Hermann Stöhr: Vor 75 Jahren wegen Kriegsdienstverweigerung hingerichtet

Evangelische Friedensarbeit erinnert an Hermann Stöhr

Der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) erinnern an Hermann Stöhr, der vor 75 Jahren am 21. Juni 1940 hingerichtet wurde, weil er aus Gewissensgründen den Wehrdienst abgelehnt hatte. Er ist der einzige bekannte evangelische Christ, der als Kriegsdienstverweigerer vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt wurde.

„Hermann Stöhr ist als Christ nur seinem Gewissen gefolgt. Er hat sein Nein zum Dienst in Hitlers Wehrmacht mutig und konsequent zum Ausdruck gebracht und dafür mit dem Leben bezahlt“,

unterstreicht der EKD-Friedensbeauftragte. „Mit seinem christlichen Glaubenszeugnis und seinem unerschütterlichen Eintreten für Frieden und Verständigung zwischen den Völkern gehört Hermann Stöhr zu den Menschen, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen“, betonte Renke Brahms.

„Heute ist in der deutschen Verfassung das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verankert. Dies geschah nicht zuletzt, weil im Dritten Reich Menschen, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnten, unerbittlich verfolgt und hingerichtet wurden. Zu diesen Menschen gehört Hermann Stöhr“,

macht auch Dr. Christoph Münchow, der EAK-Bundesvorsitzende, deutlich. Und darum sei es wichtig, sich an ihn zu erinnern und sein mutiges Handeln zu würdigen.

„Den Dienst mit der Waffe muss ich aus Gewissensgründen ablehnen. Mir wie meinem Volk sagt Christus: Wer das Schwert nimmt, soll durchs Schwert umkommen. So halte ich die Waffen-Rüstungen meines Volkes nicht für einen Schutz, sondern für eine Gefahr. Was meinem Volk gefährlich und verderblich ist, daran vermag ich mich nicht zu beteiligen.“

Dies schrieb Hermann Stöhr im März 1939, als er zur Kriegsmarine einberufen wurde und den Kriegsdienst ablehnte. Weiteren Einberufungsbefehlen kam er nicht nach, er wurde verhaftet, wegen Fahnenflucht zu Gefängnis verurteilt und, obwohl er sich zu einer Ableistung eines Arbeitsdienstes statt militärischer Übungen bereit erklärt hatte, wegen der Eidesverweigerung schließlich am 16. März 1939 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt.

Der 1898 geborene Hermann Stöhr hatte sich nach seiner Teilnahme am Ersten Weltkrieg in der ökumenischen Bewegung und im Versöhnungsbund engagiert. Bereits früh nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten klagte er die Verfolgung von Juden an und forderte seine Kirche auf, sich für die Menschen in den Konzentrationslagern einzusetzen.

„Hermann Stöhr hat schon früh den Irrweg der Nationalsozialisten erkannt und Widerstand geleistet. Umso beschämender ist es, dass er hier auch von seiner evangelischen Kirche im Stich gelassen wurde“,

so der EKD-Friedensbeauftragte Renke Brahms. Und Christoph Münchow betont:

„Statt Hermann Stöhr nach dem Zweiten Weltkrieg für sein mutiges Bekenntnis zu würdigen, ist er in Vergessenheit geraten.“

Erst 1997 sei durch das Landgericht Berlin das Urteil des Reichskriegsgerichtes wieder aufgehoben und in Berlin ein Platz nach ihm benannt worden.

Quelle: Friedensarbeit im Raum der EKD – Pressemitteilung vom 19.06.2015.