Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der Türkei, Syrien, Irak?
Nicht nur die parlamentarische, auch die außerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-geführten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die Hände. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort.
Bericht aus einer Republik außer Funktion.
Entgegen ihren ganzen Ankündigungen oder sogar Beschlüssen, haben die Parlamentsfraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ beim Bundesverfassungsgericht keine Klage gegen die Beteiligung des deutschen Militärs am Krieg in der Türkei, im Irak und in Syrien eingelegt. Dies bestätigte Radio Utopie das Bundesverfassungsgericht bereits vor einiger Zeit.
Genau das hatten wir erwartet. (28.12.2016, „Opposition“ zu AWACS-Krieg in Syrien und Irak: Entscheidung über Verfassungsklage irgendwann im Januar).
Die Bundeswehr ist in den Krieg in der Türkei, mit all dessen Kriegsverbrechen explizit an der kurdisch-türkischen Zivilbevölkerung, mindestens über den Einsatz der fliegenden Einsatzzentralen und Aufklärungseinheiten der A.W.A.C.S.-Verbände involviert. Wie wir bereits berichteten, informierte diesbezüglich die Regierung die „Opposition“ über die Verlegung der A.W.A.C.S.-Einheiten in die Türkei bereits am 18. Dezember.
Die Regierung begründete den Wegfall eines Parlamentsbeschluss mit der maximal zynischen und irrationalen Behauptung, ein Einsatz von Waffengewalt sei „derzeit nicht zu erwarten“. „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ unternahmen nichts und fuhren in den Weihnachtsurlaub. Als die „Bild“-Zeitung schließlich in der Nacht zum 27. Dezember die Mitwisserschaft der „Opposition“ am A.W.A.C.S.-Einsatz auffliegen ließ, verlangten diese heuchlerisch „Aufklärung“ und versuchte sich, wie immer, irgendwie heraus zu reden.
Am 4. Dezember beschloss der Bundestag den Krieg der deutschen Luftwaffe auf syrischem Territorium, natürlich ohne Zustimmung oder gar auf Bitten der syrischen Staatsführung. Das Kriegsmandat für die Regierung deutsche Streitkräfte einzusetzen, beschränkt sich allerdings keinesfalls auf die Tornado Kampfbomber und ebensowenig auf Syrien. Die im beschlossenen Kriegsmandat aufgelisteten und damit mandatierten „militärischen Fähigkeiten“ lauten:
„− Führung,
− Führungsunterstützung,
− Aufklärung,
− militärisches Nachrichtenwesen,
− logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung,
− Sicherung und Schutz, ggf. Rettung und Rückführung isolierten Personals,
− sanitätsdienstliche Versorgung.“
Das umfasst, bei entsprechender Interpretation bzw Auslegung, natürlich auch den Einsatz von Sondereinheiten wie dem Kommando Spezialkräfte (K.S.K.) oder dem Bundesnachrichtendienst, vorneweg des längst mit der Bundeswehr verschmolzenen Flügels. Das Einsatzgebiet umfasst zudem nicht nur den Irak, bei „Genehmigung“ der Irak, sondern gilt faktisch weltweit. Wörtlich heisst es:
„Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in Stäben anderer Staaten und der internationalen Allianz erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt.“
Mit der „internationalen Allianz“ ist die internationale Koalition des Terrorkrieges („global war on terror“ gemeint, vor der wir bereits Anfang September 2014 warnten, bevor sie am 4. / 5. September 2014 beim Gipfel des Nordatlantikpakts in Wales beschlossen wurde. Der Vorsitzroboter von „Die Linke“, Katja Kipping, sonderte danach ein Interview im „Handelsblatt“ ab. Das war´s, bis heute.
