Dient Ranges Nichtstun der Ermächtigung einer „Europäischen Staatsanwaltschaft“?
Der Generalbundesanwalt und der Bundestag werfen die Frage auf, ob sie sich als Organe ohne Verfassung gern verpflanzen möchten.
Am morgigen Mittwoch (4.) taucht eine der größten Witzfiguren der deutschen Rechtsgeschichte seit dem Faschismus im Bundestagssausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf: Generalbundesanwalt Harald Range. Doch auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung steht auch die kurz nach Beginn der Snowden-Affäre in aller Stille vorbereitete Agenda zur Installation einer „europäischen Staatsanwaltschaft“, selbst eine designierte internationale Spionage-Behörde, deren Zweck es nicht sein kann im Rahmen einer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung gegen eine solche zu ermitteln.
Diese „Europäische Staatsanwaltschaft“ soll einmal, natürlich am Grundgesetz vorbei,
– Spitzel eigenmächtig irgendwo einschleusen,
– nach eigenem Ermessen Internet-Spionage, Handy-Spionage, Audio- und Video-Überwachung anordnen
– mit biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Iris-Scans der Augen, Herzfrequenz, Gesichtserkennungsdaten, Geruchsdaten, Körperdaten insgesamt) in jeder internationalen Tauschbörse vom weltweit inzestiös verschmolzenen geheimpolizeilichen Komplex herumwerfen,
und vieles andere mehr.
Es ergibt sich das Bild einer typisch imperialistischen Taktik und Mechanik: Das für sich auszunutzen, was man sowieso schon Illegales und Verfassungswidriges tut, indem man die kurzzeitige Empörung der penetrant Passiven schlicht aussitzt, etwas Zeit verstreichen lässt, den Erschöpfungszustand der Opfer (also der Bevölkerung) abwartet und dann die eigenen Methoden sogar noch eskaliert.
Der Apparat will Gesetze und Verfassungen nicht nur wie bisher ignorieren und brechen, sondern endlich ganz loszuwerden, im Zuge der „europäischen Integration“, durch das Flüchten auf die „nächsthöhere“ Ebene.
Nach dem Auftauchen von Agent Edward Snowden im Außendienst wurde von Anfang an die Übertragung der Machtfülle von U.S.-Diensten wie der „National Security Agency“ auf die Spione im Machtbereich des Westblock-Molochs „Europäische Union“ ins Spiel gebracht. Wir warnten davor bereits im Juni 2013. Nun reden sie – wieder einmal – plötzlich alle von der „deutschen N.S.A.“ und tun so als hätten sie nie von uns gelesen.
Nach Beginn der unilateralen „Snowden“-Rhetorik sämtlicher altgedienter Größen im Bundestag, der sich bezüglich der Kontrolle des geheimpolizeilichen Apparates als jahrzehntelanges Placebo entpuppt hat, schaltete die obsessive europhile Nomenklatura Anfang Juli 2013 plötzlich um. Eliminierte bis dato das bloße Gerücht „antiamerikanischer“ Umtriebe – etwa den Geheimdiensten ihrer Majestät zu Washington nicht jeden Mist zu glauben – in einer ganzen Reihe von „relevanten“ Berufszweigen faktisch das Leben vor dem Tod, war nun in der Republik plötzlich plumpes, plattes Draufdreschen auf „die Amis“ en Vogue.
Und überall fing dieses Gequatsche von den „Grundrechten“ an. Nicht etwa ausdrücklich unter Bezug auf die „Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ bindenden Artikel 1-20 des Grundgesetzes, nein, nein.. Das wurde nie gesagt.
Die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ sind, ich verwies rund ein Dutzend Mal darauf, juristische Folklore, die nach Art.52 Abs.5. lediglich “umgesetzt” werden “können”, aber nicht etwa gegen die Räte eingeklagt.
Die 2000 vom E.G.-”Parlament” beschlossene Charta enthielt diesen die vermeintlichen „Grundrechte“ bedeutungslos machenden Passus übrigens noch nicht.
