STAATSAFFÄRE: Edathy lud noch im November 2013 strafbare Kinderpornografie über Bundestag-Server auf Laptop
In der Affäre um ex-Bundestagsabgeordneten Edathy und das Bundeskriminalamt werden nicht nur Fragen an Parlamentspräsident Norbert Lammert laut. Auch stellt sich die Frage: Wer darf das Parlament „überwachen“? Und wer tut das?
Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen in einem – von „Süddeutscher Zeitung“ und „Norddeutschen Rundfunk“ bewusst unklar und interpretierbar zitierten – Bericht feststellt, hat der ehemalige Vorsitzende vom Bundestags-Innenausschuss, sowie vom Untersuchungssauschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“, Sebastian Edathy („Sozialdemokratische Partei Deutschlands), „in mehreren Fällen strafbares kinderpornografisches Material über das Internet aufgerufen“.
Noch im November 2013 lud sich Edathy demnach „mindestens 21 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts“ auf sein persönliches Laptop. Dies belegen laut dem L.K.A. Niedersachsen „Computer-Verbindungsdaten vom Fileserver des Deutschen Bundestags“.
Am 17. Februar 2014, nach Edathys Untertauchen, behauptete der Sprecher von Bundestags-Pressereferat und Bundestagspräsident Norbert Lammert – Ernst Hebeker, Stabsoffizier der Reserve , ehemals Leiter der Hanns-Seidel-Stiftung und Ausbilder von Journalisten und Presseoffiziere der Luftwaffe – gegenüber dem „Stern“, dass Edathy am 12. Februar 2014 eben dieses Laptop beim Bundestag als gestohlen gemeldet hatte.
Nur bei wem im Bundestag genau Edathy dies getan hatte, dies sei leider „nicht verifizierbar“, so Lammer-Sprecher Hebeker am 17.02.2014. Aber dass Edathy dies getan hätte.
Bemerkenswerterweise wusste die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover bis zu diesem Zeitpunkt nichts von der im Bundestag unter Norbert Lammerts Verantwortung so plötzlich nachträglich zutage gekommenden Erkenntnis vom fünf Tage zuvor gestohlen gemeldeten Laptop.
Dafür hatte sich die Staatsanwaltschaft Hannover schon bei ihrer denkwürdigen (und einen Tag lang von der Berliner Nomenklatura samt höfischer Presse ignorierten) Pressekonferenz vom 14. Februar gefragt, warum ihre die Immunität Edathys aufhebende Anzeige von Hannover nach Berlin in den Bundestag über fünf Tage gebraucht hatte und, wie es später hieß, unverschlossen bei Lammert eintraf. Lammert und die Bundestagsverwaltung verweigerten dazu die Aussage, selbst gegenüber der „Bild“-Zeitung. Auch dieser hanebüchende Umstand der Staatsaffäre – eine Staatsanwaltschaft, die gegen den ehemaligen Vorsitzenden von Parlamentsausschüssen ein Strafverfahren eröffnen und seine Immunität aufheben lassen kann durch eine einfache Anzeige, weil dass die Geschäftsordnung des Bundestages ermöglicht (!?), und deren Anzeige dann über 5 Tage bis ins Parlament braucht und den Parlamentspräsidenten geöffnet erreicht – ist bis heute völlig ungeklärt.
Staatsanwalt Fröhlich bei der Pressekonferenz am 14.02.2014:
“Dieses Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages habe ich am 6. Februar 2014abgeschlossen, gefertigt und unterzeichnet. Es ist anschließend zur Post gegangen. Wir haben inzwischen mitbekommen, dass es verhältnismäßig spät beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingegangen sein soll, nämlich konkret am Mittwoch, dem 12. Februar 2014.
Wir werden untersuchen, woran dies liegen könnte.
Die Nachricht in den Medien am 8. Februar 2014, dass Herr Edathy angeblich am 7. Februar 2014 – nämlich am Freitag, heute genau vor einer Woche – gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages sein Mandatsverzicht erklärt haben wollte, traf uns völlig überraschend. Wir können uns bis heute nicht erklären, ob hier möglicherweise ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht, wir werden aber auch dies prüfen.“
Na dann: Bonne Chance.
Derweil muss sich nun offensichtlich die Öffentlichkeit fragen, wer Verbindungsdaten der gewählten Parlamentsabgeordneten des Deutschen Bundestages eigentlich „überwachen“ darf. Und wer dies tatsächlich tut. Und seit wann.
Denn erstens fragt das offensichtlich keiner der Betroffenen, also die Hohen Herrschaften im Bundestag, zumindest nicht laut, und zweitens ist diese Frage wer wann was von wem und dessen Aktivitäten im Internet wusste, sogar im Parlament, nicht nur für diese Staatsaffäre von Bedeutung, sondern natürlich für die gesamte Bevölkerung von hohem Interesse.
(…)
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