Die Allgemeine Versammlung (Vollversammlung) der Vereinten Nationen beschließt einen von der „Kommission für Nachhaltige Entwicklung“ vorgelegten weltweiten 15-Jahres-Plan. Dieser ermächtigt u.a. ein ebenfalls weithin unbekanntes Gremium zu „Überprüfungen“ in „Zivilgesellschaft und privaten Sektor“; was sich wiederum nahtlos einfügt in den so plötzlich-passend ausgebrochenen globalen Abgaswandel um die Volkswagen AG.
Gestern, am 25. September 2015, beschlossen die Regierungen bzw Machthaber über 193 Staaten als Allgemeine Versammlung der Vereinten Nationen einstimmig einen von der „Kommission für Nachhaltige Entwicklung“ vorgelegten 15-Jahres-Plan. Titel vom „großen Weltenplan“, ja „Weltrettungsplan“: „Unsere Welt transformierend: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ („Transforming our World: The 2030 Agenda for sustainable Development“).
In dessen Einleitungstext heisst es:
„Alle Länder und alle Interessengruppen, handelnd in gemeinschaftlicher Partnerschaft, werden diesen Plan umsetzen. Wir sind entschlossen die menschliche Rasse von der Tyrannei der Armut zu befreien und den Planeten zu heilen und zu sichern. Wir sind entschlossen / haben uns darauf festgelegt die kühnen und transformativen Schritte zu unternehmen, die dringend notwendig sind um die Welt auf einen nachhaltigen und belastbaren Pfad zu verschieben. Während wir uns auf diese kollektive Reise begeben, versichern wir, das keiner zurückgelassen wird („left behind“)“.
Soso.
Unter Agenda-Punkt 18 von 91 heisst es:
„Wir bestätigen (erneut), dass jeder Staat volle permanente Souveränität über all seinen Reichtum, natürlichen Ressourcen und ökonomische Aktivität hat und diese frei ausübt / ausüben soll. Wir werden die Agenda zum gesamten Wohle aller, für die heutige Generation und für zukünftige Generationen umsetzen. Indem wir das tun, bestätigen wir (erneut), unsere Festlegung auf internationales Recht (Völkerrecht) und betonen, dass die Agenda implementiert werden soll in einer Weise, welche übereinstimmend ist mit den Rechten und Verpflichtungen von Staaten unter internationalem Recht (Völkerrecht).“
Analyse:
„Souveränität über all seinen Reichtum, natürlichen Ressourcen und ökonomische Aktivität“ heisst strenggenommen eben nur das und nicht etwa Souveränität der Mitgliedsstaaten generell, also bezüglich des eigenen innerstaatlichem (Verfassungs)Rechts. Auch die Festlegung, bei den weltweit in den nächsten 15 Jahren eingeleiteten Maßnahmen das Völkerrecht einzuhalten, lässt die Frage der staatlichen Souveränität mindestens offen und ist zudem interpretierbar. Mit Ausnahme der 2011 begonnenen Syrien-Invasion wurde jede einzelne Invasion bzw Intervention seit Ausbruch des weltweiten Terrorkrieges vor vierzehn Jahren – Afghanistan, Irak, Somalia, Libyen, etc – mit dem Völkerrecht begründet bzw durch die Organisation der Vereinten Nationen abgesegnet, unter aktiver oder passiver Kollaboration aller veto-mandatierten Atommächte: den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, China und der Russischen Föderation. Zudem hat der Sicherheitsrat mit der ebenfalls durch alle Veto- bzw offiziellen Atommächte beschlossenen Resolution 2178 am 24. September 2014 versucht, sich die Macht einer „Weltpolizei und Weltregierung“ zu attestieren und obendrein unter Bruch des Völkerrechts als faktisches Weltpolitbüro den Anspruch auf Eingriff in die Gesetzgebung souveräner Staaten zu erheben (4.Oktober 2014, Wollt Ihr die Totale Weltordnung?)
Die Regierung von Deutschland hat Sicherheitsrats-Resolution 2178 bereits umgesetzt, im „Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz). Es ging im Februar 2015 in Bundestag und Bundesrat trat im Juni 2015 in Kraft. Dass Sie davon mit innerer Sicherheit zum ersten Mal hören, ist ein weiterer Beleg dafür, dass unsere Republik außer Funktion ist, unter passiver Kollaboration bzw Zuarbeit durch Nichtstun der sogenannten „Opposition“ im (Bundes)Parlament.
