„Schwarzer Donnerstag“: Parkschützer fordern Entschädigung für alle Opfer
Pressemitteilung der Parkschützer aus der Demokratiebewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21).
Unrecht anerkennen statt S21-Gegner gerichtlich drangsalieren!
Stuttgart, 17. Dezember 2015: Die Parkschützer begrüßen es, dass wenigstens ein paar der Verletzten des brutalen Polizeieinsatzes am ‚Schwarzen Donnerstag‘ endlich Anerkennung finden. Die heutige Einladung der Landesregierung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eben diese Regierung noch vor wenigen Wochen das geschehene Unrecht vor Gericht abgestritten hat. Erst nach dem deutlichen und unmissverständlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11.11.2015 lenkte Ministerpräsident Winfried Kretschmann ein.
„Es freut mich, dass einige der schwer Verletzten vom Schwarzen Donnerstag nun endlich die Anerkennung finden, für die sie fünf Jahre lang kämpfen mussten“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Aber leider bleibt die Geste kleingeistig: Anerkennung finden nur diejenigen, die dies in mühsamen Verhandlungen gerichtlich erstritten haben. Was ist mit den weit über 400 Verletzen, die nicht die Kraft oder den Mut hatten, gegen das Land vor Gericht zu ziehen? Die Landesregierung muss endlich alle Opfer anerkennen und angemessen entschädigen!“
Vor der letzten Landtagswahl verfassten Grüne und SPD noch ein Sondervotum zum 30.9.-Untersuchungsausschuss, in dem sie den brutalen Polizeieinsatz für rechtswidrig erklärten – doch seit Grüne und SPD an der Regierung sind, hat sich ihre Position um 180 Grad gedreht. Bis zuletzt verfochten Ministerpräsiden Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes. Sie widersetzten sich selbst der vom Gericht vorgeschlagene Anerkennung der Klage (ohne Verhandlung). Erst nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart klar und unwiderruflich geurteilt hatte, ließen sie sich zum erneuten Sinneswandel bewegen.
Matthias von Herrmann: „Wer Gräben zuschütten will, darf nicht an einem Rahmenbefehl festhalten, der S21-Gegner wie Terroristen überwachen lässt; wer Gräben zuschütten will, darf nicht weiterhin Aktive der
Bürgerbewegung in absurden Verfahren vor Gericht zerren; wer Gräben zuschütten will, muss endlich alle Verletzten und Geschädigten anerkennen und entschädigen.“
Wenn Winfried Kretschmann ehrliches Interesse an Wiedergutmachung hat, sollte er eine Wahrheits- und Entschädigungskommission einsetzen, die Betroffenen unbürokratisch zu Anerkennung und Recht verhilft: Wer – z.B. anhand des reichlich vorhandenen Bildmaterials – zeigen kann, dass er durch Wasserwerfer, Polizeischlagstöcke oder Pfefferspray geschädigt wurde, bekommt eine faire Entschädigung; wer vor dem Hintergrund der Unrechtmäßigkeit des Einsatzes zu unrecht verurteilt wurde, wird rehabilitiert.