Vertrag zwischen Uni Köln und BAYER: Kooperation bleibt geheim
Mitteilung vom Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. vom 6. Oktober 2015
Verweigerte Einsichtnahme in Vertrag zwischen Uni Köln und BAYER
Die Rahmenbedingungen der Kooperation zwischen der Kölner Universitätsklinik und dem BAYER-Konzern bleiben im Dunkeln. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster am 18. August eine Einsichtnahme in den Vertrag verweigert hatte, kündigte die Coordination gegen BAYER-Gefahren heute an, wegen der hohen Kosten keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Für die ersten beiden Instanzen waren bereits Ausgaben im fünfstelligen Bereich angefallen. Da das OVG keine Berufung zugelassen hatte, stand lediglich der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen.
Philipp Mimkes, Kläger und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Auch nach einer siebenjährigen Auseinandersetzung bleibt unklar, welche Rechte die Universität Köln an die Firma BAYER abgetreten hat: Haben die Arbeitsgruppen noch freie Hand bei der Auswahl der Forschungsgebiete? Kann die Firma BAYER die Veröffentlichung unliebsamer Ergebnisse verhindern? Wer profitiert von den Patenten? Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung muss die Öffentlichkeit solche Fragen diskutieren können. Privatpersonen und ehrenamtlich arbeitenden Initiativen können den Kampf für mehr Transparenz jedoch nicht alleine führen.“
Um eine Ausrichtung der universitären Forschung nach rein wirtschaftlichen Vorgaben zu verhindern, fordert Mimkes eine Überarbeitung der Informationsfreiheitsgesetze (IFG). So müsse die generelle Ausnahme des Hochschulbereichs im IFG durch eine differenzierte Regelung ersetzt werden. Notwendig sei die Veröffentlichung aller Vertragsinhalte, die keine unmittelbaren Forschungsanliegen tangieren, zum Beispiel Regelungen zu Verwertungsrechten und zur Publikationsfreiheit. Diese Position wird auch vom Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NRW gestützt, der nach Prüfung des Vertrags eine Offenlegung empfohlen hatte.
Der Vertrag zwischen dem Kölner Universitätsklinikum und BAYER war im Frühjahr 2008 geschlossen worden und umfasste eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Der damalige Wissenschaftsministers Andreas Pinkwart bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Kurz darauf wurde der Einfluss des Konzerns durch die Ernennung des langjährigen BAYER-Vorstandsmitglied Richard Pott zum Vorsitzenden des Kölner Hochschulrats weiter vergrößert.
Da sich die Universität und das Unternehmen über die Entscheidung des Landesbeauftragten, wonach der Vertrag dem Informationsfreiheitsgesetz unterliege, hinweggesetzt hatten, reichte die CBG im Jahr 2010 trotz der unwägbaren Kosten Klage ein. Zahlreiche Verbände unterstützten die Forderung nach Offenlegung des Vertrags, darunter Transparency International, der Ärzte-Verband IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln sowie der Deutsche Hochschulverband.
Anfang August gab die Universität überraschend bekannt, dass die Kooperation mit BAYER ausgelaufen sei. Auf der website der Uni heißt es jedoch bis heute, dass „Klinische Studien der Universität zu Köln (…) von der Bayer AG unterstützt“ werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat daher Ende August die folgenden, bislang unbeantworteten Fragen an die Universität gerichtet:
=> Könnten Sie bitte die Hintergründe der Entscheidung erläutern, die Kooperation zu beenden?
=> Nach § 71a des NRW Hochschulgesetzes soll die Öffentlichkeit über abgeschlossene Forschungsvorhaben informiert werden. An welcher Stelle hat die Universität über die Inhalte der Kooperation, deren Ergebnisse und über das Ende der Zusammenarbeit berichtet?
=> Wie viele Präparate wurden untersucht, und in wie vielen Fällen kam es zu Patentierungen?
=> Wie wurden die Rechte an Patenten aufgeteilt? Ist die Universität Miteigentümerin?
=> In welcher Form unterstützt die Bayer AG weitere Klinische Studien?