U.S.-Bundesberufungsgericht: S.W.A.T.-Razzia zur Überprüfung der Shop-Lizenz rechtswidrig

Tag für Tag ereignen sich in den U.S.A. Übergriffe mit Rollkommandos ohne angeordnete  richterliche Durchsuchungsbefehle gegen die Zivilbevölkerung. Die Tendenz steigt, dabei von den Polizeibehörden ohne Anlass erschossen zu werden.

Die Regierungs- und Kommunalbehörden schliessen beide Augen vor diesem inländischen Kriegszustand, der stillschweigend geduldet oder unterstützt wird. Ein Beispiel dazu wurde auf Think Progress veröffentlicht.

In dem Beitrag „St. Louis Police Academy Promotes ‘Highly Entertaining’ Course On Michael Brown Shooting“ vom 20.September 2014 wurde die rassistische Einstellung der Landes- und Kommunalpolizeiakademie von St.Louis im Umgang mit der Presse anhand des Todes von Michael Brown offenbart und als „höchst unterhaltsames“ Lehrstück in den Lehrplan aufgenommen. „The training is also highly entertaining. You will learn a lot, and you’ll have fun doing it!“, heisst es in dem Flyer.

Gegen diese Entwicklung hilft nur der Gang vor das Gericht in jedem einzelnen Fall, oft scheitert das an den finanziellen Mitteln der Opfer. Auch wenn es jahrelang dauert, es lohnt die Anstrengung, rechtsstaatliche Verhältnisse durchzusetzen, wie dieser Fall zeigt.

Vor vier Jahren umzingelte die Polizei des Orange County Sheriff’s Office ein Geschäft in Orlando im U.S.-Bundesstaat Florida, umstellte mit gezogenen Waffen das Gebäude, blockierte den Parkplatz mit mehreren Polizeiwagen und riegelte die Eingänge ab. Unter den Kunden befanden sich auch mehrere Kinder mit ihren Eltern.

Der Grund für diesen in paramilitärischer Montur durchgeführten Überfall war nicht das Ausheben von Kriminellen oder die Suche nach „terroristischen“ Verdächtigen.

Es ging angeblich nur um die Überprüfung der Lizenz des Geschäftsinhabers eines Friseursalons. Erst zwei Tage zuvor hatte die Zulassungsbehörde Department of Business and Professional Regulation (D.B.P.R.) durch Beamte die Lizenzen vor Ort überprüfen lassen. Bei dem Einsatz wurden keine illegalen Arbeitskräfte, Hygienemängel oder fehlende behördliche Genehmigungen gefunden, Beamte der D.B.P.R. nahmen dennoch an der Razzia der Polizei teil.

Das Elfte Bundesberufungsgericht erliess am 16.September 2014 das Urteil zu diesem Einsatz, in dem dieser scharf als rechts- und verfassungswidrig kritisiert wurde.

„In Schutzwesten und Masken gekleidete Team-Mitglieder stürmten mit gezogenen Waffen den Zielort, erklärten den Laden als auf unbestimmte Zeit für geschlossen, fesselten mit Handschellen die fassungslosen Inhaber und verlangten, ihre Friseur-Lizenzen zu sehen… Die Suche wurde mit einer gewaltigen und unverhältnismäßigen Demonstration der Stärke ausgeführt und es gibt keine Hinweise, dass eine solche Gewaltanwendung gerechtfertigt war.

Heute wiederholen wir noch einmal dieselbe Botschaft. Wir hoffen, dass das dritte Mal Wirkung zeigt“, schrieb das Gericht in seinem umfangreichen Urteil.

Wenn die Behörden in einem Rechtsstaat so offensichtlich versagen, müssen die betroffenen Bürger, unterstützt von Bürgerrechtsorganisationen, die Gerichtsbarrikaden stürmen. Ein Hoffen auf Einsicht der Strafverfolgungsbehörden gleicht unter den derzeitigen Zuständen einem Selbstmordversuch – der geschäftlichen Existenz oder des eigenen Lebens.