Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert
Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.
Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.
Nötig für diese multiple Regeneration des geheimdienstlichen Komplexes, in seiner ganzen interaktiven Rückwirkung, Interaktion und wechselwirkenden Gesetzgebung, explizit mit der „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV) (wir berichteten), war die Verlängerung eines einzigen Gesetzes: des Ende 2006 beschlossenen „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“, Nachfolger des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“, welches das Parlament als Pendant zum „Patriot Act“ nach den gerichtlich nie untersuchten Attentaten vom 11. September 2001 in New York und Washington auf Vorschlag von S.P.D. und Bündnis 90/Die Grünen durchgewunkenen hatte.
Effektiv war dieser deutsche „Patriot Act“ aus 2001 bereits zweimal verlängert worden: Ende 2006 für fünf Jahre Jahre und Ende 2011 für 4 Jahre. Auch dieses Prinzip von Installation und Verlängerungen über mehrere Jahre folgte systemisch den Vorgaben aus dem geheimdienstlichen Komplex der Vereinigten Staaten von Amerika und seinem „Patriot Act“.
Die Verlängerung des „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“ von Ende 2006, und damit aller oben aufgeführten Gesetze in ihren über die vierzehn Jahre Krieg immer wieder eskalierten „Anti-Terror“-Versionen, erfolgte nun am 5. November 2015 durch das „Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“, dessen Regierungsentwurf der Bundestag praktisch unverändert annahm.
Im Gesetzentwurf (Drucksache 18/5924) heisst es:
„Artikel 1
Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
In Artikel 13 Absatz 2 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes vom 5. Januar 2007 (BGB l. I S. 2), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist, wird die Angabe „10. Januar 2016“ durch die Angabe „10. Januar 2021“ ersetzt.„
Während der gesamten Sitzung ging kein einziger Abgeordneter auf die Verlängerung dieser Vielzahl von Gesetzen ein. Die ganze Sitzung wirkte wie die Übertragung aus einem Raumschiff (hier die Aufzeichung und das Plenarprotokoll).
Clemens Binninger, C.D.U., am 5. November 2015 im Bundestag:
“ Ich erinnere mich an die Debatten, als wir dieses Gesetz beschlossen bzw . seine Geltungsdauer verlängert haben. Einer der Hauptvorwürfe dagegen hieß immer: Jetzt wird massenhaft in Kommunikation eingegriffen. Jetzt wird massenhaft überwacht. Jetzt werden massenhaft Daten gewonnen . – Das waren die Hauptkritikpunkte, mit denen man diese Maßnahmen irgendwie ins Unrecht zu drängen versucht hat.
Schauen wir uns die Zahlen an – ich habe mir noch einmal den Berichtsstand 2013 angesehen –: Von Anfang 2002 bis Ende 2013, also in zwölf Jahren, wurden diese Befugnisse von drei Nachrichtendiensten – MAD, BND und BfV – gerade einmal rund 770-mal angewandt. Ich wiederhole: Sie wurden in zwölf Jahren 770-mal durch drei Nachrichtendienste angewandt. Das ist mehr als maßvoll Von der üblichen Kritik, es werde massenhaft und ziellos überwacht, ist nichts, aber auch gar nichts übrig geblieben. Das ist das heutige Fazit.“
Clemens Binninger ist entweder nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte oder lügt qua Gewohnheitsrecht.
Aus dem Bericht der “Parlamentarischen Kontrollkommission” vom 10. Februar 2012:
„In diesem Berichtszeitraum qualifizierten sich anhand der…Suchbegriffe 27 079 533 Telekommunikationsverkehre„
Insgesamt waren allein im Jahre 2010 durch die staatlichen Organisationen wie Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst „37.292.862 Emails und Datenverbindungen“ der Bevölkerung „überprüft“ worden, was sogar die „Bild“ berichtete.
Wie man etwas „überprüft“, auf das man keinen Zugriff hat, und vor allem mit welchem Recht, das hat bis heute kein Funktionär des Staates öffentlich erklärt. Es hat auch kein einziger Abgeordneter bis heute öffentlich danach gefragt. Im Gegenteil. (Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten)
Auch hatte kein einziger Abgeordneter, geschweige denn eine Parteifraktion, die interaktive Rückwirkung, Interaktion und Wechselwirkung der Verlängerung derart vieler und zentraler „Sicherheitsgesetze“ überprüft. Dabei wirken zum Beispiel das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz und das BKA-Gesetz – dessen Beurteilung auf Verfassungsmäßigkeit seit fast sieben Jahren durch das Bundesverfassungsgericht verschleppt wird – gerade auch hinsichtlich der Bestimmungen vom „Telekommunikationsgesetz“ (TKG), Grundlage der „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV), interaktiv, da das „Telekommunikationsgesetz“ die Behörden jeweils „zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben“ zum Kopieren der Daten von 80 Millionen Menschen und darüber hinaus auf den Datenverkehr über deutsches Territorium ermächtigt.
„Gesetzliche Aufgaben“ ändern sich mit Gesetzen. Also wirkte sich die Verlängerung des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“ erst auf die verlängerten Gesetze, wie das BND-Gesetz, und dann auf deren Anwendung über das „Telekommunikationsgesetz“ aus, um nur ein Beispiel zu nennen. Querweise des BND-Gesetzes zu Artikeln des Bundesverfassungsschutzgesetzes wären ein weiteres.
Kai Biermann am 14.11.2014 in der „Zeit“, im Artikel „Die Anarchos vom BND“:
„Will der BND heimlich Nachrichten beschaffen, gilt für ihn laut BND-Gesetz Paragraf 8 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesverfassungsschutz. Darin steht sinngemäß, dass die beiden Behörden so ziemlich alles dürfen, wenn sie es vorher als Dienstvorschrift aufschreiben, wenn das Kanzleramt zugestimmt hat und wenn das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages darüber unterrichtet wurde.“
Mittlerweile ist öffentlich: das Kontrollgremium hat in den letzten zehn Jahren offenkundig seinen Unterricht versäumt.
Die Volksvertreter aber, sie verließen sich bei ihrer Abstimmung am 5. November auf eine „Evaluierung“ durch das „Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation“ in Speyer.
Und dieses bekam seine Vorgaben auch noch durch das Bundesinnenministerium.
Aus der Rede von Ulla Jelpke, „Die Linke“:
„Wir haben am Montag dieser Woche ein Berichterstattergespräch über zwei Stunden mit den Wissenschaftlern gehabt, die die Evaluation durchgeführt haben, und mit ihnen diskutiert . Sie haben bestätigt, dass die eben angesprochenen Fragen bei einer grundrechtlichen Auswertung eigentlich hätten geprüft werden müssen. Doch dafür hatten sie weder die Zeit noch den Auftrag. Den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen für die Evaluierung hat das Bundesinnenministerium so eng angesetzt, dass eine wirklich sorgfältige Prüfung des Themas verhindert wurde .“
(…)
Artikel zum Thema:
30.10.2015 Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden
28.08.2013 Terror-Kriegs-Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen? “Diesbezüglicher Auftrag der Kommission erledigt”
02.05.2011 Wie der Apparat versucht seinen deutschen Patriot Act zu retten
01.11.2010 Hintergrund: In Deutschland laufen die Terror-Gesetze aus
Hinweis: In diesem Artikel wurden Abkürzungen wie BND oder TKÜV nicht als solche durch Punkte gekennzeichnet.
Rechtschreibung korrigiert am 13.09.2020.