Der Generalbundesanwalt und der Bundestag werfen die Frage auf, ob sie sich als Organe ohne Verfassung gern verpflanzen möchten.
Am morgigen Mittwoch (4.) taucht eine der größten Witzfiguren der deutschen Rechtsgeschichte seit dem Faschismus im Bundestagssausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf: Generalbundesanwalt Harald Range. Doch auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung steht auch die kurz nach Beginn der Snowden-Affäre in aller Stille vorbereitete Agenda zur Installation einer „europäischen Staatsanwaltschaft“, selbst eine designierte internationale Spionage-Behörde, deren Zweck es nicht sein kann im Rahmen einer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung gegen eine solche zu ermitteln.
Diese „Europäische Staatsanwaltschaft“ soll einmal, natürlich am Grundgesetz vorbei,
– Spitzel eigenmächtig irgendwo einschleusen,
– nach eigenem Ermessen Internet-Spionage, Handy-Spionage, Audio- und Video-Überwachung anordnen
– mit biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Iris-Scans der Augen, Herzfrequenz, Gesichtserkennungsdaten, Geruchsdaten, Körperdaten insgesamt) in jeder internationalen Tauschbörse vom weltweit inzestiös verschmolzenen geheimpolizeilichen Komplex herumwerfen,
und vieles andere mehr.
Es ergibt sich das Bild einer typisch imperialistischen Taktik und Mechanik: Das für sich auszunutzen, was man sowieso schon Illegales und Verfassungswidriges tut, indem man die kurzzeitige Empörung der penetrant Passiven schlicht aussitzt, etwas Zeit verstreichen lässt, den Erschöpfungszustand der Opfer (also der Bevölkerung) abwartet und dann die eigenen Methoden sogar noch eskaliert. „Dient Ranges Nichtstun der Ermächtigung einer „Europäischen Staatsanwaltschaft“?“ weiterlesen