Direkte Demokratie: Grün-Rot versemmelt demokratischen Aufbruch – Ba-Wü bleibt Mittelmaß
Pressemitteilung vom Landesverband Die Linke in Baden-Württemberg und ihrem Landtagskandidaten Hannes Rockenbauch
Hannes Rockenbauch: Landesregierung verspielt Chancen auf fortschrittliche Gemeindeordnung
Stuttgart, den 1. Oktober 2015: Hannes Rockenbauch, Landtagskandidat für DIE LINKE in Stuttgart-Mitte und langjähriger Stuttgarter Gemeinderat, rügt die Gesetzentwürfe zum Volksbegehren und zur Gemeindeordnung (GemO), die gestern und heute im Landtag diskutiert wurden bzw. werden.
„Von demokratischem Aufbruch kann hier keine Rede sein“, kritisiert Hannes Rockenbauch. „Die Landesregierung hat sich mit den Gesetzen zu Volksbegehren und Gemeindeordnung viel zu lange Zeit gelassen und erreicht am Ende doch nur demokratisches Mittelmaß unter den Bundesländern. Bei Volksbegehren und Volksabstimmung bleiben Grüne und SPD weit hinter ihrem Koalitionsvertrag zurück. Bei der Gemeindeordnung verspielen sie gar jede politische Einflussnahme und ketten sich an die CDU-Opposition. Wenn Ministerpräsident Kretschmann Elemente direkter Demokratie in Baden-Württemberg stärken will, dann muss er sich für diesen schwachen Gesetzentwurf schämen. Es gelingt ihm ja noch nicht einmal, das Zustimmungsquorum abzuschaffen. Andere Länder wie Bayern, Hessen und Sachsen haben bei einfachen Gesetzen gar kein Zustimmungsquorum. Wieso schafft Baden-Württemberg das nicht?“
Zustimmungsquorum:
Nach bisherigem Stand musste in Baden-Württemberg ein Drittel der Wahlberechtigten (also nicht nur der Wählenden) einem Gesetzentwurf zustimmen, um diesen per Volksabstimmung anzunehmen. Nun soll dieses Zustimmungsquorum von 33% der Wahlberechtigten auf 20% der Wahlberechtigten gesenkt werden.
DIE LINKE kritisiert, dass auch das gesenkte Quorum den bürgerschaftlichen Initiativen einen unglaublichen Kraftakt abverlangt, um das direktdemokratische Element des Volksbegehrens und der Volksabstimmung zu nutzen. Das Zustimmungsquorum muss komplett abgeschafft werden.
Gemeindeordnung:
Die Veränderung der Verfassung bezügl. Volksbegehren wurde zwischen Grün-Rot und der CDU-Opposition verhandlungspolitisch an die Änderung der Gemeindeordnung gekoppelt. Doch für direktdemokratische Verbesserungen in der Gemeindeordnung hätte Grün-Rot die eigene Mehrheit genügt, weil dies ein Gesetz und keine Verfassungsänderung ist. Die Gemeindeordnung regelt den Rahmen für die direkte Demokratie in Kommunen.
Hannes Rockenbauch: „Die kommunale Ebene ist näher bei den Menschen, hier gibt es die meisten Bürgerbegehren und -entscheide. Hier ist die Demokratie viel lebendiger als auf Landesebene. Fortschrittlich wäre es, zu ermöglichen, dass Bürgerentscheide auch über Satzungsbeschlüsse von Bebauungsplänen – wie in Bayern – und auch über die Haushaltsatzung möglich wären. Kommunale Haushalte bürgerentscheidsfähig zumachen, wäre bundesweit einmalig und Baden-Württemberg hätte den Titel ‚Musterländle der Demokratie‘ wirklich verdient! So bleibt Baden-Württemberg direktdemokratisches Mittelmaß!“