Oberster Gerichtshof Florida: eigenmächtige Polizei-Spionage der Handy-Ortung ist Verfassungsbruch
Das letzte Wort gegen Regierungen haben die Verfassungen – das gilt für die Vereinigten Staaten von Amerika und für Deutschland, die in den verbrieften Rechten ihren grössten Feind sehen.
Als erster Bundesstaat in den U.S.A. erhalten die Strafverfolgungsbehörden in Florida – und somit die Regierung des U.S.-Bundesstaates – ein rechtsverbindliches Verbot zum heimlichen Ausspionieren der Bürger über Handy-Ortung, das Auswirkungen für ähnliche anhängige Verfahren und Musterprozesse anderer U.S.-Staaten vor dem Obersten Gerichtshof der U.S.A. haben dürfte.
In letzter Instanz hat am Donnerstag, dem 16. Oktober 2014, das Verfassungsgericht von Florida ein endgültiges Urteil zur Einhaltung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika gefällt.
Das Berufungsgericht von Florida (Fourth District Court of Appeal) hatte bei dem Gerichtshof einen Fall zur Überprüfung seines Urteils eingereicht, bei dem es um die Klage einer Einzelperson gegen die Regierung Floridas zur Standortermittlung seines Handys im Oktober 2007 über Funkzellenortung ging, die von den Polizeibehörden auf illegale Weise in Echtzeit ausspioniert und ein Bewegungsprofil angelegt wurde.
Die Richter stellten fest, dass in jedem Fall eine richterliche Anordnung für die Strafverfolgungsbehörden ausgestellt werden muss um eine verdächtige Person auf diese Weise über die Erfassung der Metadaten ihres Mobilfunkgerätes zu verfolgen.
Das 53 Seiten umfassende ausführliche Urteil vom 16. Oktober 2014 ist hier im Orginaltext zu lesen.
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