Wenn dies auch nicht für alle Landesverbände und Zehntausende von Mitglieder/innen der Parteien Bündnis 90/Grüne und Die Linke gelten mag: die durch das Grundgesetz garantierte und vorgeschriebene parlamentarische, auch oppositionelle Macht in einem der (einfluss)reichsten Länder der Welt liegt bei den Bundestagsfraktionen. Und diese versagen regelmäßig, jedesmal und immer dann wenn es darauf ankommt und das seit Jahrzehnten.
Das ist kein Zufall.
Zitat aus der gestrigen Rede der Kanzlerin und fünfmal hintereinander zur „mächtigsten Frau der Welt“ gekürten Angela Merkel vor der Allgemeinen Versammlung der Vereinten Nationen:
„Sehr geehrter Präsident, sehr Damen und Herren, in wenigen Tagen feiern wir in Deutschland 25 Jahre deutsche Einheit. Wir feiern in Europa das Ende des Kalten Krieges. Das einst geteilte Europa wuchs in Frieden und Freiheit zusammen. Viele haben davon jahrzehntelang geträumt. Doch kaum jemand hatte es für möglich gehalten, dass es passiert. Heute aber wissen wir – nichts muss so bleiben wie es ist, Veränderung zum Guten ist möglich. Und wir wissen – jedes große Vorhaben fängt im Kopf an.“
Den letzten zwei Sätzen stimme ich zu. Dazu steht keinesfalls im Widerspruch, dass ich dringend dazu rate nicht ein einziges Wort einer einzigen Regierung oder eines einzigen Funktionärs ein einziges Mal zu glauben oder darauf zu vertrauen.
Die „Kommission für nachhaltige Entwicklung“ („Commission on Sustainable Development“, CSD) deren 15-Jahres-Plan „Agenda 2030“ hundertdreiundneunzig Regime- und Regierungschefs nun gestern einstimmig abnickten, war 1993 per Resolution der Allgemeinen UN-Versammlung installiert worden – im Zuge von „Agenda 21“, beschlossen auf dem ersten „Weltgipfel“ der UN in Rio de Janeiro im Juni 1992, wiederum jahrelang vorbereitet durch ein Sekretariat zu London.
Zwanzig Jahre später formulierte in 2012 die nächste Konferenz der UN-Regierungen „Die Zukunft die wir wollen“. Nachfolgend wurde in 2013 durch UN-Resolution 67/290 das „Hochrangige politische Forum über nachhaltige Entwicklung“ („High Level Political Forum on sustainable development“, HLPF) installiert.
Nochmal in Kürze:
1992 – „Agenda 21“ und UN-„Weltgipfel“ in Rio
1993 – „Kommission für nachhaltige Entwicklung“ (CSD)
2012 – Zweiter „Weltgipfel“ in Rio, Papier „Die Zukunft die wir wollen“
2013 – „Hochrangiges politische Forum über nachhaltige Entwicklung“ (HLPF)
Der nun gestern, am 25. September 2015 ergangene „Agenda 2030“-Beschluss der UN ermächtigt u.a. in Punkt 84 das HLPF unter der „Schirmherrschaft“ vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) regelmäßige „Überprüfungen“ vorzunehmen,
„eingeschlossen die Zivilgesellschaft und den privaten Sektor“.
Diesbezüglich wird im zufällig entdeckten und ein Jahr später zeitlich passend zum UN-Beschluss der „Agenda 2030“ ausgebrochenen globalen Abgaswandel (Thema Abgaswerte und Manipulation bei der Volkswagen AG) noch zu berichten sein. Der Totalausfall praktisch aller relevanten Bereiche von Demokratie und Verstand, in allen 193 UN-Mitgliedstaaten von 7 Milliarden Menschen, muss und kann dabei (leider) spieltheoretisch einkalkuliert, sowie irgendeine parlamentarische „Opposition“ vernachlässigt werden.
Als Beleg für die Ablehnung jeder von Mächtigen geplanten „Zukunft die wir wollen“ dürften Gegenwart und Vergangenheit, Realität und Geschichte, mehr als ausreichend sein.
(…)
Hinweis: In diesem Artikel wurden Abkürzungen wie HLPF nicht als solche durch Punkte gekennzeichnet.