Todestag von Halit Yozgat: Humanistische Union fordert Verfassungsschutz zu umfassender Mitwirkung bei Mordaufklärung auf
Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 05.04.2016
Mangelnden Aufklärungswillen bei der NSU-Mordserie wirft die Humanistische Union (HU) der hessischen Landesregierung vor. Zehn Jahre nach dem Mord an Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel am 6. April 2006 sind die Umstände seines Todes und vor allem die Verstrickung des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz nach wie vor ungeklärt.
Zu Yozgats zehntem Todestag bekundet die Bürgerrechtsorganisation HU der Familie sowie den Angehörigen aller NSU-Opfer ihr Mitgefühl und verlangt nochmals nachdrücklich die lückenlose Aufklärung dieser Taten sowie deren uneingeschränkte Unterstützung durch alle staatlichen Organe.
„Für die Angehörigen ist es unerträglich, dass Behörden mauern und Fragen zum Mord an Halit Yozgat nicht wahrheitsgemäß und vorbehaltlos beantworten“, erklärte der HU-Bundesvorsitzende Werner Koep-Kerstin. „Dabei verpflichtet das Legalitätsprinzip alle Behörden zur uneingeschränkten Aufklärung von Mordtaten.“
Der nord- und mittelhessische HU-Regionalvorsitzende Franz-Josef Hanke weist dabei auch auf die persönliche Verstrickung des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier hin. „Als Innenminister hat Bouffier den V-Mann-Führer Andreas Themme vor den polizeilichen Ermittlungen geschützt“, kritisiert Hanke. „Selbst Beschäftigte beim Bundesamt für Verfassungsschutz haben das hessische Landesamt kritisiert, weil es den Quellenschutz höher eingestuft hat als die Aufklärung eines Mordes.“
Dem hessischen NSU-Untersuchungsausschuss, der erst auf Druck der Grünen bei den Koalitionsverhandlungen zur schwarz-grünen Regierungskoalition überhaupt
eingerichtet wurde, liegen immer noch nicht alle notwendigen Akten vor, kritisiert Hanke: „Im Vergleich zu anderen NSU-Ausschüssen wird er durch die Landesregierung ziemlich kurzgehalten. Doch es muss Alles auf den Tisch, damit die Landesregierung sich nicht selbst dem Verdacht mangelnder Rechtsstaatlichkeit aussetzt.“
Deutlich geworden ist inzwischen, dass der V-Mann-Führer Themme auch seine
Vorgesetzten belogen hat. Dennoch hält das Hessische Landesamt weiterhin an seiner Vertuschungsstrategie und dem Schutz Themmes fest.
Angesichts der Verstrickung von V-Leuten und sogar eines V-Mann-Führers in die
mörderischen Aktivitäten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hält die HU die Auflösung des Inlandsgeheimdiensts für die rechtsstaatlich sauberste Lösung zur Durchsetzung der Demokratie. „Jedenfalls erreichen wir wirksamen Verfassungsschutz nicht mit Geheimdiensten, die das allerwichtigste Grundrecht – das Recht auf Leben – missachten“, erklärte Hanke abschließend.
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