Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag
Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.
Für die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will.
Die Bundesregierung und ihre Presse hat, nach traditioneller Manier, bereits so getan als habe die Regierung höchstselbst die Terrorgesetze verlängert. Am 12. August 2015, bezeichnenderweise mitten in der üppigen Sommerpause der parlamentarischen Demokratie (der Bundestag tagt weniger als die Hälfte eines Jahres), verkündete sie stolz:
„Sicherheitsgesetze gelten weitere fünf Jahre“
Wie wir bereits erläuterten, tun sie dies natürlich nicht. Glaubt zwar die Mehrheit der Deutschen laut neuesten Umfragen mit innerer Sicherheit auch an die Regierung, so existiert das Grundgesetz entgegen anderslautendem Geschwätz immer noch und macht selbst den Unter/Anti-Irdischen im Apparat weiterhin Vorschriften.
Am Donnerstag (24.) liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“ nun zur ersten Lesung im Bundestag. Im Gesetzentwurf heißt es:
Artikel 1
Änderung des TerrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzesIn Artikel 13 Absatz 2 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist, wird die Angabe „10. Januar 2016“ durch die Angabe „10. Januar 2021“ ersetzt.
Wie die Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 12. August verlautbarte, hätten „unabhängige Wissenschaftler“ die „Anwendung der Gesetze durch die Behörden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vor Fristablauf evaluiert“.
Über diese „unabhängigen Wissenschaftler“ wird, ausdrücklich auch zum Leidwesen dieser „Opposition“ im Bundestag, noch zu berichten sein.
(…)
Artikel zum Thema:
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