Ärzte ohne Grenzen veröffentlicht Bericht zu Angriff auf Krankenhaus in Kundus
Mitteilung der Organisation Ärzte ohne Grenzen vom 5. November 2015
Die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen hat heute einen internen Bericht zu den Luftangriffen der US-amerikanischen Streitkräfte auf ihr Krankenhaus in Kundus (Afghanistan) veröffentlicht. Die chronologische Dokumentation der Ereignisse vor, während und kurz nach dem Bombardement am 3. Oktober gibt keine Erklärung dafür, warum das Krankenhaus angegriffen worden sein könnte. Es waren weder bewaffnete Kombattanten auf dem Krankenhausgelände, noch gab es auf dem Gelände oder von diesem aus Kampfhandlungen. Ärzte ohne Grenzen besteht auf einer unabhängigen internationalen Untersuchung der Ereignisse. Die Organisation setzt zudem die eigenen Untersuchungen der Vorfälle fort.
Die im Bericht festgehaltene bisherige interne Untersuchung beschreibt, wie Patienten in ihren Betten verbrannten, medizinische Mitarbeiter enthauptet wurde oder Gliedmaßen verloren und Menschen aus der Luft beschossen wurden, während sie versuchten, aus dem brennenden Gebäude zu fliehen. Mindestens 30 Menschen starben bei dem Angriff, darunter 13 Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen, 10 Patienten und 7 noch nicht identifizierte Personen.
„Vom Inneren des Krankenhauses aus betrachtet, war der Zweck des Angriffes, zu töten und zu zerstören“, sagt Christopher Stokes, Geschäftsführer der für das Krankenhaus in Kundus verantwortlichen belgischen Sektion von Ärzte ohne Grenzen. „Wir wissen jedoch nicht, warum. Wir haben weder die Sicht aus dem Cockpit, noch wissen wir, was in den militärischen Kommandoketten der Afghanen oder US-Amerikaner geschah.”
Der Bericht enthält Details zur Übermittlung der GPS-Koordinaten des Krankenhauses sowie Protokolle der Telefonanrufe bei den Militärbehörden, mit denen Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen versuchten, die Luftangriffe zu stoppen. Ärzte ohne Grenzen hatte mit allen Konfliktparteien vereinbart, dass die Neutralität des Krankenhauses gemäß den Regeln des humanitären Völkerrechts respektiert werden würde.
„Wir haben unseren Teil der Vereinbarung eingehalten. Das Trauma-Zentrum in Kundus war ein voll funktionierendes Krankenhaus, in dem auch zum Zeitpunkt des Angriffes operiert wurde“, sagt Dr. Joanne Liu, internationale Präsidentin von Ärzte ohne Grenzen. „Einrichtungen von Ärzte ohne Grenzen dürfen nie mit Waffen betreten werden, und diese Regel wurde von allen respektiert. Die Mitarbeiter der Klinik hatten vor und während der Luftangriffe die vollständige Kontrolle über die Einrichtung.“ Zum Zeitpunkt des Angriffs wurden in der Klinik 105 Patienten behandelt, unter ihnen waren verwundete Kämpfer von beiden Seiten des Konflikts, sowie Frauen und Kinder.
„Es kursieren einige öffentliche Berichte, dass der Angriff auf unser Krankenhaus gerechtfertigt sein könnte, weil wir Taliban behandelten“, sagt Stokes. „Verwundete Kombattanten sind nach dem Völkerrecht geschützt als Patienten. Sie dürfen nicht angegriffen und müssen ohne Diskriminierung behandelt werden. Medizinisches Personal darf niemals dafür bestraft oder angegriffen werden, dass es verwundete Kombattanten behandelt.“
Der heute veröffentlichte Bericht ist Teil einer andauernden Untersuchung der Vorfälle durch Ärzte ohne Grenzen. Das Dokument basiert auf 60 Gesprächen mit einheimischen und internationalen Mitarbeitern, die in der Klinik in Kundus arbeiteten, sowie auf internen und öffentlichen Informationen, Fotos des Krankenhauses vor und nach dem Angriff, Email-Korrespondenzen sowie aufgezeichneten Telefongesprächen.
„Der Angriff hat unsere Möglichkeiten zerstört, Patienten zu behandeln – und das in einer Zeit, in der besonders dringender Bedarf besteht“, so Liu. „Ein funktionierendes Krankenhaus, das Menschen versorgt, darf nicht einfach seinen Schutz verlieren und angegriffen werden.“
Ärzte ohne Grenzen fordert die unabhängige Untersuchung der Ereignisse in Kundus durch die in den Genfer Konventionen eingeführte „Internationale Humanitäre Ermittlungskommission“. Diese Kommission wurde im Ersten Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen geschaffen (Art. 90) und ist die permanente Instanz speziell zur Untersuchung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts. 76 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, haben eine Erklärung zur Zuständigkeit der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission unterzeichnet.
Link zum Bericht: http://msf.de/eG
Link zu Fotos: https://share.aerzte-ohne-grenzen.de/index.php/s/VLMMmccqROHmnPf
Link zu B-Roll von Anfang Oktober: https://share.aerzte-ohne-grenzen.de/index.php/s/5w8CXf3uYuumB6a