Verwaltungsgericht Stuttgart: Blockadefrühstück gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem Blockadefrühstück am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.

Eine Sprecherin der Blockadegruppe der Parkschützer erklärt dazu: „Wir haben während der nun bereits jahrelang stattfindenden gewaltfreien Widerstandsaktionen gegen das unnütze Prestigeobjekt Stuttgart 21 und bei den zahlreichen, fast wöchentlich stattfindenden Verhandlungen gegen S21-Gegnerinnen und Gegner vor dem Amtsgericht immer wieder deutlich gemacht, dass unsere Blockade-Aktionen im Rahmen des Widerstands gegen S21 von der Polizei falsch bewertet werden. Baustellenblockaden sind sichtbarer Protest gegen das Milliardenprojekt und dienen dazu, öffentliche Aufmerksamkeit herzustellen, urteilte das Verwaltungsgericht. Somit handelt es sich bei den Aktionen um Versammlungen, die unter die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit fallen.

Maßnahmen des Polizeirechts sind deshalb erst nach ausdrücklicher Auflösung der Versammlung zulässig. Bisher ignorierte die Polizei in den meisten Fällen das Versammlungsgesetz und die Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen Platzverweise oder wurden wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt.

Die gewaltfreie Widerstandsbewegung für einen modernisierten Kopfbahnhof fordert deshalb die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen diejenigen, die ihren Protest in Form von Blockaden ausgedrückt haben und mit Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, Aufforderungen zu Offenbarungseiden und Androhung von Erzwingungshaft belangt werden.

Weiter fordern wir die Übernahme sämtlicher Kosten, die in diesem Zusammenhang für die zu Unrecht angeklagten Demonstrantinnen und Demonstranten entstanden sind, von den politisch Verantwortlichen. Ein unabhängiger Untersuchungsausschuss muss einberufen werden, der offenlegt, warum es, obwohl es sich um legitime und vom Grundgesetz geschützte Protest- und Widerstandsaktionen handelt, immer wieder- von der Polizei bestätigte-Treffen zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion gibt, die Strategien entwickeln, um den Widerstand durch Repressalien zu bekämpfen.
Widerstand ist notwendig und ein legitimes Mittel, um darauf hinzuweisen, dass Milliarden- Projekte wie Stuttgart 21 gestoppt werden müssen, um falsche Entscheidungen der Politiker zu revidieren.“