Am 17. Juli 2013 warnte Radio Utopie davor, dass im Zuge der Snowden-Affäre auf dem kommenden Treffen des E.U. Ministerrates für Justiz und Inneres im litauischen Vilnius am 19. Juli die E.U.-Karte gezückt werden würde, um die
„absurdeste juristische Folklore seit dem offiziellen Weiterbestehen des Reichstages während dem Faschismus: die mit dem Lissabon-Vertrag beschlossene rechtsunwirksame ´Grundrechte-Charta´ der ´Europäischen Union´“
als Placebo für
„eine simple Verlagerung der Kontrolle antidemokratischer und totalitärer Strukturen aus den Vereinigten Staaten von Amerika in die virtuellen, so herbei gesehnten ´Vereinigten Staaten von Europa´“
zu benutzen.
Am gleichen Tag, dem 17. Juli 2013, haute die „Europäische Kommission“ ihren Vorschlag für eine E.U.-Verordnung zur Installation der „EuStA“ raus, deren Staatsanwälte
und lediglich
„unter Einhaltung der Grundrechtecharta“
operieren sollen, also faktisch rechtlich uneingeschränkt und damit selbst als geheimpolizeiliche Struktur.
Am 19. Juli schließlich saßen in Vilnius Minister Friedrich und Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger beim E.U.-Rat für Justiz und Inneres und versuchten mit vielen Worten nichts zusagen. Auch Kanzlerin Merkel übte sich in dieser für sie so geübten Profession. Eine neue E.U.-Direktive (Richtlinie) für “Datenschutz” wurde angedroht.
Dabei diente später schon die alte Richtlinie der seinerzeit „Europäischen Gemeinschaft“ aus 1995 dem „Gerichtshof der Europäischen Union“ zum weltweit Kopfschütteln auslösenden Urteil gegen Google, was dem – seit Jahren vom geheimpolizeilich-parteilichen Komplex heraus geforderten „digitalen Radiergummi“, z.B. gegen solche in Stein gemeisselten Seiten wie Radio Utopie – verdächtig nahe kam.
Über die geplante neue E.U.-Radiergummi-Richtlinie äußerte die berüchtigte Kommissarin Vivian Reding bereits vielsagend:
„Wer speichern kann, kann auch löschen“.
Auf die Frage, wer wann wo eigentlich diese „Europäische Union“ gespeichert hat wird noch zurückzukommen sein. Die Damen und Herren sollten schon mal ihre Festplatten hinter den Ohren verschlüsseln, bevor sie da noch mehr draufschreiben müssen.
Denn worum sich am 19. Juli der in der Edathy-B.K.A.-Affäre als bester Radiergummi aller Zeiten entpuppende Innenminister Hans-Peter Friedrichs, F.D.P-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger, ihre Kanzlerin Merkel und alle anderen die es wussten so peinlich herumdrückten, war, was kurz zuvor außerdem in Vilnius stattgefunden hatte:
die vorbereitende Konferenz des „European Public Prosecutor‘s Office (EPPO)“ alias „Europäische Staatsanwaltschaft“ („EuSta“), die nun morgen, in aller Stille, im Rechtsausschuss des Bundestages in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wird, während der Generalbundesanwalt Harald Range mit lautem Tam Tam öffentlich vorgeführt werden wird.
Ranges unsagbar peinliches Nichtstun als Generalbundesanwalt würde so einen praktischen Sinn ergeben: Das Feuer auf sich ziehen, durchhalten und warten bis sein Amt sich von selbst ad absurdum führt, mitsamt aller Verfassungsorgane. Denn was sind die schon, ohne Verfassung?
Es ergibt sich der Eindruck von miteinander verflochtenden Seilschaften eines Tiefen Staates, die klandestin organisiert auf Zeit spielen, während sie gleichzeitig versuchen sämtliche Verfassungsorgane der Republik zum Selbstmord aus Angst vor dem Tod und zur knapp vorhergehenden Unterschrift unter das paneuropäische Testament zu überreden.
Aber nix da!
Das Grundgesetz ist und bleibt in dieser Republik Dirigent und Fussfessel der Spione, Schnüffler und StaatsschauspielerInnen, ob von hier oder da oder ob von Konzernen oder Staat spielt keine Rolle, auch keine Nebenrolle.
Versucht nicht uns zu verarschen!