Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, die geplante Rheinunterquerung der Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Leverkusen und Dormagen nicht zu genehmigen.
Der sogenannte Düker ist Teil einer 50 Jahre alten Leitung, die jahrzehntelang für den Transport von ungefährlichen Gasen verwendet wurde. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline für giftiges Kohlenmonoxid umgewidmet – ein einmaliger Fall in Deutschland!
Erst durch eine Akteneinsicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren bei der Bezirksregierung Köln erfuhr die Öffentlichkeit, dass die Leitung unter dem Rhein schwere Schäden aufwies.
Kurz darauf leitete BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr um und kündigte den Neubau des Dükers an.
Eine vor 50 Jahren gebaute Pipeline entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde! Sogar ein Gutachter von BAYER spricht in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse. In diesem Abstand finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen.
BAYER räumt in den Antragsunterlagen ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Aus unserer Sicht ist ein solches Risiko untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in Dormagen und Leverkusen auch nicht notwendig.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der gesamten CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen und hat eine Einwendung gegen das Projekt eingereicht. Die CBG kritisiert, dass für den Düker ein einfaches Plangenehmigungsverfahren gewählt wurde. Ein reguläres Genehmigungsverfahren müsste die gesamte Leitung von Dormagen bis Leverkusen umfassen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten.
Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG:
„Für ergebnisoffene Diskussionen stehen wir gerne zu Verfügung, nicht aber für Alibi-Veranstaltungen zur Akzeptanzförderung. Statt eine PR-Agentur zu engagieren sollte die Bezirksregierung lieber ein reguläres Genehmigungsverfahren durchführen!“.
Dipl.-Ing. Bernhard Wening, Sachverständiger für Gasleitungen und bis 2012 „Leiter Qualität und Regelsetzung“ bei RWE, ergänzt:
„Die damalige Umwidmung der Kohlendioxid-Leitung auf den Transport von Kohlenmonoxid ohne umfangreiche Sicherheitsvorgaben halte ich für äußerst unsachgemäß. Gefahrstoffe wie CO sollten nur im Labormaßstab transportiert und ansonsten am Ort ihres Verbrauchs produziert werden“.
weitere Informationen finden Sie hier