So lehnen Sie Smart Meter ab – Privatsphäre in Gefahr
Musterbrief zur Ablehnung des Einbaus eines Smart-Meters
Die neuen Technologien eröffnen ein El Dorado zum Erfassen der persönlichen Daten und dem Anlegen von Profilen der Bürger für Wirtschaft und staatliche Behörden. Diverse „Hacker-Skandale“ mit der Veröffentlichung von „geknackten“, angeblich sicheren Datenbänken sprechen Bände über die Verletzbarkeit persönlicher Angelegenheiten.
Gefährlich wird es zusätzlich für jeden Einzelnen, wenn Wirtschaftsunternehmen die erhobenen Daten mit staatlichen Kontrollbehörden austauschen. Elektronische Krankenkarte, Zahlungen mit Bankkarten, mobile Kommunikation und Standortbestimmung, E-Mail-Inhalte, GPS-Geräte im Auto, Maut-Gebühren, Radar-Geräte an den Strassen – und die elektronischen Energiezähler in privaten Haushalten – sorgen für lückenlose Überwachung des Verhaltens und Lebenstils. Die unkontrollierten Geheimdienste reiben sich die Hände über dieses neue Werkzeug für ihr Ausspionieren der Privatsphäre.
Unsere Leserinnen und Leser aus Österreich weisen wir deshalb auf den angebotenen Musterbrief der Arbeiterkammer Wien hin, der kurz und bündig den Verbrauchern ermöglicht, (vorerst) das Auswechseln ihrer Stromzähler und den Einbau eines Smart Meters (Intelligenter Zähler) zu verhindern.
Nutzen Sie die Vorlage und schicken Sie diese an Ihren Energieversorger.
Betrifft: Ablehnung eines Smart Meters nach § 83 Abs. 1 ElWOG
Hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, nach Maßgabe von § 83 Abs. 1 ElWOG einen intelligenten Zähler (Smart Meter) abzulehnen.
Ich ersuche um schriftliche Bestätigung, dass Sie meine Ablehnung berücksichtigen.
Vollständiger Musterbrief als PDF-Datei
Auszug aus dem Artikel der Arbeiterkammer vom 11. Juni 2015:
„Viele Funktionen von Smart Meter sind für einige KonsumentInnen bedenklich: etwa die Speicherung des Stromverbrauchs alle 15 Minuten oder die tagesaktuelle Übermittlung der Daten. Der Wunsch vieler Strom-KundInnen, kein Smart Meter eingebaut zu bekommen, wird aber derzeit von vielen Netzbetreibern mit Verweis auf Rechtsunsicherheit auf die lange Bank geschoben. Nach Meinung von AK, Netzbetreibern und der Regulierungsbehörde E-Control bestünde die Möglichkeit, die Smart Meter zwar einzubauen, aber die von den KundInnen unerwünschten Funktionen abzuschalten. Damit könnte das Messgerät aus AK Sicht auch für die geforderte 95-Prozent-Quote angerechnet werden. Allein: das Wirtschaftsministerium sieht das anders.“
Lassen Sie sich nicht alles gefallen, was die Europäische Union in ihrem Regulierungswahn zugunsten der Grosskonzerne verordnet, denn für diese ist ausser dem Aspekt der Möglichkeit der Fernabschaltung der Energieversorgung ihrer in Verzug der Zahlung gekommenen Kunden ohne gerichtlichen Mahnbescheid die flächendeckende Einführung der Smart Meter ein Milliarden-Geschäft ohne Nutzen für den Endverbraucher, der auch noch diesen Wechsel mitfinanzieren soll.