„Gleichheit der Wahl ein relativ vager Begriff“: Ex-Verfassungsrichter will Verfassung zwecks Beibehaltung der 5-Prozent-Sperre ändern lassen

Der Ex-Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier will die Verfassung ändern, um die 5-Prozent-Sperre zur Wahl des Bundestages ins Grundgesetz zu schreiben. Offensichtlich haben er und seine Hintermuttis und – männer in der Nomenklatura Angst vor einem Ende der „Hürde“ für neue Parteien bei Parlamentswahlen und einer damit verbundenen demokratischen, geordneten und verfassungsgemäßen Rekonvaliszenz der Republik.

Schande über den C.S.U.-Mann Papier und diese ganze verfluchte, korrupte, abgetakalte Nomenklatura, die Deutschland versucht nicht nur auf ihr geistig-moralisches, sondern auch noch auf ihr politisch-demokratisches Niveau herunter zu versauen.

Papier gegenüber der Deutsche Presse-Agentur GmbH (dpa), deren Meldung die üblichen Verdächtigen wie immer übernahmen:

„Wir sollten Fragen nach dem Wahlsystem einschließlich der Sperrklauseln nicht dem einfachen Gesetzgeber überlassen“

so Papier – der könne sich schließlich auch irgendwann ändern. Und dann, unfassbar:

„Speziell die Gleichheit der Wahl sei ein relativ vager Begriff.“

„Vae Corruptis..“, hört man sie bibbern, bei Latte Macciato und dem änglichsten Blick zum Google Newsletter „Sebastian Edathy“.

Was bleibt ex-Verfassungsrichter Papier (C.S.U.) also, als regierungsphile Vorhut der bei jedem Menschen mit Verstand und Moral bereits in Verruf geratenen „großen Koalition“ der Königen der Sänften, Angela Merkel, samt deren kleinen Wuffis von der Soziopathen-Partei S.P.D., anderes übrig als nach einer Änderung des Grundgesetzes zu rufen? Schließlich hat man´s ja, die Mandate. Und eine Bande bis an die Grenze des medizinisch diognostizierbaren Schwachsinns runterverblödete Bande von Bimbesbundestrotteln die die Wahlherde markieren dürfen, mit einem fröhlichen „Ja Mutti“ auf den Demutslippen.

Also jetzt schnell, schnell, bevor nach 65 Jahren das Pack die Verfassung liest und merkt, wie es zeitlebens betrogen wurde.

Bei der Wahl des ersten Bundesparlamentes Westdeutschlands im Jahre 1949 gab es keine Erst- oder Zweitstimme. Es gab nur die Stimme eines Wählers. Auch gab es nur eine jeweils bundeslandbezogene Fünf-Prozent-Hürde, also zog eine Partei bereits dann entsprechend ihrer errungenen Stimmenzahl auf Bundesebene in den Bundestag ein, wenn sie in einem einzigen Bundesland mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten hatte. Auch wurde selbst diese bundesländliche Fünf-Prozent-Hürde ausser Kraft gesetzt, wenn man stärkste Partei in einem einzigen Wahlkreis geworden war und diesen gewonnen hatte. Dementsprechend demokratisch und repräsentativ setzte sich das westdeutsche Bundesparlament damals auch zusammen.

Doch die Regierung Konrad Adenauer, aus C.D.U., C.S.U., F.D.P. und D.P. räumte nach 1949 schnell auf mit der Demokratie. Ohne Verfassungsänderung, durch einfache Gesetzgebung, verstümmelten die bürgerlichen Rechtskonservativen die Legislative der westdeutschen Republik, welche die Berliner Republik bis heute übernommen hat.

Durch einfache Änderung des Bundeswahlgesetzes am 25.Juni 1953 wurden Erst- und Zweitstimme eingeführt. Dadurch galt die 5-Prozent-Hürde nun bundesweit, rechtzeitig zur zweiten Bundeswahl am 6. September 1953.

Durch diese einfache Gesetzgebung, gekoppelt an weitere Maßnahmen, wurden mit einem Schlag drei Parteien Westdeutschlands ausgeschaltet.

Durch die neuen Wahlgesetze verlor die Kommunistische Partei, die vor allem in industriellen Regionen verankert war, alle ihre 15 Bundestagsmandate. Nun ohne Vertretung im Bundesparlament wurde sie noch in der gleichen Legislativperiode 1956 zum zweiten Mal verboten, nur 11 Jahre nach Hitler.

Auch die C.S.U.-Konkurrenz Bayernpartei wurde ausgeschaltet, sie sank von 17 auf Null Mandate.

Doch der Zentrumspartei gelang der Sieg in einem Wahlkreis durch das Erringen der höchsten Anzahl der neuen Erststimmen, ein sogenanntes Direktmandat. Entsprechend der ursprünglichen Regelung bezüglich des Sieges in einem Wahlkreis reichte 1953 noch ein gewonnenes Direktmandat aus, um mit der bundesweit errungenen Anzahl der Zweitstimmen die dadurch gewonnenen Mandate wahrnehmen zu können.

Doch auch das war der Adenauer-Regierung immer noch zuviel Demokratie.

Die Anzahl der notwendigen Direktmandate für Inanspruchnahme der sogenannten “Grundmandate” zur Überwindung der 5-Prozenthürde wurde bis zur nächsten Wahl im Jahre 1957 von einem auf drei erhöht – abermals durch einfache Gesetzgebung der Regierungsparteien mit absoluter Mehrheit im Bundestag. So wurde letztlich auch die Zentrumspartei ausgeschaltet.

Ein Albtraum der Falschheit ist diese Scheindemokratie und Witzrepublik hier, mieser geht es nicht. Jede und jeder sollte für diejenigen dankbar sein die versuchen diesen Sauhaufen verfassungsgemäß auf Trap zu bringen. Stattdessen macht man sich bei der ehrenwerten Gesellschaft der Gesellschaft ins Seidenhößchen und versucht auch noch die Verfassung noch mehr zu verpfuschen als dieser ganze noble Haufen es seit dem faschismus sowieso schon getan hat, in nostalgischer Reminiszenz an das gute alte Kaiserreich.

Herr Papier, Sie kriegen´s mit der Bratpfanne. Und immer feste, genauso wie es das Grundgesetz vorsieht. Machen Sie und ihre feisten Kumpels sich keine Hoffnungen, dass Leute wie ich nochmal in die Konspiration gehen. Solange das Grundgesetz noch da ist und dessen Kern intakt, haben Sie und ihre Ausbeuter und Betrüger keine Chance, nicht im 21. Jahrhundert.

Sollte die Verfassung der zweiten deutschen Demokratie allerdings gekippt werden, müsste die Angelegenheit einer akkuraten Revolution neu diskutiert werden.

Ein guter Tipp, für jeden Funktionär, Richter, Vertreter, etc da draußen: Lasst eure Drecksfinger endlich von der Verfassung und macht eure Arbeit, für die ihr viel zu hoch bezahlt werdet.