Parlament hat die königlichen Streitkräfte nie bevollmächtigt, Syrien anzugreifen
2013 stimmte das britische Unterhaus gegen militärische Aktionen in Syrien. Im September stimmte es für Luftangriffe gegen ISIS im Irak, wies aber ausdrücklich darauf hin, dass Syrien nicht angegriffen werden darf. Cameron bestätigte das damals und sagte, dass Luftangriffe in Syrien eine eigene parlamentarische Vollmacht erfordern würden, welche niemals erteilt wurde.
Dessen ungeachtet bestätigten heute britische Regierungsvertreter, dass britische Piloten Luftangriffe gegen Syrien unternommen haben, und Verteidigungsminister Michael Fallon erklärte dem Parlament trotzig, dass die Luftangriffe weiterhin durchgeführt würden, egal ob es dem Parlament passt oder nicht.
Die Ausrede, die die britischen Regierungsvertreter benutzen, um das zu rechtfertigen, ist dass die Piloten „eingebettet“ waren unter dem Kommando von Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas, und dass es diese Länder gewesen seien, die tatsächlich die Angriffe befohlen haben, die die Streitkräfte ihrer Majestät durchführten. Fallon betonte, dass er sich noch immer verpflichtet fühlt, die Genehmigung durch das Parlament einholen zu müssen, ehe er Angriffe ohne diese Ausrede durchführt.
Mit diesem Argument haben die Parlamentsabgeordneten keine Freude, da es so aussieht, als würde ein Präzedenzfall geschaffen, dass britische Militärkräfte ungeachtet der Zustimmung des Parlaments alles angreifen können, was die Regierung will, und zwar einfach unter dem Mäntelchen von ausländischen Befehlshabern.
Es ist nicht so, dass Britannien nicht wusste, dass die Angriffe stattfanden, denn es wurde bestätigt, dass Premierminister David Cameron sich voll darüber im Klaren war, dass die Angriffe, von denen er selbst gesagt hatte, dass sie die Zustimmung des Parlaments brauchten, ohne diese Zustimmung durchgeführt wurden.
Orginalartikel Officials: Britain to Continue Syria Airstrikes Despite Parliamentary Opposition vom 17.Juli 2015
Quelle: http://antikrieg.com/aktuell/2015_07_18_regierungsvertreter.htm