Einführung in das Grundgesetz: Wie bekomme ich einen S.P.D.-Kanzler?
Antwort: Der Bundestag wählt einen. Das könnte schon morgen passieren. Und zu einer stabilen Regierung, wenn auch mit Risiko einer Flüchtlingskrise nun arbeitsloser Lobbyisten die in Lichtenstein und Luxemburg einmarschieren, braucht es keineswegs eine ständige absolute Mehrheit in Form einer Regierungskoalition. Die bräuchte man nur für neue Gesetze, keineswegs zur exekutiven Anwendung der bestehenden.
Im Detail.
Kanzler bzw Kanzlerinnen der Republik werden nicht vom Volk gewählt. Sie werden vom Parlament gewählt (Artikel 63). Für diese Wahl braucht es genau einmal eine absolute Mehrheit, auch im Falle der Abwahl (konstruktives Misstrauensvotum, Artikel 67). Das war´s.
Minister und Ministerinnen der Republik werden zwar automatisch in Brüssel Gesetzgeber über 29 Staaten, weil sie nun in den zehn verschiedenen Räten der Minister sitzen die Direktiven alias „Richtlinien“ und Verordnungen erlassen können. Diese zehn verschiedenen Räte werden übrigens vernebelnd jeweils zumeist „der E.U.-Rat“ genannt.
Aber gewählt werden sie nicht. Minister/innen in Deutschland werden ernannt. Und zwar durch den Kanzler / die Kanzlerin. Sie müssen nicht einmal vom Parlament gewählt oder bestätigt werden. Sie können nicht einmal abgewählt werden.
In diesem Zusammenhang also von einer „instabilen Regierung“, „Minderheitsregierung“ oder „instabilen Verhältnissen“ zu reden zeugt entweder von Unwissen, Politikunfähigkeit oder Heuchelei. Denn sitzt eine Regierung in Deutschland erstmal im Sattel, ist sie sehr, sehr stabil. Alle Ministerien und ihre gewaltig aufgeblasenen Apparate und Bürokratien – man denke mal eine Sekunde an die ganzen Vögelchen und Myraden von Kuckucksei-Kindern nicht nur in Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Verfassungschutz, Militär, undundund, sondern auch in dem bereits über den halben Kontinent regierenden Finanzministerium – würden völlig reibungslos weiterlaufen. Man sagen sogar, auch wenn es überhaupt keine Regierung gäbe.
Also, keine Sorge deswegen. Ist da ein Minister, ist da mutmaßlich auch Kontrolle von oben.
Es geht also schlicht um die Macht. Die hat der Kanzler / die Kanzlerin. Sitzt Er-Sie-Es da einmal auf dem Thron, kann Er-Sie-Es faktisch machen was es will. Das Parlament ist sowieso nie da, bei Anreise Montags und Abreise Freitags in den 22 von 52 Wochen im Jahr die es überhaupt noch tagt, versagt selbst auf den ganzen Linien die es verlassen hat und hält das Grundgesetz regelmäßig unter die Latte der Straßenverkehrsordnung, bei deren Bruch es ja wenigstens ein Bußgeld gibt.
Konkret sehe also wie folgt aus: Ein von der S.P.D. aufgestellter Kandidat, der nicht zwingend Mitglied des Bundestages sein muss (vielleicht irgendjemand aus dem Norden oder so), wird durch ein konstruktives Misstrauensvotum Kanzler. Das könnte bereits morgen der Fall sein. S.P.D., Bündnis 90/Die Grünen und die Gysi GmbH haben die dazu notwendige Mehrheit.
Was dann?
Nun, stellen wir uns das mal praktisch vor: Merkel raus, Schäuble raus, de Maiziere raus, Dobrindt raus „Verkehr und digitale Infrastruktur“), hallo Stuttgart, von der Leyen raus, Bundeswehr raus aus, haaaalt, wollen wir mal nicht übertreiben.
Aber wäre das nicht ein Unterschied?
Und jetzt die Frage der Frage: Wer will den machen?