jahren. Die Frage ob es sich hierbei um kinderpornografisches Material handelt, ist eine schwierige Wertungsfrage. Auf jeden Fall befinden wir uns hier im Grenzbereich.“
Kommentar:
Im Grenzbereich muss ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht. Sie trifft kein Urteil. Sie hat nicht den Job der Verteidigung zu übernehmen.
Im Übrigen empfehle ich jeder / jedem, sich mal dieses Z.D.F.-Interview der Feministin und Rechtspsychologin Monika Frommel anzusehen, die im Gespräch mit Unschuldsvermutungsexperten Elmar Thevesen der Staatsanwaltschaft Hannover nach deren PK einen „schweren Verstoß“ gegen die Privatsphäre von MdB Edathy vorwarf, ohne auf irgendwelche der unglaublichen Vorgänge im Regierungs-, Polizei- und Behördenapparat auch nur einzugehen. Aus meiner Sicht unfassbar und der Gipfel des Zynismus.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angesichts der offensichtlichen schweren Rechtsverstöße, Straftaten und Vertuschungsversuche auf höchster Ebene der Verfassungsorgane im Zuge ihres Ermittlungsverfahrens keine andere Wahl als die Öffentlichkeit über diese Vorgänge umfänglich zu informieren. Höchstes Rechtsgut ist immer noch das Rechtsgut selbst, dessen Fundament Akzeptanz und guter Glaube in der Bevölkerung sind. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist, nach meiner Auffassung, mit der Informierung der Bevölkerung ihrer Verantwortung nachgekommen, im Gegensatz zu den Berliner Parteien und ihren Funktionären, die offensichtlich versucht haben in der bereits international berüchtigten, inszestiösen Berliner „Machtarchitektur“ einen der ihren zu decken, um ihr schönes neues „Kartenhaus über alles“ nicht zu gefährden.
Wir sind noch nicht fertig.
Ende Januar, so Staatsanwalt Fröhlich, traf man in der Staatsanwaltschaft Hannover den Entschluss ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy einzuleiten.
12.05 min:
„Unter Berücksichtigung aller Aspekte, unter nochmaliger eingehender Abwägung auch der Persönlichkeitsrechte von Herrn Edathy, schwierigen Würdigungen, sind wir aufgrund der Erfahrung der Zentralstelle, aufgrund der Kenntnis des Verlaufs auch anderer Verfahren, die bereits in Deutschland in einem weitaus fortgeschritteneren Verfahrensstadium sich befanden, zu dem Ergebnis gelangt, dass wir hier, auch im Sinne der Gleichbehandlung aller potenziell Beschuldigten, gegen Herrn Edathy ermitteln müssen. Der Entschluss ist demnach Ende Januar gereift, wenn ich ein Datum nennen sollte, würde ich mich hier auf den 28. Januar festlegen.
Im Anschluss daran wurde das Verfahren erstmals offiziell überhaupt bei der Staatsanwaltschaft Hannover, nach wie vor als verdecktes Verfahren, registriert und es wurden Vorbereitungen getroffen, um nunmehr in einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages dafür zu sorgen, dass ein Verfahren gegen Herrn Edathy durchgeführt werden kann.“
Für viele sicherlich kaum fassbar und / oder unbekannt, was der Staatsanwalt nun berichtet, auch für mich.
„Es ist kein Antrag auf Aufhebung der Immunität. Aufgrund der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist die Verfolgung bestimmter Delikte, worunter auch pornografische, kinderpornografische Delikte fallen, grundsätzlich genehmigt.“
Was?! Die Immunität der Abgeordneten des Parlaments regelt die Geschäftsordnung?!
13.38 min:
„Es bedarf aber einer Anzeige an den Präsidenten des Deutschen Bundestages und einer weiteren Wartefrist von 48 Stunden, bis die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einleiten kann.“
Wie?! Die Anzeige geht ein und dann passiert 48 Stunden lang erstmal nichts?
