DER TERRORKRIEG: Seine Logik

DER TERRORKRIEG

Am 14. September 2001 stellte der Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika dem Präsidenten eine bis heute in Kraft befindliche zeitlich unbegrenzte Kriegsvollmacht („Authorization For Use of Military Force“) aus. In einer Artikelserie beleuchtet Radio Utopie nun Logik, Lehre, Dynamik, Dialektik, Taktiken, Strategie, Paradoxon, Mythen und Dogma des seit bald vierzehn Jahren andauernden weltweiten Terrorkrieges.

Im zweiten Teil unserer Artikelserie beleuchten wir die Kriegslogik des „war on terror“. Diese ist im Kontext der Militärbewegungen, Interventionen, Spannungsfälle und Attentate im weltweiten Krieg seit 2001 insgesamt zu sehen, ist also als Blaupause einer Analyse der „Kriege im Krieg“ in diversen Staaten und Regionen vielfältig anwendbar. Verweise auf Quellen dienen lediglich als exemplarische Beispiele eines weltweit registrierbaren Musters.

Die Logik des Terrorkrieges

Subversive klandestine Gruppen verüben Attentate in einem Land bzw drohen damit. Ihre Handlungen sind – laut über praktisch alle im Land etabliert-populären Informationssysteme (durch Staat oder Konsortien kontrollierte Medien und Presse) transportierte Aussagen dieser Gruppen – Reaktionen auf Kriegshandlungen, Kolonialismus und Ausbeutung des herrschenden Systems und dazu ausgerichtet dieses System und die Lebensweise („way of life“) der Bevölkerung zu beseitigen.

Nun beseitigen genau die staatlichen Organe und „Sicherheits“-Apparate, die von der Gesellschaft finanziert und durch den Staat geschaffen wurden solche Attentate zu verhindern und Kriegshandlungen zu exekutieren, sukzessive oder blitzartig das eigene System (z.B. die parlamentarisch-demokratische Ordnung, ggf. die Verfassung) im eigenen Hinterland, unterwerfen die dortige Bevölkerung einer nach Möglichkeit totalen Beobachtung und Informationskontrolle („strategische Überwachung der Telekommunikation„, „Total Information Awareness“), schränken deren Lebensweise ein (z.B. durch Veränderung von Streikrecht, Versammlungsrecht, Zugang zu Informationen bzw Internet und / oder sozialer Versorgung und kulturellen Einrichtungen, ect, pp) setzen ihre ggf. noch vorhandene Teilung der Gewalten außer Funktion, erlassen im Geheimen eine parallele Gesetzgebung bzw Kriegsrecht und eskalieren exponentiell im Inneren wie Äußeren Kriegführung, Ausbeutung und Kolonialismus im eigenen Einflussbereich, in Kooperation mit (internationalen) Bünden, Organisationen, Pakten und / oder entsprechenden kommerziellen Kräften. Als Rechtfertigung dienen die subversiven klandestinen Gruppen.

Über deren Existenz, Infrastruktur, Propaganda, Ideologie, Aufbau, Entstehung, (interne und äußere) Motivation, Struktur, Finanzierung und Geschichte haben nur staatlich-kommerziellen „Sicherheits“-Apparate und Organe Kompetenz und Beweiskraft, die geschaffen wurden sie zu verhindern. Deren Version wird nicht in Frage gestellt. Wird sie dennoch in Frage gestellt, und damit (auch) Existenz, Infrastruktur, Propaganda, Ideologie, Aufbau, Entstehung, (interne und äußere) Motivation, Struktur, Finanzierung und Geschichte der staatlich-kommerziellen Organe und „Sicherheits“-Apparate, hat dies bestraft zu werden. Die Strafe richtet sich nach den jeweiligen Möglichen der Apparate im betreffenden Land, z.B.

– gesellschaftliche Stigmatisierung und Isolation, etwa durch den Vorwurf Kriegshandlungen, Kolonialismus und Ausbeutung des herrschenden Systems beenden zu wollen und damit mit den suversiven klandestinen Gruppen zu kollaborieren und / oder den Vorwurf vom jeweils herrschenden Glauben abgefallen zu sein („Verschwörungstheorie“),
– Armut bzw Arbeitslosigkeit,
– „Erniedrigung und Zerstörung“ der Dissidenten (bei faktischer Immunität der Attentats-Gruppen / Todesschwadronen und ihrer Propaganda gegen die allgegenwärtige Überwachung u.a. der Telekommunikation) durch Weitergabe aller geraubten persönlichen Unterlagen, Daten und Informationen des Betroffenen, bei deren gleichzeitiger geheimer, interner Interpretation, Auslegung und Umdeutung zu Ungunsten des Betroffenen
– Geheimprozesse vor Geheimgerichten mit geheimen Urteilen

bis hin zu Folter, Lager, Ermordung bzw vorgetäuschter Selbstmord, „Unfall“, oder Tod auf der Flucht bzw durch „natürliche“ Ursachen.

Letztere Strafen werden ebenso in der inneren wie äußeren Kriegführung gegen Angehörige der subversiven klandestinen Gruppen angewandt, bzw alle diejenigen die der Angehörigkeit dieser Gruppen verdächtigt werden, die sich im Einzugsbereich entsprechender Kriegshandlungen befinden („Kollateralschaden“) oder gegen Abtrünnige / Geführte aus den eigenen Reihen.

Im Äußeren ist nun für die jeweiligen (Staats)Apparate bzw dessen assoziierten Kräfte logisch, in alle Staaten bzw Gebiete einzumarschieren wo sie selbst Angehörige der entsprechenden subversiven klandestinen Gruppen verorten.

Dieser Kriegslogik folgen (auch) alle Parteien und Organisationen im Hinterland der kriegführenden Staatsapparate die sich selbst links, sozial, sozialistisch, progressiv, demokratisch, etc, nennen. Wird ein Krieg abgelehnt, wird dennoch nie der „Krieg der Kriege“, der Terrorkrieg, abgelehnt. Im Gegenteil wird dieser noch gestärkt, indem man seiner Kriegslogik folgt und einen Krieg im Terrorkriege deswegen ablehnt, damit man sich nicht durch subversive klandestine Gruppen „den Terror ins Land“ holt.

Oder gar ins Parlament.

Teil III – DER TERRORKRIEG: Lehre vom “Totalen Krieg”