U.N.O.-Resolution gegen Nazi-Ideologie und Gewaltverherrlichung ohne Deutschland verabschiedet

Deutschland wird von schleimenden Duckmäusern regiert. Eine andere Interpretation lässt sich schwerlich finden in Anbetracht des Abstimmungsverhaltens am vergangenen Freitag auf der Zusammenkunft des Dritten Komitee der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Ein von der russischen Regierung eingereichter Resolutionsentwurf gegen die Glorifizierung des Nationalsozialismus und die Leugnung der deutschen Nazi-Verbrechen wurde von einhundertundfünfzehn Ländern angenommen, fünfundfünfzig Staaten enthielten sich – darunter Deutschland obwohl per Gesetz dieses Verbot festgeschrieben ist.

Im Dokument wird die Besorgnis über die Zunahme rassistisch motivierter Verbrechen auf der ganzen Welt geäussert und dem Einfluss, den Parteien mit extremistischen Programmen gewinnen. Die Resolution prangert auch Versuche an, Nazi-Kollaborateure als Kämpfer der nationalen Widerstandsbewegungen zu bezeichnen und als solche zu ehren (siehe 20. Waffen-Grenadier-Division der SS (estnische Nr. 1): Estland denkt über Ehrung der Waffen-SS nach).

Drei Länder stimmten gegen den Entwurf – die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und die Ukraine.

Wie ist die Reaktion der jüdischen Gemeinden in den Ländern, die eine Annahme verweigerten, was meint der Deutsche Zentralrat der Juden dazu. Eine Stimmenthaltung ist hier wie „Nein“ zu werten und eine Ermunterung der neuen Szene des Nationalsozialismus und Rassismus. Israel stimmte der Annahme der Resolution zu.

Die U.S.A. und Kanada, die in den beiden Weltkriegen und besonders im Zweiten Weltkrieg ihre Soldaten nach Europa schickten um das Hitler-Regime zu bekämpfen haben Feier- und Erinnerungstage um dem Ende der Kriege und der Erinnerung an die Toten zu gedenken.

Knapp sechzig Jahre später hat Washington mit Hilfe der faschistischen Strömungen eine demokratisch gewählte Regierung in Europa weggeputscht, feige versteckt hinter einer angeblichen „Maidan-Revolution“.

Im März 2014 verglich der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble in den Räumen seines Ministeriums vor Schülern die Entscheidung der Krim, sich Russland anzuschliessen – die so nie ohne den Umsturz in Kiew erfolgt wäre mit „mit solchen Methoden hat schon der Hitler das Sudetenland übernommen…“ Im Jahr 1995 sah Schäuble das noch ganz anders:Rede vor Schlesiern im Juli 1995.“

Ein Blick auf die Abstimmungsliste zeigt, dass auch Länder, in denen die Menschenrechte brutal ausgehebelt werden, mit „Ja“ stimmten. Dazu gehören Saudi-Arabien, Äthiopien, Uganda, Kasachstan, Ägypten und afrikanische sowie arabische Monarchien, Kongo, Kolumbien…

Diese Staaten Europas stimmten mit „Ja“: Österreich, Belgien, Serbien –
oder drückten sich vor einer eindeutigen Positionierung, so Deutschland, Niederlande, Albanien, Griechenland, Liechtenstein, Kroatien, Tschechische Republik, Polen, Portugal, Schweiz, Ungarn, Finnland, Frankreich, Estland, Schweden, Norwegen, Island, Italien, Dänemark, Grossbritannien, Rumänien, Spanien, Irland, Moldawien, Malta, Zypern, Lettland… (s. für die weiteren Staaten die Liste).

Das Abstimmungsverhalten spiegelt die aktuelle globale politische Situation wider. Vor allem in Europa werden rassistische und faschistische Tendenzen stärker, was sich auch in der Flüchtlingspolitik und der Verstärkung der „E.U.-Aussengrenze“ zeigt.

Menschenrechtsaktivisten, Nichtregierungsorganistionen und Antifa-Gruppen erledigen mit einer „Korrektur“ die Aufgaben, die für staatliche Behörden gerade auch hier in Europa selbstverständlich sein müssten und werden stattdessen von den Strafverfolgungsbehörden observiert, unterwandert und vor Gericht gestellt. In den meisten Fällen werden diese Verfahren unter Auflage von Geldzahlungen ohne Schuldspruch eingestellt.

Am 18. November 2014 erschien im Neuen Deutschland der Artikel „Pädagoge soll für Übersprühen von Neonazi-Schmierereien zahlen“. Am 9. Dezember 2014 wird das Amtsgericht Limburg ein Urteil im Fall „Ordnungsamt Limburg/Entfernung von Nazi-Symbolen“ treffen.

In diesem Zivilprozess gehört die Leitung des Ordnungsamts auf die Anklagebank wegen Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 3278,17 Euro gegen diesen Mann. Die oben genannte Stimmenthaltung Deutschlands fördert ein Klima zur Stärkung faschistischer Tendenzen.