Schweden, Frankreich, Niederlande gegen Glyphosat
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen haben mehr Schaden als Nutzen angerichtet, indem sie der Regierung mit der Ablehnung ihres eingebrachten Antrags zum Stopp der Wiederzulassung für Glyphosat den Rücken stärkten.
Am 25.Februar 2016 stimmten die Herren Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien C.D.U./C.S.U. und S.P.D. in geschlossener Einheitsfront mit 446 Stimmen der Verlängerung des Einsatzes des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat um weitere fünfzehn Jahre in der E.U. zu, indem sie den Antrag der Grünen zum Verbot des Giftes ablehnten.
Die Entscheidung ist für die Bundesregierung nicht bindend, hätte aber bei einer Annahme des Antrags ein deutliches Signal der Ablehnung des verheerenden Umweltgiftes durch den Bundestag setzen können.
In einer Demokratie sind auch solche Resolutionen von Bedeutung – aber nur unter der Voraussetzung, dass nach eigener Meinung nach sachkundigen Recherchen abgestimmt wird und nicht nach Parteizugehörigkeit wie in einer durchorganisierten „Clan“-Gesellschaft.
In diesem Fall hat sich die Regierung vor Schadensfreude die Hände reiben können und sich eine perfekte Absolution erteilen lassen, wohlwissend, dass sie sich wie immer auf ihre unkritischen Abgeordneten voll und ganz verlassen konnte. Der Antrag der Grünen hat bedauernswerterweise dazu beigetragen, dass das Bundeskabinett einen „legimitierten“ Freibrief erhalten hat. Wie die deutschen Minister in Brüssel auftreten, dazu bedarf es keine hellseherischen Fähigkeiten: mit der Unbedenklichkeitserklärung des deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (B.f.R.) in der Tasche ist das vorgegebene Urteil schon längst gefällt.
Die unüberhörbaren massiven nationalen, europaweiten und internationalen Bürgerproteste, die zahlreichen Kampagnen, die Beweise für die Toxizität der Pestizide durch Wissenschaftler und das Vorsorgeprinzip im Zweifelsfall wurden von den Bundestagsmitgliedern ignoriert.
Im Gegensatz zum deutschen hat sich das niederländische Parlament gegen eine weitere Zulassung bis 2031 ausgesprochen. Die bisherige läuft im Juni diesen Jahres aus. Frankreich und Schweden lehnen ebenfalls den weiteren Einsatz ab. Vor allem werden die Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (E.B.L.), hierzulande eher bekannt unter der englischen Abkürzung E.F.S.A. (European Food Safety Authority) wegen ihrer Intransparenz und der Nähe zu den Chemiekonzernen wie Bayer, BASF und Monsanto abgelehnt.
Am 8.März 2016 wird der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SC PAFF) der Europäischen Union in Brüssel zusammentreten und anschliessend seine Entscheidung vorlegen, die von der E.U.-Kommission in einem formellen Akt umgesetzt wird.
Die Zulassung dieses Giftes soll ohne Mengen- oder Anwendungsbeschränkung erfolgen, was bedeutet, dass die Agrarindustrie hemmungslos das Herbizid zu jeder Zeit unabhängig vom Reifegrad der angebauten Kulturen auf die Felder spritzen kann und dass jeder private Gartenbesitzer, Hausbesitzer, Firmen und Stadtverwaltungen an Bahnanlagen, Strassenrändern, Gehwegen und auf Plätzen eine bereits bestehende Umwelt- und Gesundheitskatastrophe in Europa noch mehr beschleunigt.