Bereits am 27. August 2014 hatte das deutsche Militär erklärt, es habe sich mal eben selbst im Irak stationiert. Die Bundeswehr interpretierte (natürlich stellvertretend für die Regierung), ihr elf Jahre nach der Invasion exekutierter Irak-Einsatz stelle
„in der derzeit beabsichtigten Form grundsätzlich keinen mandatierungspflichtigen Einsatz der deutschen Streitkräfte dar. Eine vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages bedurfte es daher nicht.“
Die „beabsichtigte Form“ änderte sich eben, in aller Ruhe. Wie gut, dass man beim Militär weiß, dass es keine Opposition im Parlament oder in den Landesregierungen gibt, sondern „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ diese nur simulieren.
Wie mittlerweile jeder und jeder weiß, der Radio Utopie liest (vielleicht ohne es vor den Genösschen zuzugeben), kann die Landesregierung von Thüringen jederzeit vor dem Bundesverfassungsgericht eine „abstrakte Normenkontrolle“ der Regierung und ihrer Auslegung von Grundgesetz und Gesetzen einklagen.
Wie uns das Bundesverfassungsgericht bestätigte, beinhaltet dieses Klagerecht jeder Landesregierung „Bundes- oder Landesrecht jeder Rangstufe“ auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, also auch Rechtsverordnungen. Das umfasst natürlich auch das Parlamentsbeteiligungsgesetz, was Abgeordnete Sevim Dagdelen hier so wortreich beklagt.
Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Parlament, Katja Keul, versuchte nichtsdestotrotz am 4. Dezember im Bundestag sich wieder einmal noch dümmer zu stellen, als die dümmsten Linken der Welt bereits sind. MdB Keul am 04.12.2015 im Bundestag:
„Ich selbst halte dieses Mandat für völkerrechtswidrig und verfassungswidrig. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir angesichts der derzeitigen Lage keine Klagemöglichkeit beim Verfassungsgericht haben, weil eine Organklage an der Zulässigkeit scheitern würde, da wir als Fraktion nicht klagen können und eine abstrakte Normenkontrolle, die möglich wäre, an den notwendigen 25 Prozent scheitert?“
Artikel 93 Grundgesetz lautet wie folgt:
„(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;„
MdB Keul versuchte sich also in den Passus mit den 25 Prozent („eines Viertels der Mitglieder des Bundestages“) zu flüchten, übersah in ihrem Lamento aber geflissentlich den kleinen Passus mit „einer Landesregierung“ in Artikel 93. Und das als Juristin. Perfider, heuchlerischer, verlogener geht es kaum.
Dass zudem eine Organklage von zwei Parlamentsfraktionen gegen die offenkundig verfassungswidrige Beteiligung der Bundeswehr an gleich drei Kriegen völlig sinnlos sei, mit einem bei Zustimmung der jeweiligen Regierungen in der internationalen Terrorkriegs-Koalition faktisch weltweit geltendem Einsatzgebiet, ist allenfalls eine Schutzbehauptung. Sogar Bundeswehr-Jurist Daniel-Erasmus Khan zerriss die juristische Begründung für das Kriegsmandat in der Luft.
Die ganze Dimension des Zusammenbruchs jedweder klassischen sozialdemokratischen, linken, emanzipatorischen und pazifistischen Strömungen, Gruppen und Organisationen wird aber nicht durch den Verrat der „Parteien“ im Parlament deutlich, sondern durch deren eigenen. Nicht eine Strömung, Gruppe und Organisation, ja nicht einmal eine Einzelperson in diesem Spektrum verlangt von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“, dass sie endlich Verfassungsklage gegen die Kriegsbeteiligung des deutschen Militärs einreicht. Nicht eine.
Jeder einzelne Ostermarsch wird so zur Heuchelorgie, zur Farce einer abgetakelten politischen Simulation.
Fazit: im Westen nichts Neues.
(…)
Artikel zum Thema:
15.11.2015 Erinnern Sie sich? „…den Terror ins Land“?
Die jahrelange Zuarbeit der Partei „Die Linke“ für den geheimdienstlichen Komplex geht nach den Paris-Attentaten in dessen Propaganda über syrische Flüchtlinge als vermeintliche Terroristen auf.