13.50 min:
„Dieses Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages habe ich am 6. Februar 2014 abgeschlossen, gefertigt und unterzeichnet. Es ist anschließend zur Post gegangen. Wir haben inzwischen mitbekommen, dass es verhältnismäßig spät beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingegangen sein soll, nämlich konkret am Mittwoch, dem 12. Februar 2014. Wir werden untersuchen, woran dies liegen könnte.
Die Nachricht in den Medien am 8. Februar 2014, dass Herr Edathy angeblich am 7. Februar 2014 – nämlich am Freitag, heute genau vor einer Woche – gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages sein Mandatsverzicht erklärt haben wollte, traf uns völlig überraschend. Wir können uns bis heute nicht erklären, ob hier möglicherweise ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht, wir werden aber auch dies prüfen.
47.53 min:
„Das Schreiben an den Bundes(tags)präsidenten, das ist für uns ein normaler Vorgang dass wir das mit einfachem Brief machen. Wie gesagt, wir konnten bis zum heutigen Zeitpunkt nicht ahnen, was dieses Verfahren für eine Vorgeschichte hat. Ein normaler Vorgang deswegen, weil wir natürlich eine Abteilung haben bei der Staatsanwaltschaft Hannover, wo derartige Schreiben doch in einer gewissen Häufigkeit rausgehen. Angesichts der nach unserer Auffassung doch auffälligen Postverzögerung und des Eingangs im Deutschen Bundestag dieses Schreibens, meines Schreibens, am Mittwoch, werden wir natürlich auch prüfen ob diese Versendungsart gerechtfertigt ist. Ich denke, ich würde es in vergleichbaren Fällen nicht mehr mit einfacher Post versenden, sondern einen anderen Versendungsweg wählen.“
Es steht also der Verdacht im Raum, dass die persönlich und vertraulich an den Bundestagspräsidenten geschickte Anzeige einer Staatsanwaltschaft gegen einen Abgeordneten des Bundestages auf ihrem Weg zum Bundestagspräsidenten abgefangen, ihr Inhalt ausspioniert und ihre Weiterversendung hinausgezögert wurde, oder dass das Schriftstück in der Bundestagsverwaltung liegen blieb bzw nicht weitergeleitet wurde, in jedem Falle aber der Betreffende der Anzeige, der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy, über diese Anzeige und ihren Inhalt entsprechend in Kenntnis gesetzt wurde.
Wenn dies alles keine Staatsaffäre ausmacht, was dann?
Der heutige, seltsame Gegenangriff des den Geheimdiensten bekanntermaßen nahestehenden „Spiegel“ geht konform mit einer Menge anderer Versuche heute nun ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Hannover zu diskreditieren. Wer sieht sich so eine Pressekonferenz an und versucht dann händeringend irgendetwas zu finden, was man der Staatsanwaltschaft Hannover anhängen könnte? Bereits am Freitag, so der „Spiegel“, habe man beim Bundestagssprecher Ernst Hebeker angefragt, ob denn das Abgeordnetenbüro von Edathy tatsächlich versiegelt worden sei. Staatsanwalt Fröhlich habe schließlich bei der Pressekonferenz berichtet, dass man bei den Verantwortlichen im Bundestag am 11. Februar dieses veranlasst habe. Bundestagssprecher Hebeker sagt: Nein, das Abgeordnetenbüro von Edathy sei nicht versiegelt worden. Und wie der „Spiegel“ weiß, zog bereits am 12. Februar „Edathys Nachfolgerin in das Dienstzimmer in der siebten Ebene des Berliner Paul-Löbe-Hauses“. Und Z.D.F.-Korrespondent Andreas Kynast twittert: „Als unser Kamerateam am 11.2. das Büro von #Edathy drehen wollte, war es nicht versiegelt“.
Auch die Frage, warum das Abgeordnetenbüro Edathys im Berliner Bundestag offenbar nicht oder zu spät versiegelt wurde, sollte man zuerst dem Parlament und seinen dienstbaren (Partei-)Geistern stellen.
Diese Staatsaffäre beginnt erst.