Eine kleine Beratung für den #NSAUA.
Nach einem Jahr hat der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss, der sich erst ein Dreivierteljahr nach Veröffentlichungen der „Snowden-Enthüllungen“ in der Republik außer Funktion überhaupt gründete, kein Ergebnis vorzuweisen. Zeugen kann der Untersuchungsausschuss nicht vor Ort verhören. Kontrollen in den parlamentarisch „kontrollierten“ Bundesbehörden, die zudem einer Untersuchung unterliegen, kann er nicht durchführen. Er bekommt noch nicht einmal Zugang. Akten bekommt er von denen, die er „kontrollieren“ soll. Sind diese Akten – nach eigenem Bekunden – offensichtlich manipuliert, unternimmt er effektiv nichts dagegen.
Darin wenigstens haben die Abgeordneten des Bundestages, gerade die aus der „Opposition“, einige Erfahrung. „Die Schonfrist für den B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist endgültig abgelaufen“ weiterlesen