Streik bei der Deutschen Bahn: Frontalangriff gegen Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität
Mitteilung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer vom 4. November 2014
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat die Lokomotivführer, Lokrangierführer, Zugbegleiter, Bordgastronomen, Disponenten, Ausbilder, Instruktoren und Trainer in den Eisenbahnverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn (DB) am Mittwoch, den 5. November von 15 Uhr im Güterverkehr und von Donnerstag, den 6. November von 2 Uhr im Personenverkehr bis zum gemeinsamem Ende am Montag, den 10. November 2014 um 4 Uhr zu einem Arbeitskampf aufgerufen.
Frontalangriff gegen Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität
Der Tarifvertrag für Verfahrensfragen der Deutschen Bahn ist ein Frontalangriff gegen die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit.
Die DB und mittelbar auch der Staat als Eigner der DB wollen hier eine Vorstufe eines Tarifeinheitsgesetzes durchsetzen, das im Lichte des Grundgesetzes niemals zulässig wäre. Und genau das wird das Zugpersonal der GDL nicht mitmachen. GDL-Bundesvorsitzender Claus Weselsky: „Wir wollen und müssen im Auftrag unserer Mitglieder verhandeln, egal ob diese als Lokführer, Zugbegleiter, Bordgastronomen, Disponenten, Ausbilder, Instruktoren oder Lokrangierführer in den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der DB arbeiten. Dieses Grundrecht ist in Gefahr und damit die Funktion von Gewerkschaften an sich. Nach diesem Tarifdiktat sollen wir Scheinverhandlungen für das Zugpersonal führen und würden in Wahrheit zum zahnlosen Tiger. Genau das ist vom Arbeitgeber gewollt.“
Eigenständige Tarifverhandlungen für ihre Mitglieder
Die GDL fordert eigenständige Tarifverhandlungen ohne Einschränkung des Grundrechtes auf Koalitionsfreiheit für ihre mehr als 19.000 Mitglieder des Zugpersonals in den EVU der DB. Die GDL organisiert mehr als 51 Prozent der insgesamt 37.000 Beschäftigten, die im Wettbewerbsmarkt stehen und spezielle Tarifregelungen brauchen. Weselsky: „Uns geht es nicht um die Verwaltung von Tausenden Unorganisierten oder Mitgliedern anderer Gewerkschaften. Wir wollen nur für unsere eigenen Mitglieder die Tarife abschließen. Dieses Grundrecht dürfen uns weder Arbeitgeber noch andere Gewerkschaften absprechen. Zumindest die Gewerkschaften würden sich damit selbst in Frage stellen.“
Mehr Lohn und bessere Arbeitszeitbedingungen
Und beim Zugpersonal liegt noch Vieles im Argen. Die Ruhetagsregelungen müssen verbessert, die Überstunden unbedingt begrenzt werden. Weselsky: „Es muss Schluss sein damit, dass die Kollegen wegen maßloser Überstunden schon im September ihre Jahresarbeitszeit erfüllt haben und ihnen zustehende Freizeit dauerhaft entzogen wird.“ Außerdem fordert die GDL fünf Prozent mehr Entgelt. „Das ist bei den Gewinnen der DB sehr moderat, insbesondere wenn man bedenkt, dass ein Lokführer nach 20 Berufsjahren 1.750 Euro und ein Zugbegleiter 1.300 netto bekommt“, so Weselsky.
Die DB erklärt, dass zwei Tarifverträge für die gleiche Berufsgruppe nicht funktionieren würden. Dabei praktiziert sie das selbst seit Jahren mit Vollzeitangestellten, Teilzeitmitarbeitern, Mitarbeitern mit und ohne Besitzstandswahrung, Beamten und Leiharbeitern. GDL-Bundesvorsitzender: „Dass die DB lieber nur mit ihrer angepassten Hausgewerkschaft Tarifverträge abschließt, kann ich gut verstehen, aber die Mitglieder haben sich nun einmal für uns entschieden. Diese Entscheidung beruht auch auf der klaren Erkenntnis, dass nur die GDL mit ihrem Flächentarif bei der DB und den einheitlichen Rahmenregelungen im gesamten Eisenbahnverkehrsmarkt das Lohndumping und die Arbeitsplatzangst beendet hat.“
So lange die DB die Grundrechte der GDL-Mitglieder nicht anerkennt, so lange kann der Tarifkonflikt nicht beendet werden. Erst mit den inhaltlichen Verhandlungen über Arbeitszeit und Entgeltfragen sind Kompromisse möglich. Grundrechte sind unteilbar und unterliegen keinesfalls der Verfügungsgewalt